Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 2 verschiedene Anwälte aus Bad Bergzabern zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Bad Bergzabern / Arbeitsrecht


Rechtsanwälte und Kanzleien


Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
In einem Vertrag mit einem freien Mitarbeiter sollten keine Elemente eines Arbeitsvertrags auftauchen. Zahlreiche Auftraggeber unterliegen aber dem Irrtum, dass durch perfekt aufgesetzte Verträge das Risiko der Scheinselbstständigkeit komplett ausgeschlossen werden kann. Sie investieren dann dabei eine Menge Zeit und Geld, einen rechtssicheren Ausschluss der Scheinselbstständigkeit erreichen sie damit aber nicht. Richtig ist, dass der Ausgangspunkt einer jeden Prüfung der entsprechende Vertrag ist, in dem deshalb keine arbeitsvertraglichen Elemente (Urlaub, Pausen, Krankmeldung etc.) enthalten sein sollten. Wenn ... weiter lesen
Akzeptiert ein Arbeitnehmer eine Kündigung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben eine Abfindung an, wenn der Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet), dann hat er keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn der Kündigungsgrund nachträglich wegfällt, weil es zu einem Betriebsübergang auf ein anderes Unternehmen kommt.
Das Arbeitsgericht Krefeld hat in einer aktuellen Entscheidung (ArbG Krefeld, Urteil vom 28.1.2010, Az. 1CA 2930/09) zu der in der Rechtsprechung noch umstrittenen Frage Stellung genommen, ob einem Arbeitnehmer, der zunächst eine Kündigung mit einem Abfindungsangebot des alten ... weiter lesen
Die gewerkschaftlich nicht organisierten Klägerinnen und Kläger sind vollzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt. Nach den schriftlichen Arbeitsverträgen aus den Jahren 1991 und 1992 bestimmen sich die Arbeitsverhältnisse nach dem BAT-O und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung und außerdem nach den für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträgen und der Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O).
Durch Tarifverträge "zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Auch wenn das Betriebsverfassungsgesetz von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgeht, ist die Situation in der Praxis oftmals eine andere. Treten Streitigkeiten auf, besteht schnell Beratungsbedarf. In der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung findet sich der Bürger ebenso wenig wie Betriebsräte oder gar Juristen gut zurecht. Der Blick ins Gesetz ist häufig sogar eher kontraproduktiv, weil er den gesunden Menschenverstand verwirrt. Die Gesetze im Arbeitsrecht sind nur noch für besonders spezialisierte Juristen gemacht. Demnach benötigen sowohl Betriebsräte als auch Arbeitgeber ... weiter lesen
(Stuttgart) Nach § 1 Nr. 2 BRTV GaLaBau gilt dieser Tarifvertrag fachlich für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, wenn sie u. a. „der Unfallversicherung bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft unterliegen“.
Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 1.04.2014 zu seinem Urteil vom 13.02.2014 – 21 Sa 745/13 - hängt davon ab, ob die Gartenbau-Berufsgenossenschaft materiell für den Betrieb zuständig ist; ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Kontrollfragen zum Arbeitsvertrag
Sie sind Arbeitgeber? Haben Sie sich Ihre Arbeitsverträge einmal angesehen? Wo stammen diese her? Aus dem Internet? Sie wissen es nicht? Wann wurden diese Arbeitsverträge entworfen? Wurden sie seitdem einmal überarbeitet? Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen nicht klar beantworten können, haben Sie möglicherweise keine aktuellen und rechtssicheren Arbeitsverträge.
Warum sind rechtssichere Arbeitsverträge so wichtig?
Häufig gehen Arbeitgeber nach dem Modell vor: Wo es bislang keine Probleme gab, werden auch künftig keine entstehen. Ein ... weiter lesen
Für die Arbeiter der Deutschen Post AG hat zum 1. Januar 2001 ein neuer Entgelttarifvertrag das bisherige tarifliche Vergütungssystem abgelöst. Dieser sieht eine Absenkung der Grundvergütung und die Einführung leistungsabhängiger variabler Entgeltbestandteile vor. Lediglich für Arbeiter, die sowohl am 31. Dezember 2000 als auch am 1. Januar 2001 bei der Deutschen Post AG unbefristet beschäftigt waren, wird eine aus dem neuen Entlohnungssystem folgende Gehaltsminderung dauerhaft durch die Zahlung von Besitzstandszulagen ausgeglichen (§ 23 ETV-Arb). Die zu diesem Zeitpunkt befristet Beschäftigten sind hiervon ausgenommen. Das verstößt gegen § 4 Abs. 2 Teilzeitbefristungsgesetz. Diese Vorschrift regelt auch für den Bereich des Entgelts ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 – 2 AZR 343/11 – juris).
Ausgangslage:
Die außerordentliche Kündigung eines Mandatsträgers, also Betriebsratsmitglieds, ist gemäß § 626 Abs. 1 BGB nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf einer fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist zur Folge hat. Die Kündigung ist dagegen unwirksam, sofern eine Beschäftigung des Betroffenen bis dahin noch zumutbar ist.
Problematik:
In dem vorliegenden Fall ging es um einen ... weiter lesen
Block-Altersteilzeit: Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters in der Freistellungsphase?
Der Kläger war seit 1964 bei der Schuldnerin beschäftigt, zuletzt als Niederlassungsleiter in H. Mit Wirkung zum 1. November 1999 schloß die Schuldnerin mit dem Kläger einen Vertrag über Altersteilzeit, der ein Jahr Vollarbeit, ein Jahr Freistellungsphase und ein Arbeitsentgelt iHv. mindestens 80 % des Nettovollzeitarbeitsentgelts vorsah. Am 1. Mai 2000 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubigerversammlung beschloß die Einstellung des Geschäftsbetriebs und die Schließung der Niederlassung in H. zum 31. Oktober 2000. Mit Schreiben vom 20. ... weiter lesen
• Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Dienstwagen gibt es nicht. Ein Anspruch auf einen Dienstwagen kann aber auf Grund einer einzelvertraglichen Regelung bestehen. • Ist die private Nutzung des Dienstwagens vorgesehen, stellt die Überlassung des Dienstwagens eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung dar. Sie ist somit wie Arbeitsentgelt zu behandeln. • Wird der Dienstwagen lediglich zu dienstlichen Zwecken überlassen, so kann der Arbeitgeber den Dienstwagen herausverlangen, wenn der dienstliche Zweck entfällt. • Sind dem Arbeitnehmer Privatfahrten mit dem Dienstwagen gestattet, ist ihm das Fahrzeug auch dann zu überlassen, wenn er aus ... weiter lesen
Leipzig (jur). Wird ein wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzter Beamter doch wieder dienstfähig, hat er nur auf Antrag Anspruch auf möglichst rasche Wiedereingliederung. Der Dienstherr darf dann nicht abwarten, bis eine voll dem früheren Status entsprechende Stelle frei geworden ist, wie am 15. November 2022 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 2 C 4.21). Vielmehr müsse er „jegliche zumutbare Verwendungsmöglichkeit“ prüfen. Voraussetzung hierfür ist aber ein Antrag.
Wird ein dienstunfähiger Beamter wieder dienstfähig, kann er bis zu zehn Jahre lang wieder „reaktiviert“ werden. Nach Landesrecht kann die Frist auch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20.4.2015, 12 TaBV 76/14 .
Im Arbeitszeitgesetz finden sich Regelungen, die die tägliche (8-10 Stunden) und die wöchentliche Arbeitszeit (48 Stunden) begrenzen und unabhängig von arbeitsvertraglichen Regelungen einzuhalten sind. Hinzu kommen noch gewisse Ruhezeiten zwischen den einzelnen Arbeitszeiten. Eine Einordnung der Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit hätte zur Folge, dass eigentliche Arbeitszeit plus die Betriebsratstätigkeit zusammen die beschriebenen Grenzen nicht überschreiten sowie den Ruhezeiten genügen müssten. Dabei ... weiter lesen