Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 2 verschiedene Anwälte aus Essen zum Schwerpunkt „Steuerstrafrecht“:
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dementsprechende Erwägungen gehen anscheinend aus dem BGH-Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) hervor. Damit hat der BGH wohl ein Urteil eines Landgerichts wegen Rechtsfehler bei der Strafbemessung aufgehoben. In dem von dem Landgericht zu entscheidenden Fall soll ein Beschuldigter wohl Steuern in einem Millionenbetrag hinterzogen haben. Trotzdem soll dieser in der Folge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sein. Dabei hatte der BGH zuvor bereits in einem Grundsatzurteil ausgesprochen, dass bei einer ... weiter lesen
Das Landgericht hatte den Angeklagten u. a. wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte erfolgreich, dass das Landgericht bei der Strafzumessung hinsichtlich der Hinterziehung von Umsatzsteuer bei der Berechnung des Steuerschadens in Gutschriften ausgewiesene Beträge doppelt berücksichtigt hat.
Der Angeklagte hatte als Branntweinhändler Scheingutschriften erstellt und die darin enthaltene Vorsteuer geltend gemacht. Durch den Vorsteuerabzug ist ein Steuerschaden in Höhe der Summe der in den Gutschriften ausgewiesenen Umsatzsteuer, ca. 1,1 Mio. Euro, eingetreten. Aufgrund des unrichtigen ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2018 – 1 StR 331/17
§ 266a StGB soll die Schwarzarbeit bekämpfen. Er dient gleichermaßen dem Schutz des Arbeitnehmers sowie des Kollektivs der Solidargemeinschaft. Darin heißt es: Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Viele Arbeitgeber dürften sich nicht bewusst sein, dass sie eine Straftat mit einem derartigen Strafrahmen begehen, wenn sie jemanden „schwarz“ beschäftigen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Steuerfahnder haben wohl erneut eine Steuer CD mit Daten von Steuersündern mit Konten bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz gekauft. Die Steuer CD soll den Finanzbehörden des Landes wohl bereits im letzten Jahr angeboten worden sein. Nun hat sich das Land wohl Anfang des Jahres dazu entschlossen, die besagte CD nach einer vorherigen Prüfung des Materials zu kaufen. An diesem Kauf sollen sich unter anderem auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen beteiligt ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.07.2016 – 1 StR 256/16
Eine straf- oder steuerstrafrechtliche Verurteilung zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO kann gravierende Folgen für den Beruf des Verurteilten haben. So bestehen neben gesellschaftlichen Vorbehalten teilweise auch tatsächliche juristische Schranken. So im Falle von § 89 Absatz 1, § 90 Absatz 1 Nr. 5 Steuerberatungsgesetz. Danach wird gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten, der seine Pflichten schuldhaft verletzt, eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt. Der Kanon der berufsgerichtlichen Maßnahmen sieht eine Warnung, einen Verweis, eine Geldbuße oder ein bis zu ... weiter lesen
Die Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen ist häufig Anknüpfungspunkt für Manipulationen zur Ermöglichung der Steuerhinterziehung. Hierbei spielen die Verwendung bzw. der Verkauf von Kassenmanipulationssoftware eine immer größere Rolle. Der Verkäufer der Kassenmanipulationssoftware begibt sich hier in die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehung durch den Verwender der Kassenmanipulationssoftware. Falls die hinterzogene Steuer beim Verwender nicht beigetrieben werden kann, muss der Verkäufer zudem eine Inanspruchnahme im Wege der Haftung gemäß § 71 der Abgabenordnung befürchten.
Über einen solchen Fall hatte das ... weiter lesen
BFH Urteil v. 8.7.15, VI R 51/14
Der Bundesfinanzhof entschied, dass bei der vollständigen Offenlegung des für die Besteuerung relevanten Sachverhaltes durch den Steuerpflichtige n im Veranlagungsverfahren gegenüber dem Finanzamt keine arglistige Täuschung vorliegt. Trotz der Einschätzung des Finanzamtes, dass es sich bei den Angaben des Arbeitgebers des Steuerpflichtigen in der Lohnsteuerbescheinigung um eine unrichtige juristische Bewertung des Sachverhaltes handele, stelle sich eine Bezugnahme des Steuerpflichtigen auf diese Angaben im Einspruchsverfahren ebenfalls nicht gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 c AO als sonstiges unlauteres Mittel dar.
Aufgrund der Tatsache, dass der gesamte ... weiter lesen
Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 1.3.17, 7 K 7210/15
Die E-Mail ist als alltägliches Kommunikationsmittel schon längst im Rechtsverkehr angekommen. Die Schnelligkeit als ihr größter Vorteil bedeutet aber auch das größte Problem für die Beweisführung. Eine E-Mail ist meist schneller gelöscht als ein Brief verschwunden ist. Gerade was die Zustellung angeht bestehen massive Nachweisschwierigkeiten. Eine interessante Entscheidung in diesem Zusammenhang fällte nun das Finanzgericht Berlin.
Laut Sachverhalt hatte die Klägerin Kindergeld erhalten. Sie war dazu berechtigt, hatte dies jedoch nie beantragt. Daraufhin hatte sie das beklagte Finanzamt per ... weiter lesen
FG Köln Urteil v. 15.7.14 (6 V 1134/14)
Auf den Antrag eines Steuerpflichtigen hin äußerte sich das Finanzgericht Köln zu den Voraussetzungen einer Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung. Der Antragsteller wollte mit dem Antrag gegen eine Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung und die festgesetzte Höhe des Aufgabengewinns vorgehen.
Sofern Besteuerungsgrundlagen nicht ermittelt werden können, ist es grundsätzlich möglich, diese zu schätzen, § 162 Abs. AO. Als Regelbeispiel ist dazu in § 162 Abs. 2 Satz 2 die Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert. Die Buchführung hat dabei gemäß § ... weiter lesen
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.11.2016, Aktenzeichen: 3 K 1628/15 Erb
Bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist in der Regel nicht nur der verkürzte Steuerbetrag nachzuzahlen, sondern zusätzlich die Zinsen, die angefallen wären. Dies kann bei entsprechender Höhe des hinterzogenen Geldbetrages zu nochmals deutlich erhöhten Zahlungen zugunsten des Fiskus führen.
Entscheidend für die konkrete Höhe der Zinsen ist folglich der Verzinsungszeitraum nach § 235 AO. Das Ende dieses Zeitraumes ist dabei mit dem rechtskräftigen Urteil relativ unproblematisch. Relevant ist daher vor allem der Beginn der Verzinsung. Gerade für den Steuerpflichtigen ist dies ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 7.3.18 - 1 StR 663/17
Der Steuerhinterzieher bekommt die volle Härte des Rechtsstaates zu spüren. So heißt es oft etwas lapidar, wenn wieder ein prägnanter oder öffentlichkeitswirksamer Fall an die Medien gelangt. Tatsächlich sieht die Steuerhinterziehung, die in § 370 AO geregelt ist, einen verhältnisweise hohen Strafrahmen vor. Dieser besteht in Absatz I bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Darüber hinaus kennt der Absatz III besonders schwere Fälle, die mittels sogenannter Regelbeispiele näher präzisiert sind. Hier beträgt die Freiheitsstrafe mindestens sechs Monate und kann bis hin ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.11. 2016 - 1 StR 492/15
Für das Betäubungsmittelstrafrecht ist der Grenzwert der geringen Menge eines Betäubungsmittels von enormer Bedeutung. Sie entscheidet bei § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 BtMG in vielen Fällen über die Strafbarkeit . Bei der geringen Menge handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser ist durch Auslegung zu konkretisieren. Da im Geltungsbereich des Grundgesetztes der Bestimmtheitsgrundsatz gilt, der gerade im Strafrecht besondere Bedeutung genießt, bedarf es für die Strafbarkeit aber genauer Grenzwerte.
Der Gesetzgeber hat dabei keine Festlegung getroffen und stattdessen der Praxis und Lehre ... weiter lesen