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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
In letzter Zeit häufen sich Urteile, in denen zwischen Leiharbeitnehmern und Festangestellten nicht unterschieden wird, etwa bei der Berechnung der Arbeitnehmer des Entleihers für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes. Es gibt jedoch Bereiche, in denen diese Unterscheidung jedenfalls aktuell noch nicht aufgehoben worden ist. Einer davon ist die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG, wonach Arbeitnehmer in Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz gilt, erst nach Ablauf der ersten sechs Monate Kündigungsschutz genießen. Vorher können sie auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes entlassen werden.
Oft kommt es nämlich vor, dass Leiharbeitnehmer vom Entleiher nach einer gewissen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wann sind Arbeitnehmer Low Performer?
Als Minderleister, Low Performer oder Schlechtleister werden Arbeitnehmer bezeichnet, die hinter der durchschnittlichen Arbeitsleistung zurückbleiben, die von Arbeitnehmern in ihrer Position erwartet wird. Arbeitgeber werden in solchen Fällen oftmals an eine Kündigung denken, haben es damit aber nicht einfach.
Arbeitnehmer schulden keinen Erfolg
Das Problem für Arbeitgeber besteht zunächst einmal schon darin, dass Arbeitnehmer im Gegensatz zu Werkunternehmern keinen bestimmten Erfolg schulden. Sie sind vielmehr grundsätzlich nur zu einer Leistung ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim Land Hessen als Bezügerechnerin angestellt und in der Vergütungsgruppe (VergGr) V b BAT eingruppiert. Sie wurde 1987 zur Frauenbeauftragten ihrer Dienststelle bestellt und übt diese Aufgabe zeitlich überwiegend aus. Ihre Bestellung wurde nach Inkrafttreten des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) nicht widerrufen. Die Bestellung ist nach § 17 HGlG auf sechs Jahre begrenzt. Die Klägerin meint, die Tätigkeit als Frauenbeauftragte sei gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mindestens nach der VergGr IV b BAT zu vergüten, und fordert vom beklagten ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag kann für einen Arbeitnehmer eine bessere Option sein, als die Kündigung durch den Arbeitgeber . In diesem Ratgeber wollen wir beleuchten, warum das so ist und welche Vorteile ein Aufhebungsvertrag mit sich bringt.
Kontrolle über den Zeitpunkt des Ausscheidens: Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es dem Arbeitnehmer , den Zeitpunkt seines Ausscheidens selbst zu bestimmen. Dies kann besonders wichtig sein, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle gefunden hat oder zeitnah mit der Suche nach einem neuen Job beginnen möchte.
Bessere Verhandlungsposition: Bei einem Aufhebungsvertrag hat der Arbeitnehmer in der Regel eine bessere Verhandlungsposition als bei einer ... weiter lesen
In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgerichts zu den Möglichkeiten einer Kündigung eines Orchestermusikers Stellung genommen. Will der Arbeitgeber das Orchester verkleinern, so können die Arbeitsgerichte diese Entscheidung nicht auf ihre künstlerische Zweckmäßigkeit hin überprüfen. Der Kläger, ein Hornist, war seit 20 Jahren als Orchestermusiker bei der Beklagten beschäftigt. Wegen der Kürzung bisheriger Subventionen entschloss sich der Arbeitgeber das Orchester durch Streichung aller Hornistenstellen zu verkleinern und das verbliebene Rumpforchester je nach Bedarf zu ergänzen. Der klagende Hornist erhielt deshalb die Kündigung und setzte sich vor dem ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Ist es rechtlich zulässig, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich zu befristen? Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich? Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) führte am 8.2.2010 (Az. 16 Sa 1032/09) die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fort: Dies ist rechtlich zulässig. Die Voraussetzung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen eine schriftliche nachträgliche Vereinbarung treffen, dass der zunächst unbefristete Arbeitsvertrag nunmehr zeitlich befristet sein soll. Das LAG Hessen betont, dass eine nachträgliche Befristung nur dann zulässig ist, wenn sich ... weiter lesen
Nun werden die betroffenen Schlecker-Mitarbeiter Kündigungen erhalten. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
In den nächsten Tagen werden viele Schlecker-Mitarbeiter eine Kündigung vom Insolvenzverwalter erhalten, da Pressemeldung zufolge die Einrichtung einer Transfergesellschaft gescheitert ist. Was müssen die betroffenen Arbeitnehmer beachten? Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet:
Ist es empfehlenswert gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen?
Unbedingt. Andernfalls wird die Kündigung wirksam.
Aber hat das denn überhaupt Sinn?
Aus meiner ... weiter lesen
Einführung von Mitarbeitergesprächen - nach einem formalisierten Beurteilungskatalog hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Ein Beitrag zum Urteil des Hessisches Landesarbeitsgerichts vom 06. Februar 2012 (16 Sa 1134/11 –, juris) von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Wenn ein Arbeitgeber regelmäßige Mitarbeitergespräche einführen will, kommt grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Betracht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei solchen Maßnahmen mitzubestimmen, die das ... weiter lesen
Vergütung Teilzeitbeschäftigter bei nachträglichem Wegfall vergleichbarer Vollzeitarbeitsplätze
Die Klägerin ist als teilzeitbeschäftigte Musiklehrerin beim beklagten Land beschäftigt. Im Jahre 1996 entschied das Landesarbeitsgericht in einem Vorprozeß, daß die vereinbarte Vergütung nach VergGr. IV a BAT wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit (§ 2 Abs. 1 BeschFG) unwirksam sei, weil vergleichbare Vollzeitbeschäftigte nach VergGr. II a BAT vergütet würden. Die Klägerin habe gemäß § 612 Abs. 2 BGB Anspruch auf Vergütung nach VergGr. II a BAT. Im Jahre 1998 machte das beklagte Land geltend, es habe zwischenzeitlich den im Vorprozeß als vergleichbar angesehenen Angestellten neue Aufgaben übertragen, ... weiter lesen
Für die Arbeiter der Deutschen Post AG hat zum 1. Januar 2001 ein neuer Entgelttarifvertrag das bisherige tarifliche Vergütungssystem abgelöst. Dieser sieht eine Absenkung der Grundvergütung und die Einführung leistungsabhängiger variabler Entgeltbestandteile vor. Lediglich für Arbeiter, die sowohl am 31. Dezember 2000 als auch am 1. Januar 2001 bei der Deutschen Post AG unbefristet beschäftigt waren, wird eine aus dem neuen Entlohnungssystem folgende Gehaltsminderung dauerhaft durch die Zahlung von Besitzstandszulagen ausgeglichen (§ 23 ETV-Arb). Die zu diesem Zeitpunkt befristet Beschäftigten sind hiervon ausgenommen. Das verstößt gegen § 4 Abs. 2 Teilzeitbefristungsgesetz. Diese Vorschrift regelt auch für den Bereich des Entgelts ... weiter lesen
In dem Arbeitsvertrag des Klägers vom 30. Mai 1991 mit der am 27. Mai 1991 gegründeten Beklagten ist die Anwendung der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg (Tarifgebiet II) in der jeweils gültigen Fassung vereinbart worden. Die Beklagte gehörte dem damaligen Mannesmann-Konzern an. Dessen Unternehmen waren ebenso wie die Konzernobergesellschaft sämtlich Mitglieder der jeweiligen Arbeitgeberverbände. Am 1. Januar 1992 trat die Beklagte dem Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Berlin und Brandenburg bei. Sie gehörte diesem bis zum 31. Dezember 2001 an. Nach ihrem Verbandsaustritt gab sie die mit Wirkung vom 1. Juni 2002 für ihr Tarifgebiet vereinbarte Tariferhöhung nicht an den Kläger ... weiter lesen
• Aufgrund seines Weisungs- oder auch Direktionsrechts kann der Arbeitgeber Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb näher bestimmen.
• Dies gilt nur, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
• Der Arbeitgeber darf nur Weisungen erteilen, die billigem Ermessen entsprechen. Dazu gehört, dass alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden.
• Sind die Grundsätze der Billigkeit gewahrt und wendet sich der Betroffene etwa nicht gegen die ... weiter lesen