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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Mit Urteil vom 19.05.2015 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Kürzungen des Erholungsurlaubs wegen der Elternzeit durch den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig sind. Dem Arbeitnehmer steht somit ein Anspruch auf Abgeltung des vollen Urlaubsanspruchs zu (AZ.: 9 AZR 725/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Grundsätzlich erwirbt ein in Elternzeit befindlicher Arbeitnehmer auch weiterhin Urlaubsansprüche, auch wenn die Elternzeit über mehrere Jahre genommen wird. Dem Arbeitgeber steht aber gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG das Recht zu diesen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Schriftform immer erforderlich Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind regelmäßig nur dann wirksam wenn sie schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Kündigung daher regelmäßig allein deshalb unwirksam. Kündigungen per E-Mail, Fax und SMS sind vor diesem Hintergrund nicht geeignet, ein Arbeitsverhältnis wirksam zu beenden. Begründung nur ausnahmsweise erforderlich Gründe für die Kündigung müssen regelmäßig nicht angegeben werden. Hiervon gibt es gesetzliche Ausnahmen (z.B. § 9 MuSchG und § 22 Berufsbildungsgesetz). In ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Jeck hat mit Urteil vom 11.11.2019 zum Aktenzeichen 11 Ca 11/18 entschieden, dass ein Karnevalsverein einem männlichen Tanzmariechen eine Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen muss.
Tanzmariechen findet man heute in nahezu jedem Karnevals-, Faschings- und Fastnachtsverein in Deutschland, Österreich, Belgien und Holland.
Sie treten einzeln, paarweise mit Tanzoffizieren oder zu mehreren in Tanzgarden auf, oft zu Marsch- oder Polkamusik, mittlerweile auch zu modernerer, an traditionelle Musik angelehnter Musik.
Das Tanzmariechen ist eine auf die früheren Marketenderinnen zurückgehende traditionelle Figur im Karneval und kam zunächst nur im Rheinland vor. Als ... weiter lesen
• Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nur wählbar, wenn im Betrieb ein Betriebsrat existiert und mindestens fünf Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. • Zum Jugend- und Auszubildendenvertreter kann sich jeder wählen lassen, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ein Mitglied des Betriebsrats ist nicht wählbar. • Die regelmäßige Amtszeit der Jugend- und Ausbildungsvertretung beträgt zwei Jahre. • Die Jugend- und Auszubildendenvertreter führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Anspruch auf Elternzeit: Um sich in den ersten Jahren nach der Geburt ausreichend um sein Kind kümmern zu können, besteht für Arbeitnehmer, Mütter und Väter, ein Anspruch auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber. Zu diesem Zweck muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit ein entsprechender Antrag gestellt werden, in dem auch die Dauer der Elternzeit angegeben wird. Bis zu drei Jahre Elternzeit kann man pro Kind nehmen. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf es dafür nicht.
Kündigungsschutz während der Elternzeit: Sobald die Elternzeit verlangt ... weiter lesen
Schadensersatzansprüche bei außerordentlicher Eigenkündigung
Der Kläger schloß mit der Beklagten, einem Unternehmen des Baugewerbes, mit Wirkung zum 1. Januar 1998 einen Vertrag, wonach er nach einer Einarbeitungszeit am 1. Juli 1998 zum Geschäftsführer bestellt werden sollte. Des weiteren sollte sich das Gehalt des Klägers am 1. Juli 1998 erhöhen. Die Frist für eine ordentliche Kündigung betrug ein Jahr zum Quartalsende. Zum 1. Juli 1998 erfolgte weder die vereinbarte Bestellung zum Geschäftsführer noch wurde das Gehalt erhöht. Die Gesellschafter der Beklagten, deren Geschäftsführer und dessen Ehefrau, hatten eine Verlängerung der Einarbeitungszeit des Klägers beschlossen, weil sie seine fachliche und persönliche Eignung ... weiter lesen
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll deshalb das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel, das befristete Arbeitsverhältnis dagegen die Ausnahme sein.
Aus diesem Grund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur in bestimmten Fällen zulässig. Sie ist nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz "normales" unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Schriftform Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer , in der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. In diesem Vertrag werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt. Es ist wichtig, dass der Aufhebungsvertrag sorgfältig ausgearbeitet wird, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. In diesem Ratgeber finden Sie wichtige Regelungen, die in einem Aufhebungsvertrag enthalten sein sollten.
Beendigungsdatum: Ein wichtiger Punkt, der im Aufhebungsvertrag festgelegt werden sollte, ist das genaue Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Dies sollte klar und eindeutig festgehalten ... weiter lesen
In letzter Zeit häufen sich Urteile, in denen zwischen Leiharbeitnehmern und Festangestellten nicht unterschieden wird, etwa bei der Berechnung der Arbeitnehmer des Entleihers für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes. Es gibt jedoch Bereiche, in denen diese Unterscheidung jedenfalls aktuell noch nicht aufgehoben worden ist. Einer davon ist die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG, wonach Arbeitnehmer in Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz gilt, erst nach Ablauf der ersten sechs Monate Kündigungsschutz genießen. Vorher können sie auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes entlassen werden.
Oft kommt es nämlich vor, dass Leiharbeitnehmer vom Entleiher nach einer gewissen ... weiter lesen
Die Kündigungsschutzklage ist eine Feststellungsklage. Der Antrag lautet z.B. es soll festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber durch die Kündigung vom ...(genaues Datum, bei mehreren Kündigungen: jede einzeln aufführen) nicht aufgelöst worden ist. Auch wenn es dem Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung regelmäßig auf eine Abfindung ankommt, muss zunächst Kündigungsschutzklage erhoben werden. Gute Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage bestehen regelmäßig für diejenigen Arbeitnehmer, für die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer länger ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von ... weiter lesen
1. Ausgangslage Gemäß § 1 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG) ist der Betrieb einer Apotheke erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume. Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApoBetrO) hat der Apothekenleiter die Apotheke persönlich zu leiten. Er ist dafür verantwortlich, dass die Apotheke unter Beachtung der geltenden Vorschriften betrieben wird. Gemäß § 2 Abs. 5 ApoBetrO muss sich der Apothekenleiter, sofern er seine Verpflichtung zur persönlichen Leitung der Apotheke vorübergehend nicht selbst ... weiter lesen