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Der klagende Arbeitnehmer hatte einen Vorgesetzten schwerwiegend beleidigt. Die beklagte Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis deswegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt. Die hiergegen geführte Kündigungsschutzklage gewann der Arbeitnehmer in erster und zweiter Instanz rechtskräftig. Die Gerichte führten aus, eine Abmahnung hätte als Sanktion ausgereicht. Das Arbeitsgericht verurteilte die Beklagte antragsgemäß auch zur vorläufigen Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Rechtsstreits. Nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils forderte die Beklagte den Kläger auf, die Beschäftigung "nicht als normale Beschäftigung, sondern als Prozeßbeschäftigung geltend bis zum rechtskräftigen Abschluß des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Das Mindestlohngesetz wird unter Umständen auch Folgen für den Arbeitnehmerbegriff haben. Problem: Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz) von gewisse Ausnahmen abgesehen als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Führt das Mindestlohngesetz durch die Hintertür einen neuen Arbeitnehmerbegriff ein? Das könnte weitreichende Folgen für Unternehmen haben, die bisher Praktikanten beschäftigen. Diese gelten dann unter Umständen nämlich künftig als Arbeitnehmer, mit allen ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen, im Interview mit Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
In einer Reihe von Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ging es um die Begründung von Arbeitsverhältnissen „gegen den Willen” der Parteien. Im Urteil vom 08.09.2015, Az.: 15 Sa 90/14 , hat sich das Gericht um eine allgemeine Klärung bemüht.
Fachanwalt Bredereck: Heute geht es um die Frage, wie ein Arbeitsverhältnis unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben auch gegen den Willen der Parteien begründet werden kann - ein kompliziertes Thema. Wie relevant ist diese Frage denn eigentlich in der ... weiter lesen
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für eine Mitverursachung der eigenen Arbeitslosigkeit angesehen. Es ... weiter lesen
In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Ich erlebe immer wieder, dass sich Auftraggeber speziell bei anstehenden Betriebsprüfungen Sorgen darüber machen, dass einzelne Mitarbeiter scheinselbstständig sein könnten. Oftmals sieht es folgendermaßen aus: Die Verträge mit den freien Mitarbeitern sind zumeist ordnungsgemäß, sprich inhaltlich auch tatsächlich solche echter freier Mitarbeiter. Tatsächlich läuft es aber häufig in der Praxis über Jahre hinweg anders, als in den Verträgen vorgesehen. Im Zuge einer zunehmenden Eingliederung der ursprünglich freien Mitarbeiter in den Betrieb werden ihnen dann ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Pokémon Go im Hype
Das Smartphone-Game Pokémon Go erlebt zurzeit einen Hype und erfreut sich größter Beliebtheit. Es wird daher wohl auch einige Arbeitnehmer geben, die mit dem Gedanken spielen, am Arbeitsplatz ein wenig zu spielen. Davor kann man nur dringend warnen.
Zocken während der Arbeitszeit tabu
Während der Arbeitszeit darf man keinen privaten Vergnügungen nachgehen, sondern muss auch tatsächlich arbeiten. Das wird man nicht ordnungsgemäß tun, wenn man parallel dazu auf seinem Smartphone Pokémon jagt. Man muss sich also auf jeden Fall auf das Spielen ... weiter lesen
Arbeitsvertrag - Ausschlussfristen BAG Urteil vom 12.3.2008 - 10 AZR 152/07
Häufig sind in Verträgen sog. Ausschlusfristen vereinbart. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Ihre Rechte nur innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen. In einem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheidenden Fall war folgende Klausel vereinbart:
"Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag und solche, die mit dem Arbeitsvertrag in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des ... weiter lesen
München (jur). Auch bei sogenannter Vertrauensarbeitszeit muss der Arbeitgeber einen Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden haben. Denn der Betriebsrat kann entsprechende Auskünfte verlangen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 11. Juli 2022 entschied (Az.: 4 TaBV 9/22). Dies sei erforderlich, damit die Arbeitnehmervertreter ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können.
Bei Vertrauensarbeitszeit können Beschäftigte weitgehend „kommen und gehen, wann sie wollen“. Ohne Kontrollen vertraut der Arbeitgeber darauf, dass sie ihre vertraglichen Pflichten erfüllen und die ihnen aufgetragene Arbeit erledigen. ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat in zwei Fällen Urteile
aufgehoben, mit denen Zahnärzten verboten worden war, ihren
Tätigkeitsschwerpunkt "Implantologie" auf dem Praxisschild zu
verlautbaren.
1. Die Beschwerdeführer (Bf) sind Zahnärzte, denen vom Bundesverband
der niedergelassenen implantologisch tätigen Zahnärzte in Deutschland
e. V. (BDIZ) ein Zertifikat über den Nachweis besonderer Kenntnisse und
Fähigkeiten im Bereich der oralen Implantologie erteilt wurde. Sie sind
seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig und erwirtschaften ein
Viertel oder sogar etwa die Hälfte des Honoraraufkommens mit
implantologischen Leistungen. Auf Briefbögen und dem Praxisschild
führten sie den Zusatz ... weiter lesen
Sind manche Berufsgruppen „besser dran“? Können manche Berufsgruppen eher Überstundenvergütung verlangen, als andere? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Nach einer Studie verbringen 13 % aller deutschen Büroarbeitskräfte mehr als 11 Stunden werktäglich im Büro. Viele dieser Arbeitnehmer leisten über das vertraglich vereinbarte oder tarifvertraglich geregelte hinaus Überstunden, die der Arbeitgeber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vergüten muss. Für die erfolgreiche Durchsetzung eines Anspruchs auf Vergütung von Überstunden kommt es 1. entscheidend darauf an, wie viel der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sein notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen