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Leider nicht selten kommt es vor, dass bereits bei der ersten Nebenkostenabrechnung eine erhebliche Nachzahlung fällig wird, die ein großes Loch in die Kasse des Mieters reißt. Dieser ist nämlich davon ausgegangen, dass die erst vor Kurzem vereinbarte Nebenkostenvorauszahlung ausreicht, um die tatsächlich anfallenden Kosten abzudecken, und hat dies seinem Budget zugrundegelegt. In diesem Fall werde ich oft gefragt, ob sich nicht der Vermieter schadenersatzpflichtig gemacht hat, und man mit diesem Argument die Zahlung verringern kann. Diese Frage hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 08.03.2012, I – 24 U 162/11 im Fall eines angemieteten Ladenlokals abschlägig ... weiter lesen
Vielen dürfte es bekannt sein: Wenn man als Mieter mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden ist, muss man dies dem Vermieter binnen Jahresfrist mitteilen. Der BGH hat jetzt in seinem Urteil vom 12.05.2010, AZ VIII ZR 185/09 klargestellt, dass dies auch dann der Fall ist, wenn man inhaltsgleiche Beanstandungen bereits bezüglich der vorherigen Abrechnungen geäußert hatte. In dem entschiedenen Fall bezog der Vermieter auch die Grundsteuer in die Nebenkosten-abrechnung mit ein, obwohl diese laut Mietvertrag nicht umlagefähig und somit nicht anteilig von den Mietern zu erstatten war. Bezüglich des Abrechnungsjahres 2003 ließen die Mieter diesen Einwand durch ihre Anwälte mitteilen und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin. Ausgangslage Am 1.10.2014 wurde die so genannte Mietpreisbremse (Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs) vom Bundeskabinett beschlossen. Inhalt Im Wesentlichen beinhalten die Regelungen - eine Begrenzung der Miethöhe auch bei Neuvermietung in ausgewiesenen Gebieten. - eine Verankerung des Bestellerprinzips im Bereich der Wohnungsmakler (wer bestellt der zahlt). Zeitpunkt des Wirksamwerdens für beide Regelungen unterschiedlich Hier muss unterschieden werden: Die Regelungen zum Bestellerprinzip bei der Vermakelung von Wohnraum werden ... weiter lesen
Mit dieser Frage hat sich bereits der Bundesgerichtshof befasst (BGH, Urteil v. 14.11.2007, Az. VIII ZR 340/06): Die Klausel ist unwirksam. Der Vermieter darf das Halten von Kleintieren nicht verbieten, weil dies zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Zu den Kleintieren rechnet man zum Beispiel Ziervögel, Fische, Meerschweinchen, Schildkröten und Hamster. Hunde und Katzen zählt der Bundesgerichtshof nicht mehr zu Kleintieren in diesem Sinne. Will der Mieter Hunde oder Katzen halten, kann die Frage der Zulässigkeit nur unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Hierbei sind die Interessen des Vermieters und die des Mieters gegeneinander abzuwägen. Es kommt dann auf ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin Durch die Änderung der Heizkostenverordnung (HeizKV) sind Vermieter verpflichtet, mindestens 70 % der angefallenen Heizkosten ab dem 1.1.2009 verbrauchsabhängig abzurechnen. Macht der Vermieter dies nicht, hat der Mieter ein Kürzungsrecht in Höhe von 15 % der auf ihn entfallenden Heizkosten. Die Warmwasserkosten müssen durch Wärmezähler erfasst werden. Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2013. Rechtsprechung aktuell: Diese Regelung gilt auch, wenn im Mietvertrag eine andere Abrechnung vereinbart ist. Auf die mietvertragliche Reglung können sich weder Vermieter noch Mieter berufen, ... weiter lesen
Das Gesetz geht eigentlich davon aus, dass der Vermieter sämtliche Nebenkosten zu tragen hat. Daher gibt es in fast jedem Mietvertrag eine Vereinbarung dahingehend, dass der Mieter diese übernimmt. Unklarheiten hierbei führen dann oft zu Auseinandersetzungen, insbesondere wenn der Vermieter bei Erteilung der Abrechnung noch eine Nachzahlung verlangt. Vielfach steht dann auch die Frage im Raum, ob die jeweilige Betriebskostenart im Mietvertrag eindeutig bezeichnet ist. Die Kosten eines Wachdienstes jedenfalls müssen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.03.2012, I-24 U 123/11 im Mietvertrag ausdrücklich genannt und können nicht unter den pauschalen Begriff der „sonstigen ... weiter lesen
Viele Vermieter mit säumigen Mietern stecken in einem Dilemma: Da die Mieter nicht zahlen und vielleicht auch trotz erhaltener Kündigung nicht ausziehen, entstehen jeden Monat weitere Ansprüche auf Miete oder – bei gekündigtem Mietverhältnis – Nutzungsentschädigung, die der Vermieter jeden Monat erneut einklagen müsste. Abhilfe schafft hier § 259 ZPO, wonach eine Klage auf zukünftige Leistung erhoben werden kann, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird. Die Voraussetzungen hierfür hat der BGH in seinem Urteil vom 04.05.2011, VIII ZR 146/10, weiter konkretisiert: Die Besorgnis, dass der ... weiter lesen
Serie zum Thema Anbietpflicht des Vermieters im Rahmen der Eigenbedarfskündigung, Reichweite derselben und Folgen einer Verletzung. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. 8. Notwendige Konditionen der Anbietpflicht In der Praxis stellt sich besonders immer eine Frage: Muss der Vermieter in dem Mieter die Wohnung zu den Konditionen (zum Beispiel Höhe des Mietzinses) anbieten, die dem bisherigen (und nun wegen Eigenbedarf zu kündigenden) Mietverhältnis entsprechen. Sicher ist, dass die Bedingungen, zu denen die Wohnung angeboten wird, insbesondere der Mietzins, angemessen sein müssen. Gleichfalls wird wohl überwiegend ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag verpflichten den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung. Schönheitsreparaturen sind die Beseitigung der Gebrauchsspuren und der Abnutzung an der Wohnung durch den Mietgebrauch. Sie umfassen das Streichen der Wände, Innentüren, Fensterrahmen, Heizungsrohre, etc. Ältere Mietverträge (bis in die frühen 2000er) sahen vor, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen nach Zeiträumen bemessen durchführen musste. Der damals gängigste Zeitraum war, dass Schönheitsreparaturen ... weiter lesen
Zu den formellen Voraussetzungen des Kündigungsschreibens Für die wirksame Kündigung wegen Eigenbedarfs muss nicht nur die Schriftform gewahrt sein. Das Kündigungsschreiben selbst muss einen bestimmten Inhalt haben. Schreibt der Vermieter an den Mieter ein kurzes Schreiben, dass dieser den Wohnraum zu einem bestimmten Termin wegen Eigenbedarfs verlassen soll, reicht dies für die Wirksamkeit der Kündigung nicht aus. Im Gesetz steht nämlich, dass die Gründe für eine Eigenbedarfskündigung im Kündigungsschreiben angegeben werden müssen. Der Mieter soll nämlich bei Kündigung einschätzen können, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht. Er soll die Chancen ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Mit dieser Frage hat sich bereits der Bundesgerichtshof befasst (BGH, Urteil v. 14.11.2007, Az. VIII ZR 340/06): Die Klausel ist unwirksam. Der Vermieter darf das Halten von Kleintieren nicht verbieten, weil dies zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Zu den Kleintieren rechnet man zum Beispiel Ziervögel, Fische, Meerschweinchen, Schildkröten und Hamster. Hunde und Katzen zählt der Bundesgerichtshof nicht mehr zu Kleintieren in diesem Sinne. Will der Mieter Hunde oder Katzen halten, kann die Frage der Zulässigkeit nur unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls entschieden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Mietminderung bei Abweichung von 10 Prozent und mehr Ist die Wohnungsgröße im Mietvertrag aufgeführt, ist hierin regelmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung zu sehen. Das gilt auch dann, wenn diese mit einem Zusatz wie „ungefähr“, „ca.“ oder „etwa“ versehen ist. Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer „ca.“-Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei ... weiter lesen