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Die Sachwert-Schmiede GmbH ist zahlungsunfähig. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Mannheim eröffnet (Az.: 4 IN 896/15). Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten. Sollte ausreichend Insolvenzmasse zur Verfügung stehen, wird demnächst das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Mit welcher Insolvenzquote die Gläubiger dann rechnen können, ist wesentlich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Forderungen aller Gläubiger in einem Insolvenzverfahren vollauf befriedigt werden können. Mit finanziellen Verlusten ist daher zu rechnen. Die Entwicklung ... weiter lesen
Nach dem erfolgreichen Widerruf einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung darf der Versicherer dem Verbraucher nicht die Abschlusskosten oder Verwaltungskosten von der Rückerstattung abziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteilen vom 29. Juli 2015 entschieden (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14). Schon vor einem guten Jahr hatte der BGH entschieden, dass Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden können, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Nach einem erfolgreichen Widerruf wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, d.h. der Versicherungsnehmer erhält die gezahlten Prämien abzüglich einer ... weiter lesen
Schlechte Nachrichten für die Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. April das vorläufige Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet (Az.: 36I IN 1853/16). Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten. Europäisches Edelholz sollte den Anlegern die Möglichkeit eröffnen, Vermögen zu bilden und zu mehren. Das Ganze mit nachhaltigen Investitionen in Edelholzplantagen in Bulgarien. Neben dem ökologischen Nutzen sollten natürlich auch ordentliche Renditen für die Anleger abfallen. So oder ähnlich hörten sich die Angebote der Lignum Sachwert Edelholz AG an. Doch die „grüne“ Kapitalanlage ... weiter lesen
Ob Fondsgesellschaften gewinnunabhängige Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern können, ist seit Jahren umstritten. Der Bundesgerichtshof stellte mit Urteil vom 16. Februar 2016 klar, dass diese Ausschüttungen nur dann zurückgefordert werden können, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Anleger verständlich geregelt ist (Az.: II ZR 348/14). Geschlossene Fonds schütten auch häufig an ihre Gesellschafter aus, wenn noch gar keine Gewinne erzielt worden sind. Durch diese Auszahlungen wird im Prinzip die Einlage der Anleger gemindert. Zur Praxis gehört es aber auch, dass die Fondsgesellschaften in wirtschaftlich schlechten Zeiten, diese ... weiter lesen
Angaben zum Fristbeginn und zur Fristdauer müssen direkt in der Widerrufsbelehrung zu einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung zu finden sein. Ansonsten ist die Belehrung fehlerhaft und die Police kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 19. Januar 2016 klar (Az.: 12 U 116/15). Ähnlich wie bei Darlehensverträgen können auch Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn dann wurde die Frist zum Widerspruch nicht in Gang gesetzt und es gilt das „ewige“ Widerrufsrecht. Die Police kann dann auch ... weiter lesen
Zwischen dem Börsengang des Modekonzerns Steilmann und der Insolvenz lagen nur gut fünf Monate. Dieser kurze Zeitraum hat schon viele Anleger misstrauisch gemacht. Nun bekommt dieses Misstrauen neue Nahrung. Nach der Strafanzeige zweier Lieferanten ermittelt inzwischen die Staatsanwalt Dortmund wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, berichtet der WDR. Demnach sind die Lieferanten auf ihren offenen Rechnungen sitzen geblieben. Es wird nun ermittelt, ob Steilmann noch Waren bestellt hat, obwohl schon die Insolvenzreife vorlag. Im Zuge dieser Ermittlungen dürften auch noch einmal die Umstände des Börsengangs im November 2015 näher beleuchtet werden. Anleger hatten zwar deutlich ... weiter lesen
Die Uhr tickt für die KTG Agrar SE. Spätestens am 6. Juli muss sie die fälligen Zinsen an die Anleihe-Anleger zahlen. Insgesamt geht es dabei um rund 15 Millionen Euro. Kann das Unternehmen die überfällige Zinszahlung nicht leisten, ist wohl auch eine Insolvenz des Agrarkonzerns nicht mehr auszuschließen. Sollte es tatsächlich so weit kommen, hätten die Anleger den Schaden. Dann geht es nicht mehr nur um ausstehende Zinszahlungen. Im schlimmsten Fall kann dann das investierte Kapital komplett verloren sein. Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa. Im Jahr 2011 hat das Unternehmen die ... weiter lesen
Die Verfassungsbeschwerde einer Verbraucherin, deren Darlehenswiderruf vom OLG Schleswig für unwirksam erklärt wurde, hatte Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 16. Juni 2016, dass das OLG Schleswig die Revision zum Bundesgerichtshof hätte zulassen müssen (Az.: 1 BvR 873/15). Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig die Revision nicht zuzulassen, sei eine unzumutbare Einschränkung des Zugangs der Klägerin zur nächsten Instanz. Schon wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und im Sinne einer einheitlichen Rechtsprechung hätte die Revision zugelassen werden müssen, so das Verfassungsgericht. Das OLG ... weiter lesen
Durch die Insolvenz der KTG Agrar SE hat sich die Lage der Anleger weiter verschlechtert. Ging es zunächst „nur“ um eine ausbleibende Zinszahlung für die KTG-Anleihe Biowertpapier II sind nun auch die Anleger der Anleihe Biowertpapier III und die Aktionäre betroffen. Statt um ca. 18 Millionen Euro Zinsen, die nicht gezahlt werden konnten, sind nun alleine durch die beiden Anleihen rund 342 Millionen Euro Anleger-Gelder gefährdet. Ein kurzer Rückblick: Nachdem die KTG Agrar SE die fällige Zinszahlung für die 250 Millionen Euro schwere Inhaber-Teilschuldverschreibung Biowertpapier II schon zweimal verschoben hatte, wären die Zinsen spätestens am 6. Juli ... weiter lesen
Die Anleger der insolventen Alphapool GmbH könnten auf Betrüger hereingefallen sein. Bei einer groß angelegten Razzia im Saarland und in Sachsen wurden vier Männer verhaftet. Der Verdacht lautet auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Dass sich die Geschäfte mit der Alphapool GmbH zu einem derartigen Wirtschaftskrimi entwickeln würden, konnte die Anleger nicht ahnen. Sie traten ihre Forderungen aus Lebensversicherungen und Bausparverträgen an das Unternehmen, das seinen Sitz zunächst in Saarbrücken und später in Leipzig hatte, ab. Im Laufe der Jahre sollten sie dafür entsprechende Zahlungen erhalten. Auf die warten die ... weiter lesen
Bei Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen hat der Versicherungsnehmer ein „ewiges“ Widerspruchsrecht, wenn er nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde. Dieses „ewige“ Widerspruchsrecht verstoße nicht gegen die Verfassung, stellte das Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 23. Mai 2016 (Az.: 1 BvR 2230/15, 1 BvR 2231/15) klar. Ein Versicherungskonzern hatte seine Beschwerde gegen das „ewige“ Widerspruchsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen bis vor das Bundesverfassungsgericht getragen. Es ging um zwei Urteile des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte entschieden, dass der Widerspruch gegen eine ... weiter lesen
Viele, wenn auch nicht alle Darlehensverträge lassen sich aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße äußerliche Gestaltung hat nun der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen Position bezogen (XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15). In beiden Fällen hat der BGH zu Gunsten der Bank entschieden und die Klagen eines Verbraucherschutzverbands zurückgewiesen. Dieser hatte bemängelt, dass die Widerrufsbelehrung nicht ausreichend hervorgehoben sei und auch die verwendete Ankreuzoption lenke vom eigentlichen Inhalt ab. Der BGH hatte an der Gestaltung der Widerrufsbelehrung nichts auszusetzen. Allerdings ... weiter lesen