GMBH-RECHT
Firmengründung in Polen - GmbH
Autor: Adwokat Robert Majchrzak - Adwokat
Viele EU Unternehmer überlegen was man so alles in Polen benötigt um eine Firma zu Gründen und welche Form sollte eine Firma in Polen haben. Die Antwort ist nicht schwer. Will man ein seriöser Unternehmer in Polen sein, sollte man die Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auswählen (polnische GmbH - spółka z ograniczoną odpowiedzialnością). Dies ist die meist angetroffene Kapitalgesellschaft in Polen.
Das Verfahren zur Gründung einer GmbH in Polen ist nicht kompliziert. Das Gründungskapital (Stammkapital) einer GmbH in Polen ist viel niedriger als in Deutschland. Sie können die GmbH schon mit dem Stammkapital von 5.000 PLN (also ca. 1.150 Euro) gründen. Was auch besonders an der polnischen Regelung ist – das Handelsregistergericht benötigt keinen Zahlungsnachweis des Stammkapitals. Es wird nur die Erklärung der Geschäftsführung (Vorstand) benötigt dass das Stammkapital eingezahlt wurde. Da normalerweise die GmbH auf dieser Etappe noch kein Bankkonto hat, kann das Stammkapital auf dieses auch nicht eingezahlt werden. Man kann also es annehmen, dass das Geld in der „Kasse“ der Gesellschaft existiert. betreuen .
Weiterhin müssen Sie den Sitz der Gesellschaft wählen. Laut polnischem Recht wird der Sitz mit dem Stadtnamen bestimmt. Sie können also innerhalb derselben Stadt die Adresse ändern. Sollten Sie keine Büroraume oder Lagerflächen haben, dann helfen wir Ihnen gerne solche zu finden.
Nachdem der Sitz bestimmt wurde, muss man den Gegenstand der wirtschaftlichen Tätigkeit wählen. Dieser wird aus der speziellen polnischen Klassifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeit herausgesucht (PKD). Sie sollten und dann angeben was für Tätigkeit Sie ausführen wollen und wir machen des Rest für Sie.
Wenn der Tätigkeitsbereich der GmbH gewählt worden ist, kann man zur Vorbereitung einer Satzung übergehen. Diese kann Ihnen eine Anwaltskanzlei vorbereiten oder man kann eine Standardsatzung nutzen, die online auf den Webseiten des polnischen Justizministerium zu finden ist.
In der Satzung werden die Angaben der Gesellschafter eingetragen mit der Angabe wie viele Geschäftsanteile diese halten. Eine GmbH in Polen kann zwar auch durch einen Gesellschafter gegründet werden (Einmanngesellschaft), aber aus praktischen Gründen ist es Sinnvoller mindestens zwei Gesellschafter in der GmbH zu haben. Dies Vereinfacht die Gesellschafterversammlungen, die damit nicht - wie bei einer Einmanngesellschaft - fast alle beim Notar in Polen abgehalten werden müssen.
In der Satzung wird auch der Name der Gesellschaft bestimmt, der frei gewählt werden. Weiterhin ist es auch wichtig, dass man die Geschäftsführung - in Polen wird diese als Vorstand - bezeichnet. Zur Geschäftsführung gehört der „Prezes“ also der Hauptgeschäftsführer sowie auch die Vorstandsmitglieder. Die Vertretungsberechtigung wird meistens so wie in Deutschland bestimmt, also wenn nur ein Geschäftsführer berufen worden ist, so vertritt er die Gesellschaft alleine, wenn mehrere Geschäftsführer berufen worden sind, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer vertreten oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einen Prokuristen.
Nachdem alles obige bestimmt worden ist, ist es Zeit einen Termin beim polnischen Notar zu vereinbaren. Dies vereinbaren wir natürlich alles für Sie. Wir arbeiten mit einem Notar zusammen, der gleichzeitig ein vereidigter Dolmetscher ist. Sie sparen so dann dadurch die Dolmetscherkosten, die normalerweise extra zu zahlen sind. Die Notarkosten für die Beurkundung der Satzung beim Mindeststammkapital betragen ca. 200 Euro. Je höher das Stammkapital desto grösser die Kosten. Nachdem die Gesellschafter die Satzung unterschrieben haben entsteht eine GmbH in Organisation, die man ins Handelsregister eintragen sollte. Hierbei muss man spezielle Formulare ausfüllen und ans Registergericht samt Anlagen einreichen. Die Gerichtskosten für die Eintragung der GmbH betragen 600 PLN, also ca. 140 Euro.
Nach der Eintragung der GmbH ins Handelsregister (polnische Abkürzung - KRS) kann die Firma die Tätigkeit im vollem Umfang aufnehmen.
Man muss aber immer an eine gute Buchhaltung denken. Diese ist in Polen ist ganz wichtig. Wir arbeiten mit professionellen Buchhaltern zusammen (Konsulta sp. z o.o., Szczecin), die mit unseren Mandanten in der deutschen Sprache sich verständigen und auch die Bücher in der deutschen Sprache vorbereiten.
Wir leisten einen vollen Gründungsservice für unsere Mandanten und betreuen die Gründung einer GmbH in Polen von Anfang an. Zu Ihren Diensten steht immer ein deutschsprechender Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Adwokat Robert Majchrzak