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Rechtsanwalt in Ungarn
Über Rechtsanwälte in Ungarn
Seit 2007 ist Ungarn Teils des Schengen-Raumes. Damit ist es nicht mehr notwendig, sich bei Reisen aufwendigen Grenzkontrollen zu unterziehen. Ungarn wird damit als Reiseziel für Deutsche immer beliebter. Doch jedes Land hat eigene Gesetze, und so kann es durchaus geschehen, dass man mit dem ungarischen Gesetz in Konflikt gerät. Um sein Recht durchzusetzen, sollte man einen Anwalt in Ungarn mandatieren. So kann man sicher sein, dass die persönlichen Interessen optimal vertreten werden. Denn jeder Anwalt in Ungarn hat eine fundierte juristische Ausbildung absolviert.
Rechtsanwälte müssen in Ungarn zwei staatliche Prüfungen bestehen, um eine Zulassung zu erhalten. Die Zulassung zum Jurastudium ist an allen ungarischen Universitäten beschränkt. Nach neun Semestern wird ein Staatsexamen abgelegt und die angehenden Rechtsanwälte in Ungarn müssen nun eine postgraduale Ausbildung absolvieren. So sind sie zunächst für drei Jahre als Anwärter in einer etablierten Rechtsanwaltskanzlei tätig. Während dieser Zeit dürfen sie keine eigenen Mandanten betreuen und müssen weiterhin Kurse und Lehrgänge der Anwaltskammer besuchen. Am Ende dieser dreijährigen praktischen Ausbildung können sie sich dann zur Anwaltsprüfung anmelden, die vor dem Justizministerium in vier Bereichen sowohl schriftlich wie mündlich erfolgt. Die Zulassung des Rechtsanwalts in Ungarn erfolgt dann bei der regionalen Anwaltskammer, in der er seinen Sitz hat.
Rechtsanwälte können die Interessen ihrer Mandanten vor allen Gerichten in Ungarn vertreten. Bis auf einige Ausnahmen besteht ein Anwaltszwang in Zivilverfahren in Prozessen, bei denen das Landgericht erstinstanzlich zuständig ist, sowie bei Berufungsverfahren vor dem Tafelgericht. oder dem Obersten Gerichtshof. In Strafverfahren besteht z. B. ein Anwaltszwang, wenn mit einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren zu rechnen ist.
Mit einer inhaltlichen Vereinbarung, die auch das Rechtsanwaltshonorar und die zu erwartenden Kosten enthalten muss, erfolgt die Mandatsübertragung. Für Rechtsanwaltshonorare gibt es keine Gebührenordnung, daher werden in der Regel Stundenhonorare vereinbart, deren Höhe nicht nur von der Ausbildung und Erfahrung des jeweiligen Rechtsanwalts in Ungarn abhängen, sondern auch von seinen Sprachkenntnissen. In Vertrags- oder Prozessangelegenheiten kann auch ein Anwaltshonorar von max. 5% des Vertrags- bzw. Prozesswertes vereinbart werden. Die Vereinbarung eines pauschalen Anwaltshonorars ist meist nur bei einer längeren Zusammenarbeit üblich. Erfolgshonorare werden mit ungarischen Rechtsanwälten nur selten vereinbart.

