ZIVILRECHT
Abmahnung: RuhrKanzlei für Eintracht Frankfurt Fußball AG| Ticketverkauf eBay
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die RuhrKanzlei aus Dortmund verschickt für die Eintracht Frankfurt Fuball AG eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets auf eBay.
Ähnliche Abmahnungen in der Vergangenheit:
Über ähnliche Abmahnungen der RuhrKanzlei hatten wir auch in der Vergangenheit bereits berichtet. Dabei wurde die Ruhr Kanzlei unter anderem für Werder Bremen, Borussia Dortmund und den VfL Wolfsburg tätig. Gegenstand der Abmahnungen waren Verstöße gegen die ATGBs der jeweiligen Vereine.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird auch in der aktuellen Abmahnung vorgeworfen, dass er Tickets von Eintracht Frankfurt auf der Plattform eBay zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) von Eintracht Frankfurt verstoßen haben soll. Konkret geht es um zwei Eintrittskarten für das Europa League Finale gegen Glasgow Rangers.
Die Eintracht Frankfurt Fußball AG habe ein Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden. In der Abmahnung heißt es, dass dieses Interesse gerade während der Corona Pandemie erforderlich sei um die Stadionbesucher zu schützen.
Privatverkäufe von Tickets auf Onlineplattformen sind nach den ATGB in der Regel unzulässig (Nr. 9.2 der ATGB).
Der Abgemahnte soll folglich mit dem Verkauf gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) verstoßen haben.
Abmahnungen in der Vergangenheit:
Es wurden in der Vergangenheit vermehrt Abmahnungen im Auftrag verschiedener Fußballvereine versendet. Auf der folgenden Internetseite wurde bereits über eine Abmahnung wegen des unerlaubten Weiterverkaufs von Tickets berichtet:
https://ra-herrle.de/2020/03/28/abmahnung-von-werder-bremen-durch-die-kanzlei-becker-haumann-gursky-wegen-unerlaubtem-ticket-weiterverkauf/
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund des unzulässigen Weiterverkaufs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird die Erstattung der entstandenen Kosten nach einem Streitwert von 3.500,00 Euro verlangt. Der Abgemahnte soll somit 353,60 Euro zahlen. Darüber hinaus wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro begehrt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.