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Kündigung des Mieters wegen Mietrückständen, die sich über einen Zeitraum von einem halben Jahr angesammelt haben und insgesamt die Höhe einer Monatsmiete übersteigen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Amtsgerichts Gummersbach, Urteil vom 26. Juli 2013 – 11 C 46/13 –.
Ausgangslage:
Behält der Mieter unter Berufung auf eine Mietminderung Teile des Mietzinses, riskiert er eine Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzug. Der weitere Bestand des Mietverhältnisses ist dann davon abhängig, ob die Mietminderung in der geltend gemachten Höhe bestand oder, soweit dies nicht der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Wer als Mieter vorübergehend seine Wohnung oder einen Teil davon nicht nutzen kann, z. B. weil er eine Zeit lang im Ausland ist, hat ein Interesse an einer Untervermietung. Wer untervermieten möchte, braucht aber immer die Zustimmung des Vermieters dazu. In manchen Fällen (teilweise Untervermietung der Wohnung) besteht ein gesetzlicher Anspruch des Mieters auf diese Zustimmung (§ 553 BGB). Darüber hinaus muss immer Einzelfall geprüft werden, ob es einen solchen Anspruch (z. B. aus dem Mietvertrag) gibt.
Untermieter muss zumutbar sein: Voraussetzung für den Anspruch auf Zustimmung zur ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Viele Mietverträge sehen ein generelles Verbot von Tierhaltung vor. Manchmal ist auch nur speziell die Haltung von Hunden und Katzen verboten. Da die Tierhaltung ohne Erlaubnis des Vermieters unter Umständen nach vorangegangene Abmahnung eine Kündigung des Mietverhältnisses begründen kann, ist für Mieter Vorsicht geboten. Im Einzelfall stellt sich immer die Frage, ob der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Gestattung der Tierhaltung hat. Dafür kommt es regelmäßig zunächst darauf an, ob das im Mietvertrag vereinbarte Verbot wirksam ist. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mieter von Eigentumswohnungen besser vor verspäteten Betriebskosten-Nachforderungen geschützt. Um Versäumnisse der Hausverwaltung müssen sich die Vermieter zeitnah kümmern, urteilte der BGH am Mittwoch, 25. Januar 2017 in Karlsruhe (Az.: 10 ABR 43/15). Nur dann kann er den Vermieter auch noch später als nach einem Jahr mit einer Abrechnung belasten.
Laut Gesetz haben Vermieter für ihre Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zwölf Monate Zeit, bei einer Abrechnung nach Kalenderjahren also bis Ende des Folgejahres. Für Häuser mit Eigentumswohnungen wird die Abrechnung üblich von der Hausverwaltung erstellt und dann von der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen.
Kündigung wegen Rückständen mit der Miete
Wenn Mieter ihre Miete nicht pünktlich zahlen können oder wollen, riskieren sie eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch den Vermieter. Der Vermieter wird in der Regel fristlos, hilfsweise ordentlich kündigen. Wenn Sie als Mieter eine solche Kündigung erhalten, müssen Sie zunächst noch nicht in Panik verfallen. Wenn der Vermieter Sie aus der Wohnung haben will, muss er zunächst eine Räumungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht erheben. Dadurch gewinnen Sie viel Zeit, wenn Sie alles richtig machen. ... weiter lesen
Der Vermieter will einen Mieter, der keinen Ärger macht. Immer ausgefeilter, immer bohrender werden deshalb die Fragen, die er einem potentiellen Mieter stellt. Einige Mieter reichen edle Bewerbungsmappen ein, ganz wie Universitätsabsolventen im Gerangel um einen gut dotierten Posten. Der ideale Mieter muss nicht nur Akademiker und am Besten Single mit Niveau sein. Er muss vor allem ein gutes geregeltes Einkommen haben und insgesamt den Eindruck machen, dass er die Miete immer pünktlich zahlen wird. Um da sicher zu gehen, verlangen Vermieter Auskunft und zunehmend auch Nachweise. Darf der Mieter hier lügen und etwa die 2 unterhaltspflichtigen Kinder verschweigen, denen er regelmäßig Unterhalt zahlt? ... weiter lesen
Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens und zum Nachschieben eines erneuten Mieterhöhungsverlangens im Prozeß
Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei gleichgelagerten Verfahren über die formellen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach § 2 Miethöhegesetz (seit 1.9.2001: § 558a BGB) entschieden.
Der Vermieter verlangte in beiden Fällen schriftlich eine Erhöhung des Mietzinses und verwies zur Begründung auf drei in verschiedenen Geschossen eines anderen Hauses in derselben Straße gelegene Wohnungen, für welche ein vergleichbarer Mietzins gezahlt werde. In den angegebenen Geschossen befanden sich ... weiter lesen
Mietvertrag, Schönheitsreparatur u. Renovierungsklausel – neue Entscheidungen des BGH zu unrenovierten Wohnungen
Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 08.07.2020:
Am 8. Juli 2020 hat der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen Fragen zu Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnungen geklärt und dabei die Rechte bzw. Ansprüche und Pflichten von Mietern und Vermietern genauer geregelt (BGH, Urteil v. 08.07.2020, Az.: VIII ZR 163/18 und Az.: VIII ZR 270/18).
Regelung im Gesetz zu Schönheitsreparaturen u. Zulässigkeit abweichender Klauseln im Mietvertrag:
Nach dem Gesetz (§ 535 BGB) hat der Vermieter die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und daher bei ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Schwere Körperbehinderung eines Mieters kann dem Räumungsinteresse des Vermieters im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung entgegengehalten werden (AG Potsdam, Urteil vom 28. Mai 2013 – 24 C 221/12 –, juris) Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zu einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Ausgangslage:
Der Vermieter hatte wegen Eigenbedarf gekündigt. Ein Mieter der Wohnung ist zu 100 % körperbehindert und besitzt Pflegestufe 3 nebst der Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), B (Begleitung erforderlich), H (Hilflos) und RF (Rundfunkgebührenbefreit). Vorliegend hatte der Vermieter seine berechtigten Interessen an ... weiter lesen
Wann ist die Schriftform gewahrt? Ist eine vorzeitige Kündigung des befristeten Gewerbemietvertrages möglich? Kürzlich bestätigte das Brandenburger Oberlandesgericht, dass ein Vermieterwechsel bei einem zeitlich befristeten Gewerbemietvertrag zwar schriftlich erfolgen müsse. Die hierfür notwendige Zustimmung des Mieters sei aber nicht formgebunden (Urteil vom 15.9.2010, Az. 3 U 117/09). Sie könne mündlich oder auch konkludent durch Mietzahlung an den neuen Vermieter erfolgen. Bei Vermieterwechseln muss wie bei allen Vertragsnachträgen unbedingt auf die Schriftform des Nachtrags geachtet werden. Der Vertragsnachtrag muss alle Aspekte des Mietverhältnisses sorgfältig in einer ... weiter lesen
Zur Zulässigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters in einem Wohnungsmietvertrag
Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage zu entscheiden, ob in einem Wohnungsmietvertrag der Mieter durch individual-vertragliche Vereinbarung (befristet) auf sein gesetzliches Kündigungsrecht wirksam verzichten kann.
In dem zu entscheidenden Fall hatten die Beklagten durch Vertrag vom 17. Oktober 2001 eine Wohnung gemietet. Nach dem Formularmietvertrag war der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen worden, wobei das Mietverhältnis am 1. Januar 2002 beginnen sollte. In einem handschriftlichen ... weiter lesen
Der Vermieter möchte das Mietobjekt nach einer bestimmten Zeitspanne wieder zur Verfügung haben. Im Bereich des Wohnungsmietrechts ist die Befristung von Mietverträgen nur begrenzt zulässig. Unwirksame, bzw. unzulässige Befristungen führen dazu, dass das Mietverhältnis als unbefristet gilt.
Hier bietet sich die Vereinbarung eines so genannten Zeitmietvertrages an.
§ 575 Zeitmietvertrag (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit 1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will, 2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen ... weiter lesen