ZIVILRECHT
Mahnbescheid: Koch Media wegen Filesharing |PC-Spiel Kingdom Come: Deliverance
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Koch Media GmbH hat einen Mahnbescheid wegen angeblichen Filesharings des PC-Spiels "Kingdom Come: Deliverance" beantragt. Dieser wurde dem Abgemahnten nun zugestellt.
Über "Kingdom Come: Deliverance":
Kingdom Come: Deliverance ist ein Frist-Person-Rollenspiel, welches auf historischen Ereignissen Europas im frühen 15. Jahrhundert basiert. Es wurde von den Warehorse Studios entwickelt und am 13. Februar 2018 veröffentlicht. Es ist für Microsoft Windows, Xbox One und PlayStation 4 erhältlich.
Über den Mahnbescheid:
Einem Mahnbescheid geht regelmäßig eine Abmahnung desjenigen voraus, der den Erlass des Mahnbescheids beantragt hat. In der Abmahnung wird dann aufgeführt, welcher Rechtsverstoß gerügt wird und welche Forderungen der Abmahnende gegen den Abgemahnten stellt. Überwiegend wird die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Vorliegend wurde dem Abgemahnten in der Abmahnung das Filesharing des PC-Spiels "Kingdom Come: Deliverance" vorgeworfen. Der Abgemahnte habe das PC-Spiel also ohne eine entsprechende Lizenz aus dem Internet heruntergeladen und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Den Erlass eines Mahnbescheides beantragt der Abmahnende meist nur, wenn auf die vorherige Abmahnung nicht oder nicht richtig reagiert wurde. Auf diesem Wege versucht der Abmahnende seine Forderungen dennoch einzutreiben.
Folgen des Mahnbescheids:
Einen Mahnbescheid sollten sie keines Falls ignorieren. Ab Zustellung des Mahnbescheids beginnt eine fixe Zwei-Wochen Frist zu laufen. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Aus diesem Bescheid kann nun die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet werden.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung/ einen Mahnbescheid erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung oder einem Mahnbescheid betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung oder einem Mahnbescheid betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung/ des Mahnbescheids.