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Rechtsanwalt in Ostseebad Prerow - Arbeitsrecht
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Urteil vom 10.06.2010 - Fristlose Kündigung einer Kassiererin durch das Bundesarbeitsgericht aufgehoben! Mit seinem Urteil vom 10.06.2010 hat das Bundesarbeitsgericht der Klage einer Kassiererin, die wegen des Einlösens von ihr nicht gehörenden Pfandbons mit einem Wert von insgesamt EUR 1,30 zum eigenen Vorteil nach 31 Dienstjahren fristlos gekündigt worden war, stattgegeben und die Kündigung für unwirksam erklärt. Das Bundesarbeitsgericht ist mit seiner Rechtsprechung im „Fall Emmely" damit von seiner bisherigen Rechtsprechung zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB abgerückt. Bislang bildete jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Abgrenzungskatalog: Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich immer zunächst ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.1.2004, 2 AZR 237/03 Kündigungsschutz Leitsätze Bei der Berechnung des Schwellenwerts nach § 23 Abs 1 Satz 2 KSchG ist der gekündigte Arbeitnehmer auch dann mit zu berücksichtigen, wenn Kündigungsgrund die unternehmerische Entscheidung ist, den betreffenden Arbeitsplatz nicht mehr neu zu besetzen. Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. November 2002 - 11 Sa 342/02 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten ... weiter lesen
§ 7 LuftSiG - Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 1) hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit folgender Personen zu überprüfen: Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes eines Verkehrsflughafens im Sinne des § 8 oder eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll, Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation sowie der Fracht-, Post-, Reinigungsunternehmen sowie Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen, das auf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Abgrenzungskatalog Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich, immer ... weiter lesen
Nach einer aktuellen Umfrage des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) über die Höhe von Abfindungen erhielten die meisten Befragten eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 € bis 10.000,00 €. Es kann sich also für Sie lohnen, um eine Abfindung zu kämpfen. Leider hat man nicht automatisch mit einer Kündigung einen Anspruch darauf, eine Abfindung zu bekommen. Zwar hat der Gesetzgeber geregelt, dass ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben gleich eine Abfindung anbieten kann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer dafür auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Davon machen aber die wenigsten Arbeitgeber Gebrauch. Eine angemessene Abfindung ist in der Regel nur im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigung droht schon bei Diebstahl von geringwertigen Gegenständen: Auch wenn es sich nur um geringwertige Gegenstände handelt, kann der Arbeitgeber im Fall eines Diebstahls zur fristlosen Kündigung berechtigt sein, ohne dass vorher eine Abmahnung erforderlich wäre. Das gilt unter Umständen sogar dann, wenn sich der Arbeitnehmer über Jahre der Beschäftigt hinweg nie einen Vertragsverstoß erlaubt hat. Das Bundesarbeitsgericht hat etwa die Kündigung einer Verkäuferin, die Zigarettenpackungen (Wert: 10 €) entwendet hatte, trotz 18-jähriger Betriebszugehörigkeit als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter Unzureichender Schutz durch hohe Hürden Es passiert leider immer wieder, dass Arbeitnehmer krank werden infolge des Verhaltens des Arbeitgebers oder Kollegen. Die Betroffenen sind dann oftmals der Meinung, dass es sich bei dem entsprechenden Verhalten um Mobbing handelt und wollen verständlicherweise dagegen vorgehen. Das Problem: die Hürden zur Darlegung von Mobbing vor Gericht sind extrem hoch. Gerichtlichen Schutz wird jemand, der tatsächliche infolge von Mobbing krank geworden ist, auf dieser Grundlage vielfach kaum erlangen können. Gerichte ... weiter lesen
Der Kläger war als Bauarbeiter im Betrieb eines Hoch- und Tiefbauunternehmens tätig. Über das Vermögen seines Arbeitgebers ist im Dezember 1996 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden. Der Gesamtvollstreckungsverwalter stellte den Kläger am 1. Dezember 1996 zunächst "unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche" von der Arbeitsleistung frei. Der Kläger blieb daraufhin der Arbeit fern und meldete sich arbeitslos. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich im April 1997 beendet. Der Verwalter trug in die Lohnnachweiskarten, die für das Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft geführt werden, die entstandenen Urlaubsansprüche ein und bescheinigte im Teil C für 1996 als "gewährt" 19 Urlaubstage sowie 4.171,74 DM Urlaubsvergütung und für ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Einige Arbeitnehmer haben den Wunsch, neben ihrem Hauptjob noch anderweitig tätig zu werden – entweder für einen anderen Arbeitgeber oder sogar selbständig. Was gilt es dabei zu beachten? Genehmigung der Nebentätigkeit: Wer neben seiner regulären Tätigkeit auch noch anderweitig arbeiten möchte, muss einige Formalien berücksichtigen. Um keine Probleme zu bekommen, ist am besten, eine Genehmigung des Arbeitgebers für die Nebentätigkeit einzuholen. Nebentätigkeit oder Freizeitaktivität: Vom Begriff der Nebentätigkeiten sind im Arbeitsrecht neben entgeltlichen ... weiter lesen
Anwendbarkeit des KSchG auf eine Konzernholding mit nicht mehr als fünf Arbeitnehmern? Der Kläger war seit 1. März 2000 bei der Beklagten als Vorstandsassistent beschäftigt. Die Beklagte ist als Holding an mehreren Tochtergesellschaften (Autohäusern in Deutschland und Frankreich) beteiligt. Im Gesamtkonzern waren knapp 300 Mitarbeiter, bei der Beklagten selbst nach ihren Angaben nur fünf Mitarbeiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 6. September 2000 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 31. Dezember 2000 wegen Schlechtleistung. Mit seiner Kündigungsschutzklage begehrt der Kläger die Feststellung der Sozialwidrigkeit der Kündigung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Er macht vor allem ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen