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Karlsruhe (jur). Haben Versicherungskunden ihre bis Ende 2007 abgeschlossene Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, müssen sie mit deutlichen Abschlägen bei der Rückzahlung von gezahlten Versicherungsbeiträgen rechnen. Die Kunden können oft nur knapp die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge zurückverlangen, urteilte am Mittwoch, 11. September 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13). Nach einem BGH-Urteil vom 25. Juli 2012 hatten noch Millionen Versicherungskunden auf einen höheren Nachschlag bei gekündigten Lebensversicherungsverträgen gehofft (Az.: IV ZR 201/10; JurAgentur-Meldung vom selben Tag). Konkret streiten sich die ... weiter lesen
Wer sich nach Berufsunfähigkeit umschulen lässt, erlebt oft Streit mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese verweigert dann oft weitere Rentenzahlungen mit der Begründung, der Versicherte sei nicht mehr "in seinem Beruf" berufsunfähig. Diese so genannte "Verweisung" findet sich in vielen Versicherungsverträgen. Im Kern geht es darum, ob im Leistungsfall die Versicherung von ihrem berufsunfähigen Kunden verlangen kann, dass dieser etwa nach einer Umschulung von seiner neuen Berufstätigkeit leben kann. Das erscheint dem Laien zunächst auch gerecht: Wer fit genug ist, um zu arbeiten, braucht kein Geld von der Versicherung. Doch so einfach ist das im ... weiter lesen
Der BGH hat sich in jüngster Vergangenheit mehrfach mit der Ausübung des Widerspruchs, des Widerrufs und des Rücktritts bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen auseinanderzusetzen. Nach einer Grundsatzentscheidung des EuGH hat der BGH klargestellt, dass im Falle einer fehlerhaften Belehrung über das Widerspruchsrecht, das Widerrufsrecht bzw. das Rücktrittsrecht (diese Rechte bestehen abhängig von der jeweiligen Vertragsausgestaltung alternativ) eine zeitliche Beschränkung dieser Rechte nicht zulässig ist und diese daher unbefristet ausgeübt werden können. Nun hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung vom 08.04.2015 – IV ZR 103/15 – klargestellt, dass der ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Haftpflichtversicherung Zahlungen wegen auslaufenden Heizöls verweigern kann Kurzfassung Auch wenn eine private Heizöltankanlage nicht den Vorschriften entspricht, kann die Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden Zahlungen nur unter engen Voraussetzungen verweigern. Sie muss binnen Monatsfrist den Versicherungsvertrag kündigen. Und ihrem Versicherungsnehmer nachweisen, dass der vorsätzlich die dem Gewässerschutz dienenden Bestimmungen missachtet hat. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg, in dem eine Versicherung zur Zahlung verurteilt wurde. Sie muss ihrer klagenden Versicherten jetzt fast 9.500,- € Schaden ersetzen, der durch auslaufendes Heizöl ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen wurden weiter gestärkt. Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt. So wurden anscheinend häufig im Falle einer vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet. Versicherte bekamen so häufig bislang nur noch einen kleinen Betrag ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und so die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen weiter gestärkt. In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Den Versicherten wurden aufgrund dieser Verrechnung ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.12.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass bei Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem sog. Antragsmodell abgeschlossen wurden, ein Rücktritt bei fehlerhafter Belehrung unbefristet möglich ist (AZ.: IV ZR 260/11). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Damit führt der BGH seine Rechtsprechung fort (Urteil vom 07.05.2014, AZ.: IV ZR 76/11) und begründet seine Auffassung damit, dass die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) richtlinienkonform ausgelegt werden müssen. Auf Lebens- und Rentenversicherungen seien die Vorschriften zum Erlöschen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 08.12.2011 (AZ: 10 U 572/11) bestätigt das Oberlandesgericht Koblenz, dass den Geschäftsführer als gesetzlichen Vertreter der GmbH die Verpflichtungen treffen, die der Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsvertragsrecht gegenüber dem Versicherer hat. Der Geschäftsführer einer GmbH sei Organ der GmbH und vertrete diese gerichtlich und außergerichtlich. Die GmbH müsse sich daher das Handeln ihrer Geschäftsführer als juristische Person zurechnen lassen. Damit sei der Geschäftsführer einer GmbH ... weiter lesen
Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zum Unfallschaden durch den Versicherten Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zum Unfallschaden durch den Versicherten Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 16.06.2003, Az: 8 U 2485/02 1. Der Versicherungsnehmer einer Fahrzeugversicherung ist gehalten, die Versicherung umfassend über die Einzelheiten des Versicherungsfalles und der Schadenshöhe aufzuklären. 2. Beantwortet der Versicherungsnehmer Fragen der Versicherung hierzu nicht oder nicht richtig, so kann er sich nicht darauf berufen, dass die Versicherung den wahren Sachverhalt von dritter Seite noch zeitig genug erfahren habe, ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Versicherer in der privaten Krankenversicherung Der Kläger unterhält seit 1964 für sich und seine Ehefrau als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bei dem beklagten Versicherer eine Krankheitskostenversicherung für stationäre Heilbehandlung, die wahlärztliche Leistungen und die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer umfaßt. Zum 1. Januar 2000 erhöhte der Beklagte mit Zustimmung des Treuhänders die monatlichen Prämien um circa 20%. Der Kläger hält die Prämienerhöhung für unbillig, weil die vom Beklagten behauptete Kostensteigerung nicht eingetreten sei und die Neuberechnung nicht mit den gesetzlichen Vorschriften in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 11.05.2011, Az. IV ZR 148/09) habe die Versicherungsnehmerin eine seit Kindheitstagen bestehende behandlungsbedürftige Neurodermitis angegeben, nicht jedoch eine vor Vertragsabschluss durchgeführte Asthmabehandlung. Dies habe die Versicherungsnehmerin nicht angegeben, da sie eine Verbindung zwischen der Neurodermitis und dem allergischen Asthma gesehen habe. Der Versicherer habe darin einen Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gesehen. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, ... weiter lesen
"Wie weit geht die Auskunftspflicht des Rentenversicherers?" LG München I , Urteil vom 25.08.2004, Az.: 26 O 1034/04 (-Urteil ist nicht rechtskräftig-) Ein Hamburger Kapitän bezieht Rente aus einem Versicherungsvertrag, den der frühere Arbeitgeber, eine Reederei, 1999 für ihn abgeschlossen hatte. Die Rente setzt sich zusammen aus einer garantierten Grundrente von rund 3.000,- € und einer sog. fallenden Gewinnrente. Diese nicht garantierte Rente ist abhängig von den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherungsunterneh-mens. Sie betrug zu Beginn der Rentenzahlungen am 01.01.2002 rund 2.000,- €. Ab Januar 2003 verringerte sie sich jedoch um fast 800,- € auf rund 1.200,- €. Die beklagte Versicherung erklärte ... weiter lesen