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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In dem zu entscheidenden Fall vom 22.05.2013 (Az.: 26 BV 31/12) reichte die Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung ein. Der Arbeitnehmer habe unter dem Verdacht gestanden, für einen privaten Einkauf eine zu Gunsten der Arbeitgeberin ausgestellte Gutschrift verwendet zu haben. Die Arbeitgeberin habe daraufhin dem Arbeitnehmer, welcher zugleich auch Betriebsratsvorsitzender war, außerordentlich kündigen wollen, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, das ist den allermeisten Arbeitgebern auch klar. Wenn der Arbeitnehmer in der Folge Kündigungsschutzklage erhebt, muss der Arbeitgeber vor Gericht nicht nur das Vorliegen von hinreichenden Kündigungsgründen beweisen, sondern auch, dass er dem Arbeitnehmer überhaupt eine formwirksame Kündigung hat zukommen lassen. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitgeber auf eine nachweisbare Zustellung achten. Zustellung per Einschreiben: Man liest immer wieder von einer Zustellung der Kündigung per Einschreiben. Wirklich sicher ist diese Variante aber nicht. Beweisen ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Wann kann der Arbeitnehmer wegen Mobbings Schadensersatz verlangen? Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung setzt folgendes für einen Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber wegen Mobbings voraus: I. Vorliegen einer so genannten Mobbinghandlung. II. Es muss ein sogenannter Fortsetzungszusammenhang gegeben sein. III. Der Schädiger muss vorsätzlich handeln, das heißt mit den fortgesetzten Mobbinghandlungen einen Nachteil beim gemobbten Arbeitnehmer bezwecken wollen. IV. Durch die fortgesetzten Mobbinghandlungen muss das allgemeine Persönlichkeitsrecht des ... weiter lesen
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: • Häufige Kurzzeiterkrankungen • Langzeiterkrankung • krankheitsbedingte Leistungsminderung • dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist zu stellen, wenn zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung in Bezug auf die zu diesem Zeitpunkt ... weiter lesen
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot im einseitig vorformulierten Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für längstens zwei Jahre bestimmte Wettbewerbshandlungen zu unterlassen, und ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB gelten, ist die Wettbewerbsabrede nicht wegen Fehlens einer Karenzentschädigung nichtig. In einem solchen Fall decken die Arbeitsvertragsparteien mit der Bezugnahme auf die §§ 74 ff. HGB auf Grund der Regelungsdichte dieser gesetzlichen Vorschriften alle wesentlichen Elemente einer ... weiter lesen
Bekanntlich ist es bei einem Betriebsübergang, also der Übernahme des Betriebes durch einen Erwerber, oft schwierig zu beurteilen, ob und wenn ja wie sich der Inhalt der Arbeitsverhältnisses verändert. Ein solcher Fall ist Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012, 4 AZR 321/10 geworden. In diesem Fall waren sowohl die ursprüngliche Erwerberin als auch die später klagende Arbeitnehmerin Mitglied im Arbeitgeberverband bzw. Gewerkschaft. Der Tarifvertrag galt also zwischen ihnen unmittelbar und zwingend im Sinne des § 4 TVG. Die Arbeitgeberin hatte wirtschaftliche Probleme und verhandelte im Jahr 2004 mit der Gewerkschaft einen sog. Sanierungstarifvertrag, der einen Verzicht ... weiter lesen
Nicht selten wird im Rahmen von Verhandlungen über eine Probezeit nicht berücksichtigt, dass der Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer im ersten halben Jahr ohnehin noch nicht greift. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird üblicherweise eine Probezeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Diese kann maximal sechs Monate betragen. In diesem Zeitraum ist eine Kündigung gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Die Vereinbarung einer längeren Frist im Arbeitsvertrag ist möglich, eine kürzere kann dagegen nur durch Tarifvertrag vereinbart ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Altersgrenze von 63 Jahren bei vorgezogener Altersrente Der am 28. Juni 1937 geborene Kläger war bei der Beklagten seit 1965 beschäftigt. Am 29. Juni 1998 vereinbarten die Parteien die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2000. Die Vereinbarung enthielt den Hinweis, daß der Kläger ab diesem Zeitpunkt wegen Vollendung des 63. Lebensjahrs Altersrente beziehen werde. Mit seiner im Januar 2000 erhobenen Klage machte der Kläger geltend, sein Arbeitsverhältnis ende nicht mit der Vollendung seines 63. Lebensjahrs, sondern bestehe gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2 SGB VI (jetzt: § 41 Satz 2 SBG VI) bis zur Vollendung seines 65. Lebensjahrs und damit bis Juni 2002 fort. Wie bereits in den Vorinstanzen hatte ... weiter lesen
Schlechte Neuigkeiten für Schwarzarbeiter. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig bestätigt und Verträge über Schwarzarbeit als unwirksam eingestuft. „Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität“ so der Vorsitzende Richter aus Karlsruhe (BGH, Urt. v. 10. April 2014, Az.: VII ZR 241/13). Dass ein Vertrag über die Erledigung von Arbeiten ohne Leistung von Sozialabgaben gegen ein Verbotsgesetz verstößt, ist seit längerer Zeit bekannt. Dieses Urteil verneint nun erstmals nicht nur den Anspruch auf Lohn, sondern auch den Anspruch auf etwaigen Ersatz der geleisteten Arbeit. Ausschlaggebend ... weiter lesen
Beim Softwarehersteller SAP , der weltweit zu den größten Anbietern von Unternehmenssoftware zählt, planen in Deutschland mehr als 5000 Mitarbeiter das Unternehmen zu verlassen , was einem erheblichen Anteil der Belegschaft entspricht. Dieser Schritt wird vor allem durch den geplanten Stellenabbau bei SAP verursacht, der im Zuge von Restrukturierungsmaßnahmen unumgänglich geworden ist. Die Gründe für den Stellenabbau bei SAP liegen unter anderem in der Neuausrichtung des Unternehmens, das sich verstärkt auf Cloud-Dienste und digitale Technologien fokussieren möchte. Dies erfordert Veränderungen in der Organisation und auch im Personalbestand, um effizienter und zukunftsorientierter agieren zu können. Dabei sollen ... weiter lesen
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist. In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein ... weiter lesen
Wir nehmen eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 22.06.2016, 4 Sa 5/16) zum Anlaß diese Frage zu thematisieren. In der Entscheidung des LAG hatte ein Arbeitnehmer ein Emoticon benutzt und in einem Chat mit einem Schweinchen Emoticon einen Vorgesetzten als fettes „Schwein“ bezeichnet. Der Arbeitgeber sprach die fristlose Kündigung aus. In der Entscheidung hält das LAG ausdrücklich fest, dass es eine Beleidigung sieht. Dennoch war die Kündigung nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter eine Betriebszugehörigkeit von 16 Jahren hatte und sich in dieser Zeit keine nennenswerten Vorfälle ereigneten. Bleibt die Frage: Kann ein Kommentar in ... weiter lesen