Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Bonn - Steuerstrafrecht
Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Steuerstrafrecht Erftstadt
- Anwalt Steuerstrafrecht Hürth
- Anwalt Steuerstrafrecht Köln
- Anwalt Steuerstrafrecht Königswinter
- Anwalt Steuerstrafrecht Remagen
- Anwalt Steuerstrafrecht Siegburg
- Anwalt Steuerstrafrecht Bergheim
- Anwalt Steuerstrafrecht Frechen
- Anwalt Steuerstrafrecht Hückeswagen
- Anwalt Steuerstrafrecht Kall
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
BFH Urteil v. 8.7.15, VI R 51/14 Der Bundesfinanzhof entschied, dass bei der vollständigen Offenlegung des für die Besteuerung relevanten Sachverhaltes durch den Steuerpflichtige n im Veranlagungsverfahren gegenüber dem Finanzamt keine arglistige Täuschung vorliegt. Trotz der Einschätzung des Finanzamtes, dass es sich bei den Angaben des Arbeitgebers des Steuerpflichtigen in der Lohnsteuerbescheinigung um eine unrichtige juristische Bewertung des Sachverhaltes handele, stelle sich eine Bezugnahme des Steuerpflichtigen auf diese Angaben im Einspruchsverfahren ebenfalls nicht gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 c AO als sonstiges unlauteres Mittel dar. Aufgrund der Tatsache, dass der gesamte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der BGH soll mit Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) ein Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Das Landgericht habe den Angeklagten trotz des Vorliegens besonders schwerer Fälle der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe lediglich zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Grund dafür sei, ... weiter lesen
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.2.2017 — 5 U 1687/16 Der Beruf des Steuerberaters ist voller Tücken. Die Übernahme von Mandaten, die Rechtsverstöße betreffen führt dazu, dass unter Umstände eine persönliche Haftung eintreten kann. So kann eine unwirksame Selbstanzeige eines Mandanten, die der Steuerberater vornimmt, zur Schadensersatzpflicht führen. Die Selbstanzeige gem. § 371 AO wird teilweise als Wundermittel des Steuerstrafrechts angesehen. Danach wird nicht nach § 370 AO bestraft, wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 Shill Bidding – hinter diesem ominösen Begriff verbirgt sich eine Methode, die bei Ebay eingestellten Internetauktionen auf das vom Verkäufer gewünschte Preisniveau zu treiben. Das Prinzip ist recht einfach: Der Verkäufer nutzt einen zweiten oder mehrere Ebay-Accounts und bietet mit diesem auf seine eigene Internetauktion mit. Auf diese Weise versucht er, die Bieter dazu zu bewegen, immer höhere Gebote abzugeben. Obwohl die AGB von Ebay ein solches Vorgehen untersagen, ist davon auszugehen, dass es sich bei Shill Bidding schlichtweg aufgrund der Einfachheit dieser Methode um keinen Einzelfall handelt. Dem schob der BGH nun einen eindeutigen ... weiter lesen
Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung sollen erneut erheblich verschärft werden. Am 27.08.2014 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Referentenentwurf zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung. Geplant sind insbesondere: - die steuerliche Anlaufhemmung für nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge aus Staaten, die weder der EU noch der EFTA angehören (demnach insbesondere nicht betroffen: Schweiz) - die Anpassung und Erweiterung der Sperrgründe bei der strafbefreienden Selbstanzeige durch die Aufnahme der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nur an den ... weiter lesen
Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2014 (VII R 44/11), nach Anrufung des EuGH, entschieden, dass Empfänger nach Deutschland geschmuggelter Zigaretten und damit Steuerschuldner nach § 19 Satz 2 TabStG a.F. (§ 23 Abs. 1 S. 2 TabStG n.F.) auch derjenige sein kann, der die Zigaretten erst nach der Beendigung des Verbringens von einer daran beteiligten Person bezogen und in Besitz genommen hat. Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger hatte unverzollte und unversteuerte Zigaretten, die ohne deutsche Steuerzeichen außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens zu gewerblichen Zwecken aus einem anderen Mitgliedstaat in das deutsche Steuergebiet verbracht wurden, abgenommen, um diese ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Steuerfahnder haben wohl erneut eine Steuer CD mit Daten von Steuersündern mit Konten bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz gekauft. Die Steuer CD soll den Finanzbehörden des Landes wohl bereits im letzten Jahr angeboten worden sein. Nun hat sich das Land wohl Anfang des Jahres dazu entschlossen, die besagte CD nach einer vorherigen Prüfung des Materials zu kaufen. An diesem Kauf sollen sich unter anderem auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen beteiligt ... weiter lesen
Eine vollständige Beratung über die optimierte steuerliche Gestaltung arrangiert der erfahrene Fachanwalt Michael Hepp. Er vertritt gegenüber Finanzbehörden, Finanzgerichten und falls erforderlich auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden die Interessen seiner Mandaten. Michael Hepp arbeitet in seiner Frankfurter Kanzlei eng mit den Steuerberatern seiner Mandanten zusammen. Auch Fachleute werden von Herrn Hepp, falls notwendig, aus unterschiedlichen Bereich einbezogen. Der angesehene Anwalt ist aufgrund moderner Kommunikationsmittel nicht nur in Frankfurt und Umgebung tätig, sondern auch bundesweit. Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Diesmal sollen hunderte Millionen Euro Steuern hinterzogen worden sein und die Ermittlungen in vollem Gange sein. Zunächst werde man sich wohl auf ca. 400 Fälle konzentrieren, in denen die Inhaber der Kosten diese nicht in ihren Steuererklärungen haben auftauchen lassen. Diese sollen besonders oft zwei Konten bei einem Finanzinstitut gehabt haben, eines, das dem deutschen Finanzamt bekannt war und eines, das nicht gemeldet wurde, so dass hier eine Versteuerung von Zinsen ausblieb. Die aktuelle Steuer-CD ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 – 4 StR 440/15 Das Urteil des BGH hob den Freispruch für den Bürgermeister der Stadt Halle in Sachsen-Anhalt auf. Dieser wurde durch das vorinstanzliche Urteil LG Halle für nicht schuldig befunden. Die Revision war von der Staatsanwaltschaft beantragt worden. Aufgrund der Zurückverweisung des BGH bedarf einer Entscheidung des LG Halle. Der Vorwurf lautet auf Untreue gemäß § 266 StGB. Der Tatbestand des § 266 StGB setzt voraus, dass die durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die kraft ... weiter lesen
Die Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen ist häufig Anknüpfungspunkt für Manipulationen zur Ermöglichung der Steuerhinterziehung. Hierbei spielen die Verwendung bzw. der Verkauf von Kassenmanipulationssoftware eine immer größere Rolle. Der Verkäufer der Kassenmanipulationssoftware begibt sich hier in die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehung durch den Verwender der Kassenmanipulationssoftware. Falls die hinterzogene Steuer beim Verwender nicht beigetrieben werden kann, muss der Verkäufer zudem eine Inanspruchnahme im Wege der Haftung gemäß § 71 der Abgabenordnung befürchten. Über einen solchen Fall hatte das ... weiter lesen
OLG Hamm Urteil vom 25.06.2015 (22 U 166/14, 145362) Aus § 133 BGB ergibt sich unter Anderem der Grundsatz falsa demonstratio non nocet , Latein für: Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Damit ist gemeint, dass, auch wenn die Parteien eines Vertrages für den Vertragsgegenstand eine objektiv falsche Bezeichnung verwenden, der Vertrag mit dem tatsächlich gewollten Inhalt zustande kommt. Dieser Grundsatz verfügt allerdings nicht über eine allgemeine Geltung. So sei er auf Grundbucheintragungen nicht anzuwenden, erkannte das Oberlandesgericht Hamm. Der Sachverhalt betraf ein einen Grundstückskauf. Laut dem Kläger bestand zwischen den Vertragsparteien eine Absprache, wonach er ... weiter lesen