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Die Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen ist häufig Anknüpfungspunkt für Manipulationen zur Ermöglichung der Steuerhinterziehung. Hierbei spielen die Verwendung bzw. der Verkauf von Kassenmanipulationssoftware eine immer größere Rolle. Der Verkäufer der Kassenmanipulationssoftware begibt sich hier in die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehung durch den Verwender der Kassenmanipulationssoftware. Falls die hinterzogene Steuer beim Verwender nicht beigetrieben werden kann, muss der Verkäufer zudem eine Inanspruchnahme im Wege der Haftung gemäß § 71 der Abgabenordnung befürchten.
Über einen solchen Fall hatte das ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.07.15 (GrS 1/14)
Das Büro im eigenen Haus findet sich seit jeher häufig in der Republik. Diese Mischung von privater und betrieblicher oder beruflicher Nutzung wirft steuerrechtlich entsprechende Probleme auf. Der Bundesfinanzhof befasste sich nun mit einer solchen gemischten Nutzung. Ein beruflich oder betrieblich genutztes Zimmer kann steuerlich zum Abzug gebracht werden. In Frage stand, ob Aufwendungen für einen teilweise beruflich oder betrieblich genutzten Raum anteilig in Abzug gebracht werden können.
Der Bundesfinanzhof stellte in dem Beschluss klar, dass nur im Falle einer ausschließlichen oder nahezu ausschließlichen Nutzung ein Steuerabzug ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.14 – X R 42/13
Aufgrund der Entscheidung des X. Senats des Bundesfinanzhofes ist ein Einzelhändler dazu verpflichtet, alle seine Geschäftsvorfälle vollständig aufzuzeichnen unabhängig davon, ob es sich dabei um Umsätze handelt, die bar über die Kasse eingenommen wurden, solange ihm dies zugemutet werden kann. Dies gebietet der Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung eines Einzelhändlers. Die Zumutbarkeit besteht im Einzelfall, soweit eine elektronische Kasse Verwendung findet und diese notwendendigen Aufzeichnungen ohne Weiteres erfasst und auf Dauer zugänglich macht. Der Zugriff auf die so gespeicherten Daten kann durch die ... weiter lesen
Ab dem 25.12.2013 können besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung , in denen die Taten ab dem 25.12.2003 beendet waren, verjähren.
Mit Wirkung vom 25.12.2008 gilt gemäß § 376 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Hiervon umfaßt sind Fälle, in denen der Täter in großem Ausmaß steuern verkürzt (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO). Das große Ausmaß wird derzeit ab 50.000 EUR angenommen.
Die zehnjährige Verjährungsfrist ist anzuwenden auf alle Fälle, in denen die fünfjährige Regelverjährungsfrist am 25.12.2008 noch nicht ... weiter lesen
Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 1.3.17, 7 K 7210/15
Die E-Mail ist als alltägliches Kommunikationsmittel schon längst im Rechtsverkehr angekommen. Die Schnelligkeit als ihr größter Vorteil bedeutet aber auch das größte Problem für die Beweisführung. Eine E-Mail ist meist schneller gelöscht als ein Brief verschwunden ist. Gerade was die Zustellung angeht bestehen massive Nachweisschwierigkeiten. Eine interessante Entscheidung in diesem Zusammenhang fällte nun das Finanzgericht Berlin.
Laut Sachverhalt hatte die Klägerin Kindergeld erhalten. Sie war dazu berechtigt, hatte dies jedoch nie beantragt. Daraufhin hatte sie das beklagte Finanzamt per ... weiter lesen
Im Rahmen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer werden gemäß § 14 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise zusammengerechnet, dass dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. Gibt ein Steuerpflichtiger also wahrheitswidrig in seiner Schenkungsteuererklärung an, er habe innerhalb von zehn Jahren keine Vorschenkungen des Schenkers erhalten, macht er unrichtige Angaben im Sinne des § 370 der Abgabenordnung und begeht zumindest eine versuchte Steuerhinterziehung. Wird die Schenkungsteuer in der Folge zu niedrig festgesetzt, ist die ... weiter lesen
FG Köln Urteil v. 15.7.14 (6 V 1134/14)
Auf den Antrag eines Steuerpflichtigen hin äußerte sich das Finanzgericht Köln zu den Voraussetzungen einer Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung. Der Antragsteller wollte mit dem Antrag gegen eine Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung und die festgesetzte Höhe des Aufgabengewinns vorgehen.
Sofern Besteuerungsgrundlagen nicht ermittelt werden können, ist es grundsätzlich möglich, diese zu schätzen, § 162 Abs. AO. Als Regelbeispiel ist dazu in § 162 Abs. 2 Satz 2 die Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert. Die Buchführung hat dabei gemäß § ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.07.2016 – 1 StR 256/16
Eine straf- oder steuerstrafrechtliche Verurteilung zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO kann gravierende Folgen für den Beruf des Verurteilten haben. So bestehen neben gesellschaftlichen Vorbehalten teilweise auch tatsächliche juristische Schranken. So im Falle von § 89 Absatz 1, § 90 Absatz 1 Nr. 5 Steuerberatungsgesetz. Danach wird gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten, der seine Pflichten schuldhaft verletzt, eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt. Der Kanon der berufsgerichtlichen Maßnahmen sieht eine Warnung, einen Verweis, eine Geldbuße oder ein bis zu ... weiter lesen
BFH Urteil v. 8.7.15, VI R 51/14
Der Bundesfinanzhof entschied, dass bei der vollständigen Offenlegung des für die Besteuerung relevanten Sachverhaltes durch den Steuerpflichtige n im Veranlagungsverfahren gegenüber dem Finanzamt keine arglistige Täuschung vorliegt. Trotz der Einschätzung des Finanzamtes, dass es sich bei den Angaben des Arbeitgebers des Steuerpflichtigen in der Lohnsteuerbescheinigung um eine unrichtige juristische Bewertung des Sachverhaltes handele, stelle sich eine Bezugnahme des Steuerpflichtigen auf diese Angaben im Einspruchsverfahren ebenfalls nicht gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 c AO als sonstiges unlauteres Mittel dar.
Aufgrund der Tatsache, dass der gesamte ... weiter lesen
OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 - 1 Ss 51/18
Steuerhinterziehung ist nicht nur durch aktives Handeln möglich, sondern auch durch ein Unterlassen. Dies geht aus § 370 Absatz I Nr. 2 AO hervor. Dieser stellt es unter Strafe, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis zu lassen und dadurch Steuern zu verkürzen oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Auf der Rechtsfolgenseite ist ein variabler Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Bei § 370 Absatz I Nr. 2 handelt es sich unzweifelhaft um ein Unterlassungsdelikt. Ob dieses ... weiter lesen
Das Landgericht hatte den Angeklagten u. a. wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte erfolgreich, dass das Landgericht bei der Strafzumessung hinsichtlich der Hinterziehung von Umsatzsteuer bei der Berechnung des Steuerschadens in Gutschriften ausgewiesene Beträge doppelt berücksichtigt hat.
Der Angeklagte hatte als Branntweinhändler Scheingutschriften erstellt und die darin enthaltene Vorsteuer geltend gemacht. Durch den Vorsteuerabzug ist ein Steuerschaden in Höhe der Summe der in den Gutschriften ausgewiesenen Umsatzsteuer, ca. 1,1 Mio. Euro, eingetreten. Aufgrund des unrichtigen ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, 1 StR 373/15
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO weist neben dem Grundtatbestand eine Reihe von Regelbeispielen vor, bei deren Vorliegen ein besonders schwerer Fall gegeben ist. Als Rechtsfolge sieht der Grundtatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, wohingegen eine Strafverschärfung von einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die bis auf zehn Jahre erhöht werden kann, in besonders schweren Fällen eintritt.
Der BGH äußerte sich nun zum Fall des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr.1 AO. Dieser ist einschlägig, wenn Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden. Lange war ... weiter lesen