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Ein Vergleich bietet im Rahmen einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer große Vorteile , weil oft kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht und der Arbeitnehmer bei der Abweisung der Kündigungsschutzklage durch das Arbeitsgericht leer ausgeht , nämlich dann, wenn die Kündigung des Arbeitgebers rechtmäßig war.
Für den Arbeitgeber ist ein Vergleich mit dem Arbeitnehmer im Rahmen der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ebenfalls häufig sinnvoll, weil bei einem langwierigen Kündigungsschutzverfahren der Arbeitgeber Gefahr läuft erheblichen Lohnforderungen des gekündigten Arbeitnehmers ausgesetzt ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim Land Hessen als Bezügerechnerin angestellt und in der Vergütungsgruppe (VergGr) V b BAT eingruppiert. Sie wurde 1987 zur Frauenbeauftragten ihrer Dienststelle bestellt und übt diese Aufgabe zeitlich überwiegend aus. Ihre Bestellung wurde nach Inkrafttreten des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) nicht widerrufen. Die Bestellung ist nach § 17 HGlG auf sechs Jahre begrenzt. Die Klägerin meint, die Tätigkeit als Frauenbeauftragte sei gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mindestens nach der VergGr IV b BAT zu vergüten, und fordert vom beklagten ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Verdachts der Unterschlagung. Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19.Juni 2013 - 3 Sa 208/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin
Ausgangslage:
Hat der Arbeitgeber den Verdacht, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung zulasten des Unternehmens begangen hat, liegt der Ausspruch einer fristlosen Kündigung nahe. Das tat die Arbeitgeberin auch im vorliegenden Fall. Der Arbeitnehmer war zuständig für die Kontrolle von Geldspielautomaten; er hatte auch Aufführungen und manuelle Auszahlungen vorzunehmen. Bei einer Kontrolle und Auffüllung trat ein Fehlbetrag auf. Die Arbeitgeberin ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16. Mai 2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 530/17 entscheiden, dass ein Schwerbehinderter von seinem Arbeitgeber keinen Schadensersatz verlangen kann, wenn dieser es verweigert den schwerbehinderten Arbeitnehmer nach einer längeren Erkrankung stufenweise wieder einzugliedern.
Aus der Pressemitteilung Nr 22/19 des Bundesarbeitsgerichts ergibt sich:
Der schwerbehinderte Kläger ist bei der beklagten Stadt als Technischer Angestellter beschäftigt. Von August 2014 bis einschließlich 6. März 2016 war er arbeitsunfähig erkrankt. Am 21. September 2015 fand eine betriebsärztliche Untersuchung des Klägers statt. In der Beurteilung der Betriebsärztin ... weiter lesen
Die Siemens Energy AG ist ein Unternehmen der Elektro- und Energietechnik mit Sitz in München.
Das Portfolio von Siemens Energy umfasst die Energieerzeugung, die Energieübertragung und Industrielösungen sowohl im Bereich der konventionellen als auch der erneuerbaren Energien
Siemens Energy plant den Abbau von 750 Arbeitsplätzen im Gasturbinenwerk in Berlin (Moabit) , da das Werk in ein Billiglohnland verlegt werden soll.
Damit soll jeder 5. Arbeitnehmer wegfallen.
Die Arbeitnehmer nehmen den Stellenabbau nicht kampflos hin.
Mehr als 1.000 Arbeitnehmer von Siemens Energy, aber auch von Daimler und Siemens demonstrierten mit.
Die Arbeitnehmer wollen, dass an dem Konzept ... weiter lesen
In der Folge finden Sie alle wichtigen Hinweise zum Thema Dienstwagen im Arbeitsrecht. Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Anspruchsgrundlage:
Der Anspruch auf einen Dienstwagen besteht in der Regel aufgrund einer einzelvertraglichen Regelung, meist ergibt er sich aus dem Arbeitsvertrag. In Betracht kommt aber auch ein Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Arbeitsrechts, wenn einem bestimmten Personenkreis Dienstwagen zur Verfügung gestellt werden, ein bestimmter Arbeitnehmer aber ohne sachlichen Grund davon ausgeschlossen wird.
Private Nutzung:
Für den Fall, dass eine private Nutzung des Dienstwagens gestattet ist, ist dessen ... weiter lesen
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats mittels Telefax
Die Arbeitgeberin betreibt einen Kurier- und Frachtdienst. Für die Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis erbat sie mit Schreiben vom 4. Januar 2000 die Zustimmung des Betriebsrats. Dieser widersprach der Einstellung mit einem Telefax, das der Arbeitgeberin am letzten Tag der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG zuging. Die Arbeitgeberin begehrt die Feststellung, daß die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung des Auszubildenden als erteilt gilt. Sie hat die Auffassung vertreten, das Telefax habe die Wochenfrist nicht gewahrt. Dem sind die Vorinstanzen gefolgt.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts ... weiter lesen
Die FDP-Fraktion fordert eine Reform des Arbeitsrechts, um einen modernen Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten zu schaffen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1157 vom 28.10.2020 ergibt sich:
In einem Antrag ( BT-Drs. 19/23678 – PDF, 466 KB) verweist sie auf die Veränderungspotenziale der Digitalisierung, die für die Arbeitswelt stärker genutzt werden müssten. Hinzu komme, dass die Corona -Pandemie dazu geführt habe, neue Möglichkeiten für zeitlich und örtlich flexibles Arbeiten aufzutun, schreiben die Liberalen.
Sie fordern unter anderem die Klarstellung, dass bei mobiler Arbeit zwar das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die ... weiter lesen
Die Klägerin ist Muslimin. Sie begann 1989 bei der Beklagten eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau und ist seit deren Abschluß als Verkäuferin beschäftigt. Die Beklagte betreibt in einer hessischen Kleinstadt das einzige Kaufhaus mit insgesamt ca. 100 Arbeitnehmern. Die Klägerin befand sich zuletzt im Erziehungsurlaub. Kurz vor dessen Abschluß teilte sie der Beklagten mit, sie werde bei ihrer Tätigkeit künftig ein Kopftuch tragen; ihre religiösen Vorstellungen hätten sich gewandelt, der Islam verbiete es ihr, sich in der Öffentlichkeit ohne Kopftuch zu zeigen. Die Beklagte schloß einen solchen Einsatz aus. Nachdem die Klägerin bei ihrer Auffassung blieb, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31. Oktober 1999. ... weiter lesen
Das LAG Rheinland-Pfalz hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Arbeitnehmer ohne Anwalt verhandelte und (fast) die ganze Abfindung verspielte.
Arbeitgeber können bereits in der Kündigung selbst eine Abfindung zusagen. Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in § 1 a KSchG. Für den Arbeitnehmer, der nicht großartig verhandeln will, sondern sich mit einer kleinen Abfindung zufrieden gibt, kann dies eine durchaus ankzeptable Situation sein. Dabei muss er allerdings berücksichtigen, dass außer der Abfindung keine anderen Ansprüche geregelt sind. Weder zu Zeugnis, Vorzahlung der Vergütung etc. wird eine Aussage getroffen. Die Höhe der Abfindungszahlung ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Einige Arbeitnehmer haben den Wunsch, neben ihrem Hauptjob noch anderweitig tätig zu werden – entweder für einen anderen Arbeitgeber oder sogar selbständig. Was gilt es dabei zu beachten?
Genehmigung der Nebentätigkeit: Wer neben seiner regulären Tätigkeit auch noch anderweitig arbeiten möchte, muss einige Formalien berücksichtigen. Um keine Probleme zu bekommen, ist am besten, eine Genehmigung des Arbeitgebers für die Nebentätigkeit einzuholen.
Nebentätigkeit oder Freizeitaktivität: Vom Begriff der Nebentätigkeiten sind im Arbeitsrecht neben entgeltlichen ... weiter lesen
Einem vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmer kommt grundsätzlich eine nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte Absenkung des versicherungsmathematischen Abschlages durch Änderung der Versorgungsordnung nicht zugute.
Dem Kläger war eine betriebliche Altersversorgung "nach Maßgabe der jeweils geltenden Leistungsordnung des Bochumer Verbandes" zugesagt worden. Er war bis Ende September 1979 bei der Versorgungsschuldnerin beschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt sah die Leistungsordnung einen versicherungsmathematischen Abschlag in Höhe von 0,5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme des Altersruhegeldes vor. Zum 1. Januar 1985 wurde die Leistungsordnung geändert. Der versicherungsmathematische Abschlag wurde auf 0,4 % ... weiter lesen