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Das Landgericht Augsburg hatte einen Angeklagten (LG Augsburg, Urteil vom 8. April 2011 - 2 KLs 501 Js 124133/07) wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen – insgesamt wurden mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen - zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Bei so manchem Gericht gilt bei Steuerstraftaten die Faustformel: pro 100.000 Euro gibt es ein Jahr Haftstrafe.
Das LG Augsburg ging in dem vorliegenden Fall etwas großzügiger mit der Faustformel um.
Dies fand auch der BGH und hob dieses Urteil auf. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt.
Das Landgericht hat zwar in beiden ... weiter lesen
Nachdem das Steuerstrafverfahren beendet ist, stehen zum einen die Steuernachzahlung inklusive Zinsen ins Haus und zum anderen, etwaige mögliche Nebenfolgen der Steuerhinterziehung.
Bei der Ausübung eines Gewerbes, kommt der Entzug der Gewerbeerlaubnis in Betracht. Wichtigster Punkt ist hier die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. Diese kann insbesondere bei hohen Summen der hinterzogenen Steuer verneint werden. So vor kurzem der Verwaltungsgerichtshof in München. Dieser bestätigte den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, unter anderem wegen erheblicher Steuerstraftaten mit einer Hinterziehungssumme von rund 1,1 Mio. Euro (BayVGH 2.7.14, 22 CS 14.1186, Abruf-Nr. 142401).
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Der Fall ist bekannt. Weil es der Angeklagte war. Die hinterzogene Summe war sehr hoch. Dadurch wurde der Fall aber nicht bekannt. Juristisch ist aber nicht der Bekanntheitsgrad des damaligen Angeklagten von Bedeutung sondern vielmehr das Strafmaß und die Selbstanzeige des Verurteilten.
Die Selbstanzeige des Verurteilten war nicht wirksam. Soviel steht fest. Danach wurde diskutiert ob es sich schlicht um eine „missglückte“ Selbstanzeige handelte und diese, bei richtiger Beratung, wirksam hätte abgegeben werden können und somit auch entsprechend umfänglich berücksichtigt werden müsste oder ob es sich um einen „Schnellschuss“, bevor der Sperrgrund der Tatendeckung eintrat, ... weiter lesen
BFH Urteil v. 8.7.15, VI R 51/14
Der Bundesfinanzhof entschied, dass bei der vollständigen Offenlegung des für die Besteuerung relevanten Sachverhaltes durch den Steuerpflichtige n im Veranlagungsverfahren gegenüber dem Finanzamt keine arglistige Täuschung vorliegt. Trotz der Einschätzung des Finanzamtes, dass es sich bei den Angaben des Arbeitgebers des Steuerpflichtigen in der Lohnsteuerbescheinigung um eine unrichtige juristische Bewertung des Sachverhaltes handele, stelle sich eine Bezugnahme des Steuerpflichtigen auf diese Angaben im Einspruchsverfahren ebenfalls nicht gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 c AO als sonstiges unlauteres Mittel dar.
Aufgrund der Tatsache, dass der gesamte ... weiter lesen
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2018, 519 KLs 7/17
Mit Urteil vom 17.04.2018 hat das Landgericht Berlin drei Angeklagte vom Vorwurf der Energiesteuerhinterziehung freigesprochen (519 KLs 7/17). Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in 761 Fällen Energiesteuern in Höhe von insgesamt ca. 9,35 Millionen Euro hinterzogen zu haben.
Die Angeklagten hatten jeweils in Deutschland versteuertes markiertes Heizöl in andere Mitgliedstaaten der EU geliefert, jedoch hatte keiner der Empfänger der Energieerzeugnisse die Erwerbe steuerlich erklärt. Im Rahmen der Ermittlungen im Ausland waren die meisten Empfänger nicht mehr auffindbar, teilweise wurden bestehende Firmen angeblich als ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 6. Oktober 2016, dass die Daten einer Steuer-CD einen Anfangsverdacht begründen können und dieser dann eine Hausdurchsuchung rechtfertigt (Urt. v. 06.10.2016, Az. 33696/11). Das Recht auf Schutz der eigenen Wohnung ist dadurch nicht verletzt. Zusammengefasst bedeutet dies: Die Verwendung illegal beschaffter Bankdaten verstößt nicht gegen das Recht auf Schutz der Privatsphäre.
Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte die bloße Nutzung der Steuer-CD 2010 ausdrücklich erlaubt, nicht geklärt wurde in dem Urteil, ob der eigentliche Erwerb der Daten rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Eine etwaige Durchsuchung ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 7.3.18 - 1 StR 663/17
Der Steuerhinterzieher bekommt die volle Härte des Rechtsstaates zu spüren. So heißt es oft etwas lapidar, wenn wieder ein prägnanter oder öffentlichkeitswirksamer Fall an die Medien gelangt. Tatsächlich sieht die Steuerhinterziehung, die in § 370 AO geregelt ist, einen verhältnisweise hohen Strafrahmen vor. Dieser besteht in Absatz I bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Darüber hinaus kennt der Absatz III besonders schwere Fälle, die mittels sogenannter Regelbeispiele näher präzisiert sind. Hier beträgt die Freiheitsstrafe mindestens sechs Monate und kann bis hin ... weiter lesen
Freilich muss auch eine GmbH Steuern zahlen. Für die GmbH handelt der Geschäftsführer.
Zu den Pflichten des GmbH-Geschäftsführers gehören auch die steuerlichen Pflichten der GmbH.
Ob der Geschäftsführer schon im Handelsregister eingetragen ist oder nicht spielt keine Rolle. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, ab wann der Geschäftsführer für die GmbH als Geschäftsführer tätig ist. Auch der faktische Geschäftsführer ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Angelegenheiten verantwortlich.
Die Pflicht endet bei einem Wechsel der Geschäftsführung, mit Abberufung durch Gesellschafterbeschluss oder mit ... weiter lesen
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.11.2016, Aktenzeichen: 3 K 1628/15 Erb
Bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist in der Regel nicht nur der verkürzte Steuerbetrag nachzuzahlen, sondern zusätzlich die Zinsen, die angefallen wären. Dies kann bei entsprechender Höhe des hinterzogenen Geldbetrages zu nochmals deutlich erhöhten Zahlungen zugunsten des Fiskus führen.
Entscheidend für die konkrete Höhe der Zinsen ist folglich der Verzinsungszeitraum nach § 235 AO. Das Ende dieses Zeitraumes ist dabei mit dem rechtskräftigen Urteil relativ unproblematisch. Relevant ist daher vor allem der Beginn der Verzinsung. Gerade für den Steuerpflichtigen ist dies ... weiter lesen
Das Bundesministerium der Finanzen stellt den Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 der Abgabenordnung (AO) zur Diskussion. Die Norm des § 153 AO betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein Steuerpflichtige r nachträglich erkennt, dass er eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung abgegeben hat und es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist. Die Nähe der Norm zum Steuerstrafrecht ergibt sich bereits daraus, dass mit der unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung und der Steuerverkürzung bereits mehrere Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung nach § 370 AO genannt werden.
Der Anwendungserlass zur AO (AEAO) soll ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Das Land Rheinland-Pfalz hat wohl erneut eine Steuer CD mit Daten von Steuersündern mit Konten bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz gekauft. Den Steuerfahndern soll diese Steuer CD schon letztes Jahr angeboten worden sein. Nach einer vorherigen Prüfung der Daten soll sich das Land letztlich dazu geeinigt haben, die besagte CD zu kaufen. Zudem sollen sich die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen an dem Kauf beteiligt haben. Konkret soll es sich um eine Summe von ... weiter lesen
OLG Stuttgart, Urteil v. 13.2.15, 4 Ws 19/15
Das Oberlandesgericht Stuttgart äußerte sich in einem Urteil dazu, unter welchen Voraussetzungen und inwiefern die BaFin zur Feststellung vermögensrelevanter Fragen hinzugezogen werden kann. Im konkreten Fall ging es darum, die Kontodaten von Beschuldigten zur Beurteilung ihrer Vermögensverhältnisse zu erfragen.
In erster Instanz waren die jeweiligen Anklagten gem. § 123 StGB wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Die Geldstrafe lautete auf 15 Tagessätze zu je 30 Euro. Das urteilende Amtsgericht Stuttgart beließ es bei einer Feststellung des Angestelltendaseins der Verurteilten und machte keine weiteren Angaben zu den ... weiter lesen