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Die Anleger der insolventen Alphapool GmbH könnten auf Betrüger hereingefallen sein. Bei einer groß angelegten Razzia im Saarland und in Sachsen wurden vier Männer verhaftet. Der Verdacht lautet auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz.
Dass sich die Geschäfte mit der Alphapool GmbH zu einem derartigen Wirtschaftskrimi entwickeln würden, konnte die Anleger nicht ahnen. Sie traten ihre Forderungen aus Lebensversicherungen und Bausparverträgen an das Unternehmen, das seinen Sitz zunächst in Saarbrücken und später in Leipzig hatte, ab. Im Laufe der Jahre sollten sie dafür entsprechende Zahlungen erhalten. Auf die warten die ... weiter lesen
Ein Widerruf muss nur fristgerecht erklärt werden. Welche Beweggründe den Verbraucher zum Widerruf veranlasst haben, ist grundsätzlich ohne Bedeutung. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. März 2016 entschieden (Az.: VIII ZR 146/15).
Vor dem BGH ging es zwar nicht um den Widerruf eines Verbraucherdarlehens, sondern um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags. Dennoch sollte sich das Urteil auch auf die Thematik Darlehenswiderruf anwenden lassen. Im konkreten Fall hatte der Kläger im Internet Matratzen mit einer Tiefpreisgarantie bestellt. Als es diese zu einem günstigeren Preis fand und der Verkäufer die Differenz nicht zahlen wollte, widerrief er den Kaufvertrag. ... weiter lesen
Wenn Banken und Sparkassen gehofft hatten, das Thema Darlehenswiderruf zu den Akten legen zu können, haben sie sich getäuscht. Denn auch bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der Widerruf möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Und das dürfte den Kreditinstituten häufiger passiert sein als sie vielleicht selbst vermutet haben. Knackpunkt sind dabei häufig die Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung. Sind diese fehlerhaft, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Widerruf ist auch noch Jahre nach Abschluss des Immobiliendarlehens möglich. Das geht auch aus einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 2. Dezember 2015 ... weiter lesen
Längere Laufzeit, niedrigere Zinsen – diesem Konzept sollen die Anleihe-Anleger der Beate Uhse AG zustimmen. Um die Restrukturierungspläne vorzustellen, lädt das Unternehmen am 8. Juni zur Gläubigerversammlung nach Hamburg ein.
Der Erotikkkonzern leidet aus unterschiedlichen Gründen bereits seit längerer Zeit unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Im Juli 2014 begab die Beate Uhse AG eine Mittelstandsanleihe mit einem Emissionsvolumen von 30 Millionen Euro (ISIN: DE000A12T1W6 / WKN: A12T1W). Die Anleihe ist mit 7,75 Prozent p.a. verzinst und soll bis Juli 2019 laufen. Das möchte das Unternehmen nun ändern. Die Laufzeit soll gleich um fünf Jahre bis 2024 verlängert werden ... weiter lesen
Schiffsfonds befinden sich weiter in schwerer See. Nun musste auch die Gesellschaft des Containerschiffs MS Pontremoli Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren Anfang Mai eröffnet (Az.: 67b IN 140/16).
Für die Anleger kann die Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage bedeuten. Und die betrug immerhin mindestens 20.000 Euro. Um die finanziellen Verluste abzuwenden, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten, z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, überprüfen lassen. Da die Hamburgische Seehandlung den Schiffsfonds MS Pontremoli im Juli 2006 aufgelegt hat, sollten Anleger allerdings zügig handeln. Denn ... weiter lesen
Erst die Mutter, dann die Töchter und Enkel. Nach der Insolvenz der Steilmann SE haben nach Unternehmensangaben nun weitere Gesellschaften der Steilmann-Gruppe Insolvenzantrag gestellt. Dazu zählen u.a. die Apanage Fashion Group GmbH und die Klaus Steilmann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft und ihre Töchter.
Nach der Insolvenz diverser Tochtergesellschaften der Steilmann Holding AG müssen hier notwendige Wertberichtigungen vorgenommen werden. Dies bedeute, dass die Steilmann Holding AG wahrscheinlich überschuldet ist, teilt die Steilmann-Gruppe weiter mit.
Die Steilmann-Gruppe ist nicht der einzige Modekonzern, der mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. ... weiter lesen
Die Insolvenz der KTG Agrar SE hat am Ende doch noch die ehemalige Tochter KTG Energie AG erfasst. Nur wenige Tage nachdem ein Investor die Anteile an der KTG Energie übernommen hatte, stellte das Unternehmen am 27. September einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Neuruppin hat dem Antrag stattgegeben. Anleger der 50 Millionen Euro schweren Anleihe der KTG Energie AG hatten eigentlich die am 28. September fällige Zinszahlung erwartet. Nun müssen sie nicht nur um die Zinsen, sondern um ihr gesamtes investiertes Geld bangen.
Die Gustav-Zech-Stimmung hatte die Anteile von etwas mehr als 50 Prozent der KTG Agrar an der KTG Energie übernommen. Anleger, die geglaubt hatten, dass ... weiter lesen
Schlechte Nachrichten für die Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. April das vorläufige Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet (Az.: 36I IN 1853/16). Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.
Europäisches Edelholz sollte den Anlegern die Möglichkeit eröffnen, Vermögen zu bilden und zu mehren. Das Ganze mit nachhaltigen Investitionen in Edelholzplantagen in Bulgarien. Neben dem ökologischen Nutzen sollten natürlich auch ordentliche Renditen für die Anleger abfallen. So oder ähnlich hörten sich die Angebote der Lignum Sachwert Edelholz AG an. Doch die „grüne“ Kapitalanlage ... weiter lesen
Seit September 2006 konnten sich Anleger an dem geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Die Geldanlage war ein Fehlschlag. Auch nach dem Verkauf der Büroimmobilie in Paris schlagen für die Anleger hohe Verluste zu Buche.
Eine Möglichkeit, das „verbrannte“ Kapital noch zu retten, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dazu bleibt aber nicht mehr viel Zeit. Denn mögliche Forderungen könnten ab September verjähren. Die zehnjährige Verjährungsfrist greift auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft.
Mehr als 3000 Anleger hatten rund 92 Millionen ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof wird wohl am 01.12.2015 aller Voraussicht nach darüber zu befinden haben, wann das Widerrufsrecht bei einem Darlehen als verwirkt oder rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
In der Mehrzahl der Fälle sind die von Oktober 2002 bis Juni 2010 verwandten Widerrufsbelehrungen der Banken fehlerhaft. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen setzen die Widerrufsfrist nicht in Gang, sodass solche Verträge von Verbrauchern auch heute noch wiederrufen werden können. Grundsätzlich besteht dieses Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt, die Grenze für die Ausübung des Widerrufsrechtes bilden die sog. Verwirkung und der Rechtsmissbrauch.
Etwaige Motive der Klägerseite ... weiter lesen
Auf die Kapitalerhöhung der Manz AG im April folgte vor wenigen Tagen die zweite Gewinnwarnung. Die Börse reagierte prompt. Der Kurs der Manz-Aktie gab zwischenzeitlich um rund 30 Prozent nach. Die Aktionäre der Manz AG dürften aufgrund dieser Berg- und Talfahrt der Manz AG besorgt sein.
Es war schon die zweite Gewinnwarnung, die die Manz AG innerhalb von vier Monaten veröffentlicht hat. Hintergrund für die negativen Nachrichten sind offenbar Probleme bei den Geschäften in Asien. Dort soll es zu Auftragsverschiebungen gekommen sein. Die Konsequenz ist, dass das Unternehmen nun nicht mehr mit einem Gewinn vor Steuern und Zinsen rechnet, sondern mit Verlusten im mittleren zweistelligen ... weiter lesen
Viele, wenn auch nicht alle Darlehensverträge lassen sich aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße äußerliche Gestaltung hat nun der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen Position bezogen (XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15).
In beiden Fällen hat der BGH zu Gunsten der Bank entschieden und die Klagen eines Verbraucherschutzverbands zurückgewiesen. Dieser hatte bemängelt, dass die Widerrufsbelehrung nicht ausreichend hervorgehoben sei und auch die verwendete Ankreuzoption lenke vom eigentlichen Inhalt ab. Der BGH hatte an der Gestaltung der Widerrufsbelehrung nichts auszusetzen. Allerdings ... weiter lesen