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Der Aufhebungsvertrag stellt eine gängige Möglichkeit zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Speziell der Arbeitnehmer hat jedoch im Hinblick auf unliebsame sozialrechtliche Konsequenzen (mögliche Sperrfrist, ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld) einiges zu beachten.
Dazu ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Inhalt:
Durch einen Aufhebungsvertrag kann – in Abgrenzung zur einseitigen Beendigung durch eine Kündigung – das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden. In einem solchen Vertrag werden dann der genaue Zeitpunkt des Endes sowie die Zahlung einer Abfindung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2015, Aktenzeichen 12 Sa 630/15 .
Ausgangslage:
Handlungen eines Arbeitnehmers, die das Vermögen des Arbeitgebers beschädigen, sind gefährlich für den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Das betrifft nicht nur den Diebstahl von Büromaterial oder die Unterschlagung von Geld aus der Firmenkasse. Auch indirekte Schädigungen, wie Telefonanrufe auf Kosten des Arbeitgebers, können eine fristlose Kündigung grundsätzlich begründen. Hier kommt es auf den Grad des Verschuldensvorwurfs an. Dafür sind die Umstände des ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen.
Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder zum Aufgeben zu ... weiter lesen
Abfindung und Steuer
Für Abfindungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, gibt es keine Steuerfreibeträge mehr. Der Gesetzgeber hat sie abgeschafft. Die Altregelung gemäß § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz, die Steuerfreibeträge vorsah, gilt nur noch übergangsweise für vor dem 01.01.2006 entstandene Ansprüche auf Abfindung bzw. vor dem 01.01.2006 getroffene entsprechende Gerichtsentscheidungen; bei einer am 31.12.2005 anhängigen Klage können noch die Steuerfreibeträge nach der Altregelung geltend gemacht werden, aber nur, wenn die Abfindung dem Arbeitnehmer bis zum 01.01.2008 zufloss (§ 52 Abs. 4 a Einkommensteuergesetz).
Nach wie vor ... weiter lesen
Höherwertige Tätigkeit - vorübergehend oder auf Dauer? (Änderung der Rechtsprechung)
Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land dem Kläger höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend zuweisen durfte oder ob sie dem Kläger auf Dauer zusteht.
Der Kläger ist Angestellter in der Versorgungsverwaltung des beklagten Landes. Diese Verwaltung wird seit 1995 auf Grund eines Gutachtens einer Unternehmensberatung mit Rücksicht auf die schwindende Zahl der Versorgungsempfänger umgestellt: Die Zahl der Stellen wird landesweit um mehrere hundert verringert; zugleich wird die Stellenzahl infolge von Aufgabenverlagerungen und Änderungen der Arbeitsorganisation im einfachen Dienst verringert, dafür wird die Stellenzahl im mittleren und ... weiter lesen
Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird.
Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die jeweils längste Frist ist ... weiter lesen
Häufig streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten um die Wirksamkeit von Kündigungen, die der Arbeitgeber auf ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitszeit stützt.
Grundsatz: Keine Kündigung bei „Fehlverhalten" im Privatbereich Ein Verhalten, das der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen ist, kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aber grundsätzlich nicht rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein verwerfliches oder anstößiges Verhalten des Arbeitnehmers handelt. Grund dafür ist, dass zwischen dem privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers und dem dienstlichen Lebensbereich strikt zu trennen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Christian Achtenberg zum Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 29. August 2012 – 10 AZR 499/11 –, juris).
Ausgangslage:
Zwischen der ehrenamtlichen Tätigkeit und dem Arbeitsverhältnis gibt es oft Abgrenzungsprobleme. Daraus wiederum ergeben sich Schwierigkeiten im Bereich des Kündigungsschutzes. Die Anzahl der freiwillig Tätigen in Europa liegt bei schätzungsweise 100 Millionen. Und weil gerade auch fast jeder vierte Deutsche ein Ehrenamt inne hat und die Wertschöpfung durch soziale Arbeit in Deutschland rund 75 Milliarden Euro beträgt, ist dieses Thema nicht von geringer ... weiter lesen
Nach aktuellen Pressemitteilungen wird das Land Berlin bis Ende 2011 in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückkehren. In diesem Fall würde für alle Angestellten eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden (bisher: 38,5 West und 40 Ost) gelten. Das Einkommensniveau würde ab 1. August 2011 auf 97 Prozent der übrigen Länder steigen und dann stufenweise bis spätestens 2017 auf einhundert Prozent. Nach 15 Jahren Dienst wären nun auch die Ost-Beschäftigten vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt. Der Tarifvertrag soll nun zum 1. November in Kraft treten, es sei denn, die Tarifkommissionen der Gewerkschaften legen noch ein Veto ein. Damit ist aber nicht zu rechnen. ... weiter lesen
Streik um Firmentarifvertrag gegen verbandsangehörigen Arbeitgeber
Die Klägerin, eine GmbH, betreibt die Müllverwertungsanlage Bonn. Die beklagte Gewerkschaft ver.di ist Rechtsnachfolgerin der Gewerkschaft ÖTV. Als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) wendet die Klägerin die von diesem mit der ÖTV geschlossenen Tarifverträge an. Im November 1999 übertrug die Stadt Bonn 93,5 % ihrer Gesellschaftsanteile an der Klägerin auf die Stadtwerke Bonn GmbH. Aus diesem Anlaß forderte die ÖTV die Klägerin Anfang 2000 zu Tarifverhandlungen auf. Der von der ÖTV vorgelegte Tarifvertragsentwurf sah ua. den dauerhaften Ausschluß betriebsbedingter Beendigungskündigungen, die Übernahme dieses besonderen Kündigungsschutzes in die ... weiter lesen
Die seit 1991 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin teilte dieser mit Schreiben vom 9. Juni 2000 mit, sie sei schwanger. Wegen des Vorwurfs falscher Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit beantragte die Beklagte am 17. Juli 2000 beim zuständigen Landesamt für Soziales und Familie, die außerordentliche Kündigung für zulässig zu erklären. Das Landesamt erteilte mit Bescheid vom 11. August 2000 die Zustimmung mit der Maßgabe, daß die Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2000 ausgesprochen werden könne. Die Klägerin legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Ihre dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt.
Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 18. August 2000 das Arbeitsverhältnis zum ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.04.2019 zum Aktenzeichen 10 Sa 2076/18 entschieden, dass ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen kann.
Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ bejaht.
Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der ... weiter lesen