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Mangelbegriff des Mietrechts und Rechte des Mieters bei dessen Vorliegen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Mietrechtlicher Mangelbegriff: Der Begriff des Mangels im Mietrecht ist nicht ohne weiteres mit dem im Baurecht identisch. Ein Mangel liegt demnach in der Regel nur dann vor, wenn - der tatsächliche Zustand der Mietsache von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht (im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Wohnung einen Herd hat, tatsächlich hat sie aber keinen) oder - der Standard nicht erreicht wird, den der Mieter erwarten darf (Mieter zieht in einen Neubau, der über keinerlei Trittschallisolierung verfügt) ... weiter lesen
Für Schäden durch Urinspritzer von Stehpinklern auf einem weißen Marmorboden kann ein Vermieter nicht automatisch Schadenersatz verlangen. Der Mieter muss für den farblich veränderten und abgestumpften Marmorfußboden im Toilettenbereich nur dann haften, wenn der Vermieter zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen hat, entschied das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag, 12. November 2015 (Az.: 21 S 13/15). Im konkreten Fall hatten Mieter ihr „kleines Geschäft“ im Bad und Gäste-WC ihrer Wohnung offenbar stets im Stehen verrichtet. Die unvermeidbaren Urin-Kleinstspritzer waren für den weißen und säureempfindlichen ... weiter lesen
Es gibt zwei Arten von Immobilien. Das Grundstück und das Wohnungseigentum. Bei einem Grundstückserwerb erwirbt der Käufer das Grundstück mit sämtlichen darauf liegenden Gebäuden, wesentlichen Bestandteilen und Gebäudezubehör. Eigentum am Gebäude kann im deutschen Recht nicht getrennt vom Grundstück erworben werden. Beim Wohnungseigentum erwirbt der Erwerber Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Gebäudes und am gemeinschaftlichen Eigentum am Grundstück. Wer Eigentum an einem Grundstück erwirbt, wird Eigentümer des Grund und Bodens und der wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks und des Gebäudes, sowie des Zubehörs. Dies umfasst die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen, zum Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 25. August 2015 – 5 U 1057/15. Viele Gewerberaummietverträge in der Praxis vorzeitig kündbar: Viele befristete Gewerberaummietverträge bieten den Vertragsparteien nur eine begrenzte Sicherheit, was die Dauer anbelangt. Dies ist besonders schmerzlich, wenn von der einen oder anderen Seite in das Objekt erhebliche Investitionen im Vertrauen auf den Fortbestand des Mietverhältnisses bis zu einem gewissen Datum getätigt werden. Umso unverständlicher ist es, wie sorglos von Mietern und Vermietern mit der Schriftform in der Praxis ... weiter lesen
Vermietet ein Vermieter ein Objekt zur Nutzung als Büro und stellt sich nach Anmietung heraus, dass er für eine solche Nutzung keine Genehmigung hat, kann der Mieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (BGH, Urteil vom 6.8.2008, Az. XII ZR 67/06). Erstmalig stellt der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung klar, dass die Anfechtung auch noch nach Übergabe der Mietsache möglich ist. Der Mieter schuldet hier für die Zeit der Nutzung einen Wertersatz. Dieser berechnet sich nach der ortsüblichen Miete für vergleichbare Objekte. Tipp Mieter: Stellen Sie nach Überlassung der Mietsache fest, dass Sie hinsichtlich einzelner Eigenschaften des Mietobjekts vom Vermieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts München, AG München, Urteil vom 16. Dezember 2013 – 424 C 10773/13 –. Die Ausgangslage: Wenn der Vermieter im Mietvertrag fälschlicherweise eine zu große Wohnfläche angibt, kann der Mieter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einer Abweichung von mehr als 10 % die Miete mindern. Im vorliegenden Fall war eine solche Angabe allerdings nicht im Mietvertrag enthalten, sondern in dem ursprünglichen Inserat des Maklers. Die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München: Allein die Angaben eines Maklers, dass die Wohnung ... weiter lesen
Mit Urteil vom 09.07.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zur rechtlichen Behandlung von Mischmietverhältnissen und änderte insofern auch teilweise seine frühere Rechtsprechung (AZ.: VIII ZR 376/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Der BGH führte aus, ein einheitliches Mietverhältnis über Wohn- und Geschäftsräume sei zwingend entweder als ein solches über Wohnraum oder ein solches über andere Räume zu qualifizieren. Dies begründet der BGH damit, dass es keine Vorschriften über Mischmietverhältnisse gibt und für Wohnraum ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Bei Mängeln der Gewerbemietsache hat der Gewerbemieter unter Umständen das Recht, den Gewerbemietvertrag nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich fristlos zu kündigen. Doch Vorsicht! Zunächst berechtigt nur ein besonders schwerwiegender Mangel zu einer fristlosen Kündigung des Gewerbemietvertrages. Hierzu berechtigt etwa eine nachhaltige Gesundheitsgefährdung, die Vorenthaltung des Gebrauchs der Gewerbeflächen, oder ein schwerer Wasserschaden. Der Gewerbemieter muss das Mietverhältnis rechtzeitig kündigen. Eine fristlose Kündigung muss zeitnah zu dem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Ruhestörungen bzw. Lärm gehören zu den häufigsten Störungen, denen Mieter ausgesetzt sind, und wohl auch zu den anstrengendsten. Das sollte aber nicht dazu führen, dass Mieter die Nerven verlieren und dann falsch darauf reagieren. Es gibt einige wichtige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten. 1. Ansprüche ausmachen Wenn der Mietgebrauch durch Lärmbelästigungen beeinträchtigt wird, können für Mieter Ansprüche gegen verschiedene Personen bzw. Gesellschaften gegeben sein. Welche Ansprüche das im Einzelnen sind, ist abhängig davon, ... weiter lesen
Bereits in seinem Urteil vom 25.10.2011, VIII ZR 125/11, hatte der BGH die Anforderungen an den Vortrag des Mieters im Falle einer Mietminderung gesenkt. Dort ging es um bauliche Mängel wie einen nicht funktionierenden Heizkörper usw. Diese Linie verfolgte er weiter in seinem Urteil vom 29.02.2012, VIII ZR 155/11, in dem es um eine Mietminderung wegen Lärms ging. Die Vermieterin eines Wohnhauses in Berlin war nämlich dazu übergegangen, frei werdende Wohnungen nicht mehr dauerhaft zu vermieten, sondern tage- und wochenweise Touristen anzubieten. Diese machten viel Lärm und Schmutz, was eine dort dauerhaft wohnende Mietpartei zum Anlass nahm, die Miete zu mindern. Als die Mietminderung die entsprechende ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Wollen Unternehmen wegen coronabedingter Umsatzeinbußen die Miete für ihre Geschäftsräume kürzen oder gar aussetzen, müssen sie die Unzumutbarkeit der Zahlungen genau begründen. So muss nicht nur die Kostenstruktur des Geschäftsbetriebs oder die allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt werden, sondern auch, ob und in welcher Höhe staatliche Hilfeleistungen gezahlt wurden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 17. März 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 U 138/21). Ohne diese Angaben scheide eine Anpassung der Miete aus. Im konkreten Fall ging es um einen ... weiter lesen
In Deutschland kann grundsätzlich jeder eine Immobilie erwerben. Einschränkungen bei der Person des Immobilienerwerbers, wie sie bisweilen in anderen Staaten existieren, sind in der Deutschland grundsätzlich nicht vorhanden. Ausländische Staatsbürger oder ausländische Firmen können grundsätzlich genauso, wie deutsche oder andere EU-europäische Personen oder Firmen, in grundsätzlich unbeschränkter Zahl Immobilien erwerben. Der Grundstückserwerber muss voll geschäftsfähig sein. Ein beschränkt geschäftsfähiger oder ein Geschäftsunfähiger kann aber – genauso, wie bei anderen Verträgen – beim Grundstückserwerb wirksam ... weiter lesen