ARBEITSRECHT
ArbG Berlin: Anspruch auf Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft
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Einer Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht ein Anspruch auf (erhöhten) Ortszuschlag der Stufe 3 nach § 29 Abschnitt B Abs. 3 BAT zu, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt mit der Lebenspartnerin und deren Kind lebt.
Die durch die Aufnahme des Kindes in dem gemeinsamen Haushalt verbundene finanzielle Belastung sei mit derjenigen einer verheirateten Angestellten identisch.
Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am 28.10.2005 im Falle einer bei dem Polizeipräsidenten beschäftigten Angestellten entschieden. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Az.: 91 Ca 11704/05
Pressemittelung des ArbG Berlin