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Fristlose Kündigung wegen Annahme von Geldgeschenken
Der 1941 geborene Kläger war seit 1968 in der Bauverwaltung der beklagten Stadt tätig. Von 1990 bis 1995 oblag ihm als Bauleiter die Durchführung von Bauunterhaltungsarbeiten ua. im städtischen Philharmoniegebäude. Im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wurde im Dezember 1998 bekannt, daß der Kläger bis 1994 etwa 10 mal je 100,00 DM in bar von der Firma H entgegengenommen hatte. Diese Firma war vom Kläger im Rahmen seiner Zuständigkeit mit der Durchführung der Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Schließanlage, den Schlössern und Beschlägen des Philharmoniegebäudes betraut worden. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 18. Dezember 1998 ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16. Mai 2019 zum Aktenzeichen 6 AZR 329/18 entschieden, dass Schwerbehinderte im bestehenden Arbeitsverhältnis nach § 164 Abs. 4 SGB IX von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen können – jedoch ohne Beschäftigungsgarantie.
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 22/19 ergibt sich:
Der Arbeitgeber kann eine unternehmerische Entscheidung treffen, welche den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten durch eine Organisationsänderung entfallen lässt. Dessen besonderer Beschäftigungsanspruch ist dann ... weiter lesen
Sie haben ein lukratives Jobangebot erhalten und möchten sich verändern. Der neue Chef möchte, dass Sie am besten sofort anfangen. Doch dann die Ernüchterung: Ihr Arbeitsvertrag sieht Kündigungsfristen von drei Monaten vor. Zunächst gilt: Auch als Arbeitnehmer sind Sie an die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden. Sinnvoll ist in einer solchen Situation eine einvernehmliche Einigung über die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Aufhebungsvertrages. Man kann sich in dessen Rahmen mit dem Arbeitgeber darüber einigen, dass das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist oder mit einer wesentlich kürzeren enden soll. Ein ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Bei einer illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten sollen die Arbeitgeber auf jeden Fall mit Sanktionen belegt werden. Sind die nationalen Sanktionsregelungen unverhältnismäßig hart, können sich Unternehmen nicht auf deren Unanwendbarkeit berufen, urteilte am Dienstag, 8. März 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-205/20). Danach können und sollen die nationalen Gerichte die Sanktionen lediglich auf ein angemessenes Maß abmildern.
Im Streitfall konnte ein slowakisches Unternehmen für zahlreiche an ein Unternehmen in Österreich verliehene Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsnachweise vorlegen. Der ... weiter lesen
(Stuttgart) Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht erfüllt, wenn die außerordentliche Kündigung unwirksam ist.
Nach § 1 BUrlG setzt die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub neben der Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung auch die Zahlung der Vergütung voraus. ... weiter lesen
Leipzig (jur). Mehrarbeit von teilzeitbeschäftigten Beamten wirkt sich nicht auf ihre späteren Versorgungsbezüge aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 9. November 2023, in Leipzig entschieden (Az.: 2 C 12.2). Teilzeitbeschäftigte Beamte, die häufig Mehrarbeit leisten, sollten daher auf eine Überprüfung ihrer Teilzeitquote hinwirken.
Geklagt hatte ein früherer Berufsschullehrer aus Baden-Württemberg. Er war Anfang der 1990er Jahre jeweils für etwa ein Jahr in Teilzeit zunächst im Angestelltenverhältnis und anschließend im Beamtenverhältnis beschäftigt, bevor er einen vollen Beamtenposten erhielt. Dabei hatte er nach eigenen Angaben aber von Beginn an erheblich mehr gearbeitet, als nach seinen ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 07.07.2020 zum Aktenzeichen 9 AZR 401/19 zur Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub einer im Verlauf des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmerin bei seither ununterbrochen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres oder zu einem späteren Zeitpunkt verfallen kann, ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 20/2020 vom 07.07.2020 ergibt sich:
Die bei der Beklagten beschäftigte Klägerin ist seit ihrer Erkrankung im Verlauf des Jahres 2017 durchgehend arbeitsunfähig. Von ihrem Urlaub für das Jahr 2017 nahm ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Besonderer gesetzlicher Schutz bestimmter Personengruppen
Manche Personengruppen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Sinn und Zweck ist es dabei stets, eine Benachteiligung dieser Personen gegenüber anderen Arbeitnehmern zu verhindern. Eine solche Personengruppe stellen Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung dar.
Abstufung nach Grad der Behinderung
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Schwere einer Behinderung durch den sog. Grad der Behinderung (GdB) bestimmt wird. Dabei erfolgt eine Abstufung in Zehnerschritten auf einer Skala bis 100, beginnend mit einem Grad von ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters kann sich auch auf den Zeitpunkt des Betriebsrentenanspruchs auswirken. Ist die Betriebsrente an den Erhalt der gesetzlichen Altersrente gekoppelt, kann diese bei einer Erhöhung des Renteneintrittsalters auch erst später beansprucht werden, urteilte am Dienstag, 13. Januar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 894/12). Maßgeblich sei hierfür der Wortlaut der jeweiligen Versorgungsordnung.
Geklagt hatte eine heute 55-jährige Mitarbeiterin der Ärztekammer Nordrhein. In ihren „Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung“ von 1991 bot die Ärztekammer ihren Beschäftigten eine ... weiter lesen
Einer Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht ein Anspruch auf (erhöhten) Ortszuschlag der Stufe 3 nach § 29 Abschnitt B Abs. 3 BAT zu, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt mit der Lebenspartnerin und deren Kind lebt.
Die durch die Aufnahme des Kindes in dem gemeinsamen Haushalt verbundene finanzielle Belastung sei mit derjenigen einer verheirateten Angestellten identisch.
Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am 28.10.2005 im Falle einer bei dem Polizeipräsidenten beschäftigten Angestellten entschieden. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Az.: 91 Ca 11704/05
Pressemittelung des ArbG Berlin weiter lesen
Ist die Internetnutzung durch den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zulässig und wenn ja, in welchem Umfang? In der Folge wird auf die wichtigsten Aspekte zur Nutzung des Internets eingegangen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Maßgeblich für die Klärung der Frage, ob das Internet vom Arbeitnehmer während der Arbeitszeit genutzt werden darf, ist der Arbeitsvertrag. Sofern eine Nutzung vertraglich erlaubt ist, kann das Internet für private Zwecke benutzt werden, wenn nicht die Pflicht zur Arbeitsleistung verletzt wird.
Unzulässige Nutzung:
Eine erhebliche Verletzung der vertraglichen Haupt- und Nebenleistungspflichten liegt dann ... weiter lesen
Vielen dürfte es bekannt sein: Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers gibt es den Pensionssicherungsverein in Köln, der dann an seiner Stelle die Betriebsrenten an die Arbeitnehmer die Betriebsrenten auszahlt, wenn dieser eine erteilte Versorgungszusage aufgrund der Insolvenz nicht einhalten kann. Voraussetzung ist weiter, dass die jeweilige Versorgungszusage unverfallbar ist, also einen gewissen Zeitraum bestanden hat, wobei es je nach Datum der Versorgungszusage verschiedene Fristen gibt. Weniger bekannt ist aber, dass § 17 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, auch Betriebsrentengesetz oder BetrAVG genannt, neben Arbeitnehmern und Auszubildenden auch Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, ... weiter lesen