ZIVILRECHT
Abmahnung: rka Rechtsanwälte mahnen wegen Filesharings ab | Kingdom Come: Deliverance
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die rka Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen derzeit Anschlussinhaber wegen angeblichem Filesharing des Computerspiels "Kingdom Come: Deliverance" ab.
Über "Kingdom Come: Deliverance":
„Kingdom Come: Deliverance“ ist ein First-Person-Rollenspiel, welches von den tschechischen Warhorse Studios entwickelt und am 13. Februar 2018 für Microsoft Windows, PlayStation 4 und Xbox One veröffentlicht wurde. Das Spiel basiert auf historischen Ereignissen Europas im frühen 15. Jahrhundert. Handlungsort ist das mittelalterliche Böhmen. Eines der Hauptmerkmale des Spiels ist die angestrebte Geschichtstreue gegenüber der Epoche. Dies bezieht sich auf die damaligen Menschen, ihre Lebensverhältnisse, sowie Waffen, Rüstungen und Kämpfe, aber auch die realitätsgetreue, geographische Lage mit Landstrichen und Ortschaften, welche auch heute noch fortbestehen.
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Computerspiels "Kingdom Come: Deliverance" vorgeworfen.
Inhalt der Abmahnung:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, das gegenständliche Computerspiel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Forderungen aus der Abmahnung:
Auch die Kanzlei rka aus Hamburg fordert den abgemahnten Anschlussinhaber auf, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem werden gegenüber dem abgemahnten Anschlussinhaber außergerichtliche Rechtswanwaltskosten und ein Lizenzschaden geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.