ZIVILRECHT
Abmahnung: RAin Gebler-Fleischhacker für Catprint Media GmbH | Urheberrecht
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Rechtsanwältin Frau Gebler-Fleischhacker aus Hannover mahnt für die Catprint Media GmbH aus Garbsen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab.
Inhalt der Abmahnungen:
Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach über ähnliche Abmahnungen der Catprint Media GmbH und des Geschäftsführers Uli Stein berichtet. Gegenstand der Abmahnungen sind regelmäßig angebliche Urheberrechtsverletzungen an Cartoons, welche aus der Urheberschaft von Uli Stein stammen sollen.
Auch vorliegend wird der Abgemahnten vorgeworfen ein urheberrechtlich geschütztes Werk über 17 Kalendermonate hinweg öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Inhaberin der Urheberrechte an diesem Werk sei die Catprint Media GmbH. Die Abgemahnte habe nie eine Lizenz zur Nutzung des Werkes erworben. Auch habe die Catprint Media GmbH einer Nutzung nicht anderweitig zugestimmt. Es liege somit eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten der Catprint Media GmbH vor.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Abgemahnte wird aufgefordert gemäß § 97 UrhG Schadensersatz zu leisten. Der Schadensersatz würde sich auf 50,00 Euro pro angefangenen Kalendermonat belaufen, da die Catprint Media GmbH keine Lizenzen für kürzere Zeiträume erteile. Da das Werk über 17 Kalendermonate hinweg genutzt worden sei, belaufe sich der Schadensersatzanspruch auf 850,00 Euro. Zudem soll die Abgemahnte die Anwaltskosten der abmahnenden Kanzlei nach einem Streitwert in Höhe von 13.850,00 Euro erstatten. Dies sind vorliegend 1.134,55 Euro.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.