BAUPLANUNGSRECHT
Wer von Autolärm geplagt ist, hört noch mehr Autos eh nicht mehr
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Wer von Autolärm geplagt ist, hört noch mehr Autos eh nicht mehr © Symbolgrafik:© bluedesign - stock.adobe.com
Lüneburg (jur). Wer ohnehin schon von Autolärm geplagt ist, kann auch ein bisschen mehr Lärm noch ertragen. Dies werde dann gar nicht mehr wahrgenommen, argumentierte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in einem am Freitag, 5. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 1 KN 105/21). Es billigte damit die Planungen für ein Neubaugebiet in Lüneburg.
Das Neubaugebiet „Am Wienebütteler Weg“ soll auf einer bislang unbebauten, rund 24 Hektar großen Fläche im Nordwesten der Hansestadt entstehen. Geplant sind dort bis zu 400 Wohnungen und in geringem Umfang auch Einzelhandel. Innerhalb des Wohngebiets soll es verkehrsberuhigte Straßen geben. Nach außen soll es durch eine einzige Einmündung in die Straße „Am Wienebütteler Weg“ auf der Höhe eines dort bereits bestehenden Sportparks angebunden werden.
Dagegen wandten sich zwei Bewohner außerhalb des Neubaugebiets mit einem Normenkontrollantrag. Sie befürchten erheblichen und unzumutbaren weiteren Lärm.
Ohne Erfolg. Die Grundstücke der Kläger seien schon jetzt „erheblich durch Verkehrslärm belastet“. Die einschlägigen Grenzwerte seien ohnehin bereits überschritten. Durch den zusätzlichen Verkehr werde die „vorhandene Lärmbeeinträchtigung nur derart geringfügig erhöht, dass die Mehrbelastung für die Antragsteller nicht wahrnehmbar“ sein werde.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock