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Rechtsanwalt in Offenbach am Main - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Hamburg hat in seinem Urteil vom 25.11.2011 (Az. 330 O 245/11) einem Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadensersatz zugesprochen. Begründet hat das Gericht seine Entscheidung damit, dass durch den Anlageberater schon dann keine objektgerechte Anlageberatung erfolgt wäre, wenn dieser den Anleger bei der Vorstellung eines Investmentfonds nicht darüber informiert hat, dass zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch in großen Teilen in offene Fonds investiert wird, deren ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 09.10.2002, Az. 12 U 1346/02 1. Eine Direktbank ist nicht verpflichtet, durch ein Guthaben des Auftraggebers nicht gedeckte, im online-Verfahren erteilte Aufträge zurückzuweisen. 2. Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, dass diese "zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäft nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreichen", gibt der Bank nur ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn das Kontoguthaben nicht zur Ausführung des Auftrages ausreicht. Führt die Bank den Auftrag trotzdem aus, verzichtet sie auf eine Vorschussleistung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory können unter Umständen Grund zu Zweifeln haben, ob sie die ursprünglich von ihnen investierten 45,2 Mio. € in den Fonds noch einmal wiedersehen. Eine geringe Nachfrage an Schiffstransporten bei einem gleichzeitigen Überangebot an Transportkapazität und dadurch entstehende niedrige Charterraten sollen die Gründe für die Probleme auf dem Schifffahrtsmarkt sein, von denen auch viele Dr. Peters Schifffonds betroffen seien. Dies kann schwerwiegende Folgen für die Anleger ... weiter lesen
Kunden der ING-DiBa, die bei dieser nach Juni 2010 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufes eines Hauses oder einer Wohnung eingegangen sind und damit hadern, dass zwischenzeitlich das Zinsniveau merklich gesunken ist, haben eine Chance sich aufgrund eines Versäumnisses des ING-DiBa von ihrem Darlehensvertrag durch Widerruf zu trennen. Banken mussten seit 11.06.2010 dem Kunden bei Vertragsschluss bestimmte sog. Pflichtangaben an die Hand geben, damit dieser ausreichend über die Parameter des Darlehensvertrages informiert ist. Nur wenn diese dem Kunden mitgeteilt worden sind konnte die gesetzliche Widerrufsfrist zu laufen beginnen. Zu diesen Pflichtangaben zählt u.a. auch die ... weiter lesen
Der Sanierungsprozess der KTG Energie AG soll in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden. Das Amtsgericht Neuruppin hat am 1. Dezember das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Energie eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 15 IN 260/16). Das Unternehmen möchte nach eigenen Angaben den eingeschlagenen Sanierungskurs mit Hilfe des Sachwalters fortsetzen. Unklar ist weiterhin, ob und in welchem Umfang dabei auch Einschnitte für die Anleger eingeplant sind. Die KTG Energie AG hatte 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben und diese mit 7,25 Prozent verzinst (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Nach der Insolvenz fürchten die Anleger ... weiter lesen
Mit Urteil vom 07.08.2015 entschied das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg, dass die Kündigung eines Bausparvertrages nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB durch die Bausparkasse nicht rechtmäßig ist, da die Vorschrift der Bausparkasse kein Kündigungsrecht einräume (AZ.: 10 C 1154/15). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Wie bereits in Artikeln zuvor geschildert, kündigten insbesondere Ende 2014 bzw. Anfang 2015 eine Vielzahl von Bausparkassen hochverzinsliche Altverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, da nach Ansicht der kündigenden Bausparkassen nach Ablauf von 10 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Den Fondsanlegern der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProScreen KG i.L.) und ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProMovie 1 KG i.L.) droht neues Unheil. Nachdem sie sich bereits damit abfinden mussten, dass die Fonds die erhofften wirtschaftlichen Vorteile nicht einbringen, müssen sie nun zudem um die steuerlichen Vorteile der anfänglichen Verlustzuweisungen bangen. So wurde ihnen offensichtlich in einer Stellungnahme der ApolloScreen GmbH bzw. der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Rechtsstreitigkeiten bezüglich nicht rentabler Fondsbeteiligungen werden in aller Regel vor Gericht ausgetragen. Oftmals handelt es sich um falsch beratene Anleger, die ihre Rechte von Fondsgesellschaften geltend machen wollen. Nun sollen erst kürzlich die Rollen vertauscht worden sein, denn eine Fondsgesellschaft brachte nun einen Anleger vor Gericht. In einem dem BGH vorliegenden Fall vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11) soll eine Fondsgesellschaft allem Anschein nach eben zur Wiederbelebung des betroffenen Fonds eine ... weiter lesen
Der geschlossene Schiffsfonds KGAL – Alcas 200 SeaClass 7 – LIWA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG befindet sich seit einiger Zeit in der Krise. Hinter dem Fonds steht der 1968 gegründete Finanzdienstleister KGAL GmbH & Co. KG. Diese gehört anteilig der Commerzbank (45 %), der Bayern LB (30 %), der HASPA Finanzholding (15 %) und Sal. Oppenheimer (10 %). Anleger müssen aber die negative Entwicklung ihrer Beteiligung nicht untätig hinnehmen und ggf. mit dem Schiffsfonds untergehen. Für den Fall, dass eine fehlerhafte nicht anlage- und anlegergerechte Beratung, die nicht über die Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung ausreichend aufgeklärt hatte, zu der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund eines mit Fehlern behafteten Prospektes des Medienfonds "VIP 4", soll zahlreichen Anlegern die Möglichkeit auf Schadenersatz eröffnet worden sein. Anleger, die sich an dem Medienfonds "VIP 4" beteiligt haben, könnten aufgrund der Prospektfehler, nun Ansprüche gegen Banken oder gegen andere Vermittler zustehen. Die Ziele der Anlage in einen Medienfonds sollen, neben der Beteiligung an den Einspielergebnissen der durch den Fonds finanzierten Filme, insbesondere Steuervorteile für die Anleger gewesen sein. Diese Ziele seien ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß Sparkassen Girokonten der NPD nicht mit der Begründung, die Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele, kündigen dürfen, solange das Bundesverfassungsgericht nicht die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt hat. Ein Landesverband der NPD unterhielt bei einer Sparkasse seit März 1999 ein Girokonto. Im August 2000 berichtete das ARD-Magazin "Report" im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über einen Verbotsantrag gegen die NPD über Geschäfte dieser Partei mit Kreditinstituten. Daraufhin kündigte die Sparkasse unter Bezugnahme auf Nr. 26 Abs. 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen die Geschäftsverbindung. ... weiter lesen
Die Gesellschafter der Takestor AG (früher Balz Concept AG) erhielten neulich ein Schreiben des Insolvenzverwalters der Takestor AG, Herrn Rechtsanwalt Tim Schneider, versehen mit Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblich unzulässig erfolgten Einlagenrückgewähr. Die Takestor AG firmierte in der Vergangenheit unter unterschiedlichen Namen ( Balz Concept AG, BAF AG, AKESTOR AG). Deren Anleger wurden damit geworben, sich entweder mit einer Einmaleinlage von mindestens 2.500,00 Euro oder mit monatlichen Rateneinlagen ab 50,00 Euro als atypisch stille Gesellschafter an dem Unternehmen zu beteiligen. Als Mindestvertragsdauer wurden 10 bis 20 Jahre angegeben, wobei verschiedene Sparpläne ... weiter lesen