Infos zum Rechtsanwalt für Bauplanungsrecht
Im Bauplanungsrecht (auch Städtebaurecht genannt) wird die generelle Bebauung von bestimmten Gebieten geregelt, insbesondere ob und wie die Bebauung erfolgen darf. Sie wird durch das Bauordnungsrecht ergänzt. Das Bauplanungsrecht ist neben dem Bauordnungsrecht Teil des öffentlichen Baurechts und gilt für die jeweiligen Gemeinden, in deren Gemarkung eine Planungshoheit besteht. Das Bauplanungsrecht hat die Aufgabe, die rechtliche Qualität und Nutzbarkeit von Böden zu bestimmen, wodurch flächenrelevante Anforderungen an das jeweilige Bauvorhaben gestellt werden.
Das Bauplanungsrecht wird auf Bundesebene in erster Linie durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Des Weiteren liegen die Planzeichenverordnung sowie die Wertermittlungsverordnung dem Bauplanungsrecht zugrunde, die ebenfalls vom Baugesetzbuch gestützt werden, sowie weitere Verordnungen. Diese setzen sich beispielsweise mit speziellen Anforderungen (z. B. für Spezialbauten) auseinander. Vor allem Vorschriften zur Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch zu finden. Die vorbereitende Bauleitplanung erfolgt dabei durch den Flächennutzungsplan, während die verbindliche Bauleitplanung durch den Bebauungsplan zustande kommt. Mithilfe dieser Pläne soll durch das Bauplanungsrecht eine planmäßige städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden. Insofern werden die Eigentumsrechte an Grundstücken sowie die allgemeine Handlungsfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist, durch das Baurecht eingeschränkt. Durch das Bauplanungsrecht werden Voraussetzungen geschaffen und genaue Angaben (wo, wie viel, was, wie bzw. womit) für die Grundstücksbebauung festgelegt, vor allem, damit das bisherige Erscheinungsbild von Gemeinden erhalten bleibt.
Das Baugesetzbuch regelt die Aufstellung von Bauleitplänen, die das zentrale Element des Bauplanungsrechts sind. Sie enthalten Regelungen für ein Plangebiet über Maß und Art der zulässigen Bebauung. Des Weiteren sind Auffangvorschriften für Bereiche ohne Bauleitplan (unbeplante Gebiete) enthalten, die benennen, in welcher Form die Nutzung zulässig ist. Zu den beiden klassischen Ebenen der Bauleitplanung gehören Flächennutzungsplan sowie der Bebauungsplan.
Das Bauplanungsrecht unterscheidet zwischen Bauvorhaben in einem beplanten bzw. unbeplanten Innenbereich sowie Bauvorhaben im Außenbereich. Liegt ein Bebauungsplan aufgrund einer Satzung vor (beplanter Bereich), ist das entspreche Bauvorhaben zulässig, für dessen Planaufstellung das Bauamt der jeweiligen Gemeinde zuständig ist. Liegt kein Bebauungsplan vor (unbeplante Fläche), sind Bauvorhaben gemäß Einfügungsgebot nur dann zulässig, sofern sie sich in die bereits vorhandene Bebauung einfügen, um den jeweiligen Grundstücksnachbarn zu schützen.
Wird gegen das Bauplanungsrecht verstoßen, kann dieses dazu führen, dass ein Bauvorhaben wegen Rechtswidrigkeit nicht realisiert werden kann und möglicherweise sogar abgerissen werden muss. Da das Bauplanungsrecht für einen Laien oftmals nicht durchschaubar ist, empfiehlt sich die Unterstützung eines kompetenten und fachlich versierten Rechtsanwalts für Bauplanungsrecht. Der Anwalt für Bauplanungsrecht ist mit den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen bestens vertraut und kann sämtliche Fragen zu diesem Rechtsthema beantworten, um eine schnelle Lösung herbeizuführen.