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Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Hagen (Westfalen), Urteil vom 16. Mai 2012 – 3 Ca 2597/11 –, juris.
Auf Facebook liest man immer wieder von Arbeitnehmern, die ihre Vorgesetzten teilweise massiv beleidigen. Im unmittelbaren Ärger wird dann direkt eins zu eins Dampf abgelassen. Das was man früher der Ehefrau am Abendbrottisch gesagt hatte, schreibt man heute bei Facebook. Das ist äußerst gefährlich, wenn es sich um Beleidigungen des Arbeitgebers handelt. Der Arbeitnehmer produziert damit nämlich fortlaufende Kündigungsgründe. Hier ein Beispiel aus der Praxis:
Der Arbeitnehmer hatte an ... weiter lesen
Wenn Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht im laufenden Kalenderjahr nehmen, riskieren sie, dass dieser verfällt. In der betrieblichen Praxis ist es üblich, dass Arbeitnehmer den Urlaub mit ins folgende Jahr nehmen. Manche Arbeitnehmer "schleppen" auf diese Weise Urlaubsansprüche für mehrere Jahre mit sich rum. Das ist sehr gefährlich, wie an dem aktuell vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall zu sehen. Dort war ein Arbeitnehmer über mehrere Jahre durchgängig arbeitsunfähig krank. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen - für all diese Jahre steht dem Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Urlaub zu, der nach der Krankheit genommen werden kann. Im vorliegenden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) wurde festgelegt, dass ein Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitsvertragsbestandteil werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Eine genaue Bestimmung der Zusatzzahlungen müsse erfolgen, da dem Arbeitgeber sonst die Chance genommen wird, vorbehaltlose Änderungen vorzunehmen. In dem Rechtsstreit ging es angeblich um einen ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.08.2020 zum Aktenzeichen 21 Sa 1900/19 entschieden, dass einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin der geforderte Mindestlohn ausgehend von einer täglichen Arbeitszeit von 21 Stunden zuzusprechen war.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 20/2020 vom 17.08.2020 ergibt sich:
Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen. ... weiter lesen
Die Zeiten ändern sich: Früher war es sogar üblich, in den Kantinen zur Mittagspause Bier anzubieten. Heute ist es hingegen möglich, einem Arbeitnehmer aufgrund von Alkoholkonsum zu kündigen - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2014, 2 AZR 565/12
Um es klar zu machen: In dem entschiedenen Fall ging es nicht um einen einmaligen Vorfall, bei dem ein Arbeitnehmer am Morgen nach einer Feier mit Restalkohol am Arbeitsplatz erschien, sondern um jemanden mit einem schweren Alkoholproblem.
Der Fall mit dem Alkoholkonsum
Er war auf einem Schrottplatz beschäftigt und transportierte und sortierte den dortigen Metallschrott mittels Gabelstaplern, Baggern und Ladern. Aufgrund einer ... weiter lesen
Fachanwalt Alexander Bredereck, Berlin zu der Frage: Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man einen Rechtsanwalt/Fachanwalt mit der Erhebung einer Klage gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses beauftragt und wann muss man die Kosten selbst tragen. I. Wer muss die Kosten tragen? Zunächst sollte man als Arbeitnehmer prüfen, ob die Kosten nicht von einem Dritten (Rechtsschutzversicherung, Staatskasse) übernommen werden. 1. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die den Bereich Arbeitsrecht abdeckt, zahlt man allenfalls eine mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Pressemeldungen zufolge hat ein Teil der Mitarbeiter bei Wiesenhof wegen des Brands bereits die Kündigung erhalten. Für die betroffenen Mitarbeiter soll zudem wohl ein Sozialplan erstellt werden. Was ist den von einer Kündigung betroffenen Wiesenhof-Mitarbeitern zu raten?
Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung
Der wichtigste Rat: Erheben Sie unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage. Wird diese Frist versäumt, können Sie gegen die Kündigung in der Regel wirksam nichts mehr unternehmen. Nur wenn Sie die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Der Dienst-PC am Arbeitsplatz bietet – neben seiner offensichtlichen Funktion als Arbeitswerkzeug – auch eine Reihe von Verlockungen für Arbeitnehmer. Dazu zählt insbesondere die private Internetnutzung während der Arbeitszeit, die immer wieder zu Streitigkeiten, speziell auch infolge von Kündigungen, führt. Doch es gibt auch noch weitere fragwürdige Nutzungsmöglichkeiten, die das Risiko eines Jobverlustes mitbringen.
Erstellung von Raubkopien durch Arbeitnehmer: In einem recht aktuellen Urteil hatte das Landesarbeitsgericht ... weiter lesen
Als Arbeitnehmer kann es passieren, dass man unerwartet vom Arbeitgeber die Kündigung erhält. In einer solchen Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und sich darüber im Klaren zu sein, welche Schritte als Erstes unternommen werden müssen. Hier sind einige wichtige Schritte, die ein Arbeitnehmer in Deutschland nach Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber beachten sollte:
Ruhe bewahren: Zunächst einmal ist es wichtig, ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu geraten. Der Erhalt einer Kündigung ist zwar eine unangenehme Situation, jedoch ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht vorschnell zu handeln.
Kündigung prüfen: Als Erstes sollte der Arbeitnehmer die Kündigung aufmerksam ... weiter lesen
Viele Arbeitgeber treffen mit ihren Arbeitnehmern sog. Zielvereinbarungen, in denen zusätzlich zu einem festen Gehalt bei Erreichen bestimmter Ziele eine variable Vergütung zugesagt wird. Bei Vertriebsmitarbeitern sind dies meist bestimmte Verkaufszahlen, es werden oft aber auch andere, nicht quantitativ messbare Ziele vereinbart, deren Erreichen dann vom jeweiligen Vorgesetzten festgestellt werden muss. Unzulässig ist jedoch auch eine Klausel, wonach die erfolgsbezogene Vergütung nicht ausgezahlt wird, wenn der Mitarbeiter unterjährig durch Kündigung ausscheidet oder aber das Arbeitsverhältnis bis zum Auszahlungsstichtag gekündigt wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht in zwei Urteilen vom ... weiter lesen
Männerdiskriminierung durch Begünstigung von Frauen bei vorgezogener Inanspruchnahme einer Betriebsrente?
Es ist für eine Übergangszeit nicht verfassungswidrig, daß der Gesetzgeber für Frauen ein früheres Rentenzugangsalter vorgesehen hat und teilweise noch vorsieht als für Männer. Betriebsrentenzusagen dürfen sich an dieser Rechtslage orientieren. Dies führt in bestimmten Fällen dazu, daß Frauen höhere Betriebsrenten als Männer unter ansonsten gleichen Bedingungen erhalten. Dies verstößt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgericht weder gegen Europarecht noch gegen Art. 3 des Grundgesetzes noch gegen das Lohngleichheitsgebot des § 612 Abs. 3 BGB, soweit die Vorteile auf Beschäftigungszeiten ... weiter lesen
Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen Ungunsten, das Ausschließen von Vergünstigungen und das Umgehen von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden. Der Datenschutzbeauftragte ... weiter lesen