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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27.03.2015, Aktenzeichen 10 Sa 1005/14.
Ausgangslage:
Werden Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, haben sie in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Danach gibt es (weniger) Krankengeld. Was ist aber wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig ist, sondern an einer Maßnahme der medizinischen Vor- oder Nachsorge teilnimmt?
Fall:
Die Arbeitnehmerin arbeitete seit 2002 als Köchin bei der Zentralen Polizeidirektion des Landes Niedersachsen. Im Jahre 2013 unterzog sie sich einer dreiwöchigen ambulanten Vorsorgekur auf der Insel ... weiter lesen
Arbeitsverhältnisse enden auf sehr unterschiedliche Weise. Nicht immer ist es die Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Nachfolgend stelle ich die Beendigungssituationen jenseits von Kündigungen und Aufhebungsverträgen dar.
1. Der Arbeitnehmer erreicht das Renteneintrittsalter
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht endet das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des 65. bzw. 67. Lebensjahres und der damit verbundenen Möglichkeit zum Bezug von Altersrente nicht automatisch, sondern nur, wenn dies
· in einem anwendbaren Tarifvertrag, · in einer Betriebsvereinbarung oder · im Arbeitsvertrag
ausdrücklich so geregelt ist. Natürlich haben viele Arbeitnehmer ... weiter lesen
Die schwangere Klägerin arbeitete seit dem 15. September 2002 in der Rechtsabteilung der Beklagten. Der voraussichtliche Entbindungstermin sollte der 1. Mai 2003 sein. Anlässlich einer Vorsorgeuntersuchung im Dezember 2002 wurde eine Funktionsstörung der Nieren des ungeborenen Kindes festgestellt (sog. Potter-Syndrom), die zum sicheren Tod des Kindes noch während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt geführt hätte. Auf ärztlichen Rat wurden am 26. Dezember die Wehen medikamentös eingeleitet. Am 28. Dezember brachte die Klägerin einen toten Jungen mit einem Gewicht von 600 Gramm zur Welt. In der Todesbescheinigung ist angegeben, dass das Kind in der Geburt verstorben ist. Die Klägerin teilte am 30. Dezember 2002 der Beklagten ... weiter lesen
• Zum Personalrat kann sich jeder wählen lassen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich der Dienststelle angehört und seit einem Jahr in öffentlichen Verwaltungen oder in einem von diesen geführten Betrieben beschäftigt ist. • Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beträgt vier Jahre. • Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der Tätigkeit für den Personalrat mit dem normalen Arbeitsentgelt vergütet. Diese Vergütung ist jedoch auf das Dienstverhältnis zurückzuführen und nicht auf die Tätigkeit als Personalrat. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Nach § 43 Abs. 3 BetrVG kommt eine außerordentliche Betriebsversammlung entweder auf Veranlassung des Betriebsrats oder auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens 1/4 der wahlberechtigten Arbeitnehmer eines Betriebes zustande. Die außerordentliche Betriebsversammlung findet gemäß § 44 BetrVG im Gegensatz zur ordentlichen, die vierteljährig einberufen wird, grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit statt, es sei denn sie wurde auf Wunsch des Arbeitgebers einberufen.
Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit – Unterlassungsanspruch:
Bei der Einberufung und ... weiter lesen
Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, wonach der der gesetzliche Mindeslohn in vier Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde steigen soll.
Aus der Pressemitteilung des BMAS vom 28.10.2020 ergibt sich:
Zunächst soll der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben werden. Dann soll eine schrittweise Steigerung erfolgen zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro brutto, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro brutto und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro brutto.
Mit dem Kabinettsbeschluss wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vom 30.06.2020 umgesetzt. Die vierstufige Erhöhung ... weiter lesen
KURZINFO:
Die Klägerin war seit 1997 bei der Beklagten als Vollzeitkraft (40 Wochenstunden) beschäftigt. Als technische Mitarbeiterin hatte sie zwei Arbeitsgebiete zu betreuen, in denen sie dem technischen Leiter einerseits und dem Bauleiter andererseits zuarbeitete. Im November 2001 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2001 und bot der Klägerin zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab 1. Januar 2002 mit reduziertem Arbeitsgebiet, halbierter Stundenzahl (20 Wochenstunden, montags bis freitags vormittags) und entsprechend geringerer Vergütung an. Sie sollte allein noch für die vom technischen Leiter zugewiesene Arbeit zuständig sein. Für das der Klägerin entzogene Arbeitsgebiet (Bauleiter) ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9.6.2011 (AZ: 5 Sa 509/109). Grundsätzlich sind verhaltensbedingte Kündigungen nur dann wirksam wenn neben den objektiv vorwerfbaren Verfehlungen des Arbeitnehmers auch ein schuldhaftes tun vorliegt. Arbeitnehmer die aufgrund einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel Burn-Out zu schuldhaften Handeln quasi nicht mehr in der Lage sind haben deswegen aber keinen Freifahrtschein in Bezug auf Kündigungen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in der oben zitierten Entscheidung noch einmal klargestellt. Der dortige Arbeitnehmer war seit 25 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Aufgrund ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Kontrollfragen zum Arbeitsvertrag
Sie sind Arbeitgeber? Haben Sie sich Ihre Arbeitsverträge einmal angesehen? Wo stammen diese her? Aus dem Internet? Sie wissen es nicht? Wann wurden diese Arbeitsverträge entworfen? Wurden sie seitdem einmal überarbeitet? Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen nicht klar beantworten können, haben Sie möglicherweise keine aktuellen und rechtssicheren Arbeitsverträge.
Warum sind rechtssichere Arbeitsverträge so wichtig?
Häufig gehen Arbeitgeber nach dem Modell vor: Wo es bislang keine Probleme gab, werden auch künftig keine entstehen. Ein ... weiter lesen
Viele Arbeitgeber treffen mit ihren Arbeitnehmern sog. Zielvereinbarungen, in denen zusätzlich zu einem festen Gehalt bei Erreichen bestimmter Ziele eine variable Vergütung zugesagt wird. Bei Vertriebsmitarbeitern sind dies meist bestimmte Verkaufszahlen, es werden oft aber auch andere, nicht quantitativ messbare Ziele vereinbart, deren Erreichen dann vom jeweiligen Vorgesetzten festgestellt werden muss. Unzulässig ist jedoch auch eine Klausel, wonach die erfolgsbezogene Vergütung nicht ausgezahlt wird, wenn der Mitarbeiter unterjährig durch Kündigung ausscheidet oder aber das Arbeitsverhältnis bis zum Auszahlungsstichtag gekündigt wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht in zwei Urteilen vom ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Das Mindestlohngesetz wird unter Umständen auch Folgen für den Arbeitnehmerbegriff haben. Problem: Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz) von gewisse Ausnahmen abgesehen als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Führt das Mindestlohngesetz durch die Hintertür einen neuen Arbeitnehmerbegriff ein? Das könnte weitreichende Folgen für Unternehmen haben, die bisher Praktikanten beschäftigen. Diese gelten dann unter Umständen nämlich künftig als Arbeitnehmer, mit allen ... weiter lesen
Nach Ablauf der Wartezeit nach § 4 BUrlG hat ein Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch pro Jahr von 24 Werktagen, bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei der Gewährung des Urlaubes sind zeitlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Was aber, wenn sich der Arbeitgeber weigert, Urlaub zu gewähren?
Ein Recht auf Selbstbeurlaubung gibt es nicht. Der Arbeitnehmer kann also nicht einfach seinen Urlaub antreten und der Arbeit wegbleiben. Es muss also eine Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden. Nach dem Bundesarbeitsgericht sind verschiedene Klageformen denkbar. Das Bundesarbeitsgericht gesteht eine Klage zu, mit der der Arbeitnehmer feststellen lassen will, dass ihm aus einem ... weiter lesen