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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger:
Wieder mal hat uns die Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube erreicht. Es geht um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Frage, ob man eine solche auch noch nach sechs Wochen an den Arbeitgeber senden muss. Wie sieht es aus?
Fachanwalt Bredereck:
Die Frage kommt relativ häufig von Arbeitnehmern, weil das Problem auch immer wieder auftritt. Nach sechs Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung mehr vom Arbeitgeber, sondern in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse. Diese informiert dann den Arbeitgeber über ... weiter lesen
Als Arbeitgeber ist es manchmal notwendig, schwierige Entscheidungen zu treffen .
Eine davon ist die Entscheidung, einem Mitarbeiter zu kündigen .
Eine Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein und nur in bestimmten Situationen in Betracht gezogen werden.
In diesem Leitfaden werden wir Ihnen helfen zu verstehen, wann es angemessen ist, einem Arbeitnehmer zu kündigen, basierend auf personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Gründen .
Personenbedingte Gründe für eine Kündigung :
Personenbedingte Gründe beziehen sich auf Faktoren, die mit dem Arbeitnehmer selbst zu tun haben und die die Erfüllung seiner Arbeitspflichten beeinträchtigen. Dazu gehören zum Beispiel: ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten
Die beiden am 1. September bzw. am 22. September 1938 geborenen Kläger waren bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin seit dem 1. April 1990 als Flugzeugführer auf dem Flugzeugtyp B 747 beschäftigt. Die Arbeitsverträge sehen vor, daß die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahrs enden. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt sollen die Arbeitsverhältnisse jedoch enden, soweit ein Gesetz oder eine Verordnung den fliegerischen Einsatz über ein bestimmtes Alter hinaus nicht gestattet. Wörtlich heißt es in den Verträgen: "Gemäß § 41 Abs. 1 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät soll derzeit ein fliegerischer Einsatz bei einem Alter von über 60 Jahren nicht ... weiter lesen
1. Dauer der Elternzeit
Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden.
2. Kündigungsschutz
Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist.
Dann ist jede ... weiter lesen
Wenn es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu vermehrten Entlassungen kommt, stellt dies für die Betroffenen meist einen einen erheblichen Schock dar. Dies ist auch durchaus verständlich, da der Arbeitsplatz meist die wirtschaftliche Existenzgrundlage für die Betroffenen und Ihre Familienangehörigen darstellt. Aber was ist nach einer Kündigung zu tun? Zunächst ist es wichtig, dass die Betroffenen keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Manchmal legt der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag vor und bittet um Unterzeichnung. Dies sollte unbedingt unterlassen werden, ohne zuvor rechtlichen Rat durch einen Anwalt für Arbeitsrecht eingeholt zu haben. Wenn in dem Betrieb mehr als 10 Angestellte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied insbesondere, dass keine Umgehung des § 613a BGB vorliege, wenn der Betriebserwerber zwei Drittel der ehemaligen Belegschaft des Betriebsveräußerers kurze Zeit nach deren Eigenkündigung übernimmt, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Ein Betriebsübergang kann nach § 613a BGB vorliegen, wenn eine wirtschaftliche Einheit vorhanden ist, die trotz eines Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt. Dies wird anhand verschiedener ... weiter lesen
Urteil Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 – Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wirksam kündigen, muss er dies schriftlich tun. Dies kann er z.B. mit folgender Erklärung: „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.10.2013, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.“ Immer wieder kommt es aber zu Schwierigkeiten bei der Formulierung. Im entschiedenen Fall war sich der Arbeitgeber offensichtlich nicht ganz sicher, wie lang die Kündigungsfrist ist. Wahrscheinlich um besonders vorsichtig zu sein, hatte er folgende Formulierung gewählt: ... weiter lesen
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) im Fall „Emily" zeigt seine Wirkung: In einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichtes Bonn wurde die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG zur Frage der Kündigung bei Diebstahl / Unterschlagung geringwertiger Sachen aufgegriffen und ausdrücklich bestätigt.
I. Vorgeschichte: Das BAG hatte hat wie bekannt in seiner Entscheidung vom 10.06.2010 im Fall „Emily" den bisherigen Grundsatz nachhaltig in Frage gestellt, nach dem bei Straftaten des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, insbesondere bei Eigentumsdelikten, eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers auch dann rechtmäßig ist, wenn sich der Rechtsverstoß des ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: • Häufige Kurzzeiterkrankungen • Langzeiterkrankung • krankheitsbedingte Leistungsminderung • dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist zu ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 19.10.2023 zum 6 Sa 276/23 entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer in der Vergangenheit einen Abkehrwillen geäußert hat, dies nicht den beweiswert einer während der Kündigungsfrist vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung und um Entgeltansprüche.
Zurecht ist das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung nicht beendet worden ist.
Ein unentschuldigtes Fehlen, das eine Kündigung rechtfertigen könnte, ergibt sich nicht aus den Darlegungen der Beklagten. Vielmehr ist gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als unstreitig anzunehmen, dass der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Die Süddeutsche Zeitung berichtet in einem Artikel vom 16.11.2011, dass bei der Hypo Vereinsbank bis 2015 unternehmensweit bis zu 1000 Stellen abgebaut werden sollen. Betroffen sind nach Angaben der SZ vor allem Mitarbeiter der Stabsfunktionen, wie Wertpapiergeschäft oder Kommunikation. Erst vor kurzem wurden 30 Investmentbanker umgehend freigestellt und mussten ihre Schreibtische in der Geschäftsstelle unter Aufsicht des Sicherheitspersonals räumen. Grund war die komplette Auflösung zweier Einheiten der Hypo Vereinsbank. Die SZ zitiert Betriebsratschef Pauli, der dieses Vorgehen für ... weiter lesen