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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der Kläger war im Elektrofachhandel der Beklagten seit 1997 als Kundendienstmonteur beschäftigt. Seine Vergütung betrug zuletzt 5.500,00 DM brutto zuzüglich 500,00 DM Fahrkostenpauschale. Die Beklagte beschäftigt neben dem 1945 geborenen Kläger nur noch drei Mitarbeiter, die Ende 1999/Anfang 2000 eingestellt wurden, deutlich jünger als der Kläger sind und erheblich weniger verdienen. Einer der Mitarbeiter ist als Lagerarbeiter, einer als Auslieferungsfahrer und einer als Monteur und Verkäufer beschäftigt. Am 30. Juni 2000 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2000 und führte betriebliche Gründe an. Der Kläger hat geltend gemacht, die Kündigung verstoße gegen Treu und Glauben, weil die Beklagte ihre Entscheidung, ihm ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 04.12.2019 zum Aktenzeichen 8 Sa 146/19 festgestellt, dass eine Vereinbarung eines sog. Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, kein Arbeitsverhältnis begründet.
Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts München vom 04.12.2019 ergibt sich:
Das LAG München hat heute entschieden, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten dem Betreiber einer Internetplattform kein Arbeitsverhältnis besteht. Die Beklagte führt u.a. für Markenhersteller Kontrollen der Warenpräsentation im Einzelhandel oder in Tankstellen durch. Diese ... weiter lesen
Ein kirchlicher Arbeitgeber darf einer Arbeitnehmerin verbieten, ein Kopftuch am Arbeitsplatz zu tragen - BAG vom 24.09.2014, 5 AZR 611/12
Die Frage, ob Frauen muslimischen Glaubens an ihrem Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen dürfen, beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte. Soweit die Arbeitgeberin eine kirchliche Einrichtung ist gehen ihre Interessen vor.
Der Fall mit dem Kopftuch
Die Arbeitnehmerin war bereits seit 14 Jahren bei einem Krankenhaus als Krankenschwester angestellt. Im Arbeitsvertrag wurde auf den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in der Fassung für die kirchlichen Einrichtungen in Westfalen verwiesen. Die Kleiderordnung sah vor, dass die Arbeitnehmer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In Betriebsvereinbarungen festgesetzte Altersgrenzen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in welchem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, sind nicht diskriminierend und somit auch voll wirksam. So entschied es das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 05.03.2013 (Az. 1 AZR 417/12). Im vorliegenden Fall war dem Kläger gekündigt worden, als er das 65. Lebensjahr erreichte. Dieses Alter soll in der ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 04.06.2020 zum Aktenzeichen 10 Sa 2130/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet ist.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 22/2020 vom 25.08.2020 ergibt sich:
Der Kläger ist in einer radiologischen Praxis als Medizinisch-Technischer Assistent tätig. Der Arbeitgeber führte ein Zeiterfassungssystem ein, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird. Das eingeführte System verarbeitet nicht den Fingerabdruck als Ganzes, sondern die Fingerlinienverzweigungen (Minutien). Der Kläger lehnte eine Benutzung dieses Systems ab. Der Arbeitgeber erteilte ... weiter lesen
Die Bekleidungsmarke ESPRIT hat angekündigt, ungefähr die Hälfte seiner Filialen in Deutschland zu schließen.
ESPRIT wird ca. 50 Geschäfte bis Ende November 2020 schließen und ca. 1.200 Arbeitnehmer in den Filialen und in der Verwaltung werden betriebsbedingt gekündigt .
Im März 2020 ist ESPRIT durch die Corona -Pandemie in Schieflage geraten und hat das Schutzschirmverfahren (einer Vorstufe des Insolvenzverfahrens) für seine sechs deutschen Tochterfirmen beantragt, um sich vor Forderungen von Gläubigern zu schützen.
ESPRIT befindet sich derzeit in einem Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
ESPRIT wird nun schnellstmöglich mit den ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer , die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Für Arbeitgeber kann ein Aufhebungsvertrag verschiedene Vorteile bieten. In diesem Ratgeber möchte ich einige dieser Vorteile näher erläutern.
Zeit- und Kostenersparnis: Durch einen Aufhebungsvertrag können langwierige Kündigungsfristen vermieden werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten, da keine Abfindungszahlungen geleistet werden müssen.
Flexibilität: Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es dem Arbeitgeber , schnell und unkompliziert Mitarbeiter freizusetzen, ohne sich an gesetzliche Kündigungsfristen halten zu müssen. Dies kann besonders in ... weiter lesen
Eine außerordentliche Kündigung kann für Arbeitnehmer massive Konsequenzen haben. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie aus einem dringenden Grund und wirkt somit unmittelbar und ohne Vorwarnun g. Dies kann für Arbeitnehmer ein tiefer Einschnitt im Arbeitsverhältnis sein, da sie ihre Existenzgrundlage und damit einhergehend ihre finanzielle Absicherung verlieren können. Nachfolgend sollen einige der Gefahren aufgeführt und erläutert werden, die Arbeitnehmern im Falle einer außerordentlichen Kündigung drohen können.
Verlust des Arbeitsplatzes und Einkommens : Die offensichtlichste Gefahr für Arbeitnehmer im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Verlust des Arbeitsplatzes ... weiter lesen
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt Privilegien kirchlicher Arbeitgeber. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Die Katholische Kirche regelt ihre Arbeitsverhältnisse mitunter recht mittelalterlich. Das Arbeitsverhältnis eines Chefarztes, der bei einem Krankenhaus in Trägerschaft der Katholischen Kirche angestellt war, wurde gekündigt, weil dieser sich nach seiner Scheidung wieder verheiratete. Die Kirche wollte das private Glück des Arbeitnehmers nicht teilen und setzte ihn stattdessen vor die Tür.
Kirchliche Arbeitgeber haben das Recht, ihre Arbeitsverhältnisse nach ihrem Selbstverständnis zu regeln. Seit einem Grundsatzurteil des ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 7.9.2004, 9 AZR 545/03
Schutz geschäftlicher Bezeichnungen - Freigabe des Domainnamens
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. September 2003 - 13 Sa 453/03 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte berechtigt ist, den Domainnamen “R******.de” als Internetadresse zu benutzen.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter der “R***** GmbH”. Die Insolvenzschuldnerin wurde im Jahre 1990 gegründet und war schwerpunktmäßig im Raum H tätig. Sie beschäftigte 30 Mitarbeiter. Der Beklagte war bei der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Eine Verdachtskündigung stellt eine Kündigung dar, die durch den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen werden kann. Diese kann jedoch nur erfolgen, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung begangen hat. Das BAG war in dem vorliegenden Fall damit konfrontiert, dass ein Arbeitnehmer gegen ein Bundesland als seinen Arbeitgeber klagte. Dieser sei durch seinen Arbeitgeber zunächst suspendiert worden, als diesem bekannt wurde, dass gegen den Arbeitnehmer ... weiter lesen
Grundsätzlich ist der Abschluss befristeter Arbeitsverträge nicht zulässig, damit der Arbeitgeber nicht durch den fortlaufenden Abschluss solcher Verträge die zu Gunsten der Arbeitnehmer bestehenden Kündigungsschutzvorschriften umgehen kann.
§ 14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz ( TzBfG ) sieht dann aber die Möglichkeit einer Befristung aus sachlichem Grund vor. Das Gesetzt enthält hierzu dann einen nicht abschließenden Beispielskatalog wie z.B. nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung, Befristung zur Erprobung oder Vertretung eines anderen Arbeitnehmers.
§ 14 Absatz 2 TzBfG lässt dann aber auch in einem ... weiter lesen