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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Vorwurf der Straftat unbedingt ernst nehmen Wem als Arbeitnehmer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers vorgeworfen wird (z.B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug etc.), der sollte die Situation sehr ernst nehmen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht droht regelmäßig eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Auch ein Strafverfahren ist möglich. Die Problematik ergibt sich in solchen Fällen daraus, dass arbeitsrechtliche und strafrechtliche Komponente miteinander kollidieren. Unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten ist es in der Regel sinnvoll und sogar notwendig, sich zu den Vorwürfen zu äußern, um eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Terrorverdacht und Arbeitsrecht: Serie - Teil 3 Zumindest bei großen Unternehmen erfolgt derzeit eine gezielte Suche nach möglichen Terroristen in der Belegschaft. So führt zum Beispiel die Firma Daimler bei sämtlichen alle drei Monate ein so genanntes „Terrorscreening“ durch. Hierbei erfolgt ein Abgleich der Namenslisten der Mitarbeiter mit den per EU-Verordnung erfassten terrorverdächtigen Personen. Was müssen Arbeitgeber beachten, die Arbeitnehmer beschäftigen, die auf den Namenslisten stehen? Bereitstellungsverbot: Für Personen und Vereinigungen, die auf den ... weiter lesen
Kündigung der Redakteurin einer Tageszeitung wegen verweigerter Erklärung zu "Stasi-Kontakten" Die Beklagte gibt die "Märkische Oderzeitung" heraus. Diese ist Nachfolgerin der früher von der SED-Bezirksleitung herausgegebenen Zeitung "Der Neue Tag". Die Klägerin ist seit 1972 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt, seit Juli 1978 als Redakteurin einer Lokalredaktion. In den Räumen der Lokalredaktion unterhielt das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine konspirative Wohnung. Mitte 1996 forderte die Chefredaktion die Redakteure auf, etwaige Kontakte zum MfS mitzuteilen. Alle angesprochenen Mitarbeiter mit Ausnahme der Klägerin offenbarten sich in vertraulichen Gesprächen. Nachdem die Chefredaktion ... weiter lesen
Der Kläger ist in einem Produktionsbetrieb beschäftigt. Nach seinem schriftlichen Arbeitsvertrag hatte er entsprechend den jeweiligen Betriebserfordernissen im Ein- oder Zwei- oder Dreischichtsystem zu arbeiten. Seit zehn Jahren ist er in der Dauernachtschicht eingesetzt. Anfang 2002 wurde durch Einigungsstellenspruch bei der Beklagten beschlossen, dass bei einem Wechsel der Schichtsysteme der Arbeitnehmer zur Tätigkeit in einem geänderten Schichtsystem nur unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Kalendertagen verpflichtet sei. Von der Änderung des Schichtsystems ist nach diesem Spruch dem Betriebsrat mit einem Vorlauf von vier Kalendertagen Kenntnis zu geben. Daraufhin wies die Beklagte den Kläger sowie weitere in der ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Geltendes Arbeitsrecht kann nicht durch Lizenzverträge umgangen werden. Nach einem am Freitag, 2. November 2018, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ist im Fall von Scheinselbstständigkeit ein solcher Vertrag nicht nichtig, sondern arbeitsrechtliche Schutzvorschriften sind „unabhängig von einer möglichen Umgehungsabsicht“ direkt anwendbar (Az.: VII ZR 298/17). Im Streitfall geht es um einen Lizenzvertrag für einen Immobilienvertrieb. Die Klägerin, die die Lizenz vergeben hat, macht Forderungen gegen einen Lizenznehmer geltend. Der wehrte dies unter anderem mit dem Argument ab, er sei nur scheinbar Selbstständig, tatsächlich ... weiter lesen
Verübt ein Arbeitnehmer nachweislich eine Straftat, so stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund dieser Tat kündbar ist. Die Beantwortung dieser Frage hängt von vielen Faktoren ab. Zunächst stellt sich die Frage in welchem Lebensbereich die Straftat begangen wurde. Bei Straftaten bei der Arbeit, kann eher von einer Kündbarkeit des Arbeitnehmers ausgegangen werden. Insbesondere dann, wenn die Straftat gegen den Arbeitgeber gerichtet war. Hat sich der Mitarbeiter beispielsweise eines Diebstahls oder Betrugs (Arbeitszeit, Reisekosten etc.) zum Nachteil des Arbeitgebers schuldig gemacht, kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Da allerdings ... weiter lesen
KURZINFO: Der Kläger ist bei dem beklagten Automobilhersteller als Oberflächenbearbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme die bei der Beklagten geltenden Haustarifverträge Anwendung. Nach § 2.1.1 des Tarifvertrags zur Sicherung der Standorte und der Beschäftigung vom 28. September 1995 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt 28,8 Stunden/Woche. Nach § 8.2 des Manteltarifvertrags vom 14. Juli 1997 (MTV) bemisst sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgelt, welches der Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Schichtplan erhalten würde. Der Kläger arbeitete tatsächlich 37,5 Stunden/Woche. Davon wurden 35 Stunden ... weiter lesen
Sie haben ein lukratives Jobangebot erhalten und möchten sich verändern. Der neue Chef möchte, dass Sie am besten sofort anfangen. Doch dann die Ernüchterung: Ihr Arbeitsvertrag sieht Kündigungsfristen von drei Monaten vor. Zunächst gilt: Auch als Arbeitnehmer sind Sie an die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden. Sinnvoll ist in einer solchen Situation eine einvernehmliche Einigung über die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Aufhebungsvertrages. Man kann sich in dessen Rahmen mit dem Arbeitgeber darüber einigen, dass das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist oder mit einer wesentlich kürzeren enden soll. Ein ... weiter lesen
Corona: Droht eine Welle von betriebsbedingten Kündigungen? Situation: Im Raum Stuttgart sind diverse bekannte Automobilunternehmen und ihre Zulieferer ansässig: Von Daimler-Benz bzw. Mercedes und Porsche bis hin zu Mahle, Bosch und Conti. Diese haben bisher für gut bezahlte und scheinbar sichere Jobs gesorgt. Im Zuge der Corona-Pandemie kam es bei vielen zu Kurzarbeit. Wenn der Lockdown nicht bald beendet und die Wirtschaft wieder hochgefahren wird, könnte es auch hier zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Verschärfend kommt hinzu, dass es in der Autoindustrie schon vor Corona wegen der zunehmenden Bedeutung von Elektromobilität Probleme gab. Diese haben sich durch Corona nun massiv ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Schwerpunktkanzlei für Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht JURA.CC vertretenen Fall mit Beschluss vom 14.09.2020 zum Aktenzeichen 10 Ca 4505/20 entschieden, dass das Arbeitsgericht Köln in einem Rechtsstreit gegen die Eurowings GmbH örtlich unzuständig ist. Als allgemeine Kommunikationsanschrift verwendet Eurowings laut seiner Webseite folgende Anschrift: Eurowings GmbH Waldstraße 249 51147 Köln Betroffen war zudem ein Arbeitnehmer , der in Köln stationiert ist. Das Arbeitsgericht Köln führt aus, dass die Arbeitsvertragsparteien das ... weiter lesen
Die Kuka AG ist ein börsennotiertes Unternehmen der Maschinenbaubranche mit Sitz in Augsburg. Neben Fanuc, ABB und Yaskawa zählt Kuka zu den unangefochtenen Top 4 auf dem weltweiten Markt für Industrieroboter. Kuka arbeitet in fünf Business Segmenten: Robotics, Systems, Swisslog, Swisslog Healthcare und China Ein Umsatzeinbruch von 500 Millionen Euro führt dazu, dass das Unternehmen nun 270 Arbeitsplätze von 3.500 Jobs im Jahr 2021 wegstreichen will. In welchen Sparten die Stellen wegfallen sollen, ist noch unklar. Die Gewerkschaft IG Metall will in Gesprächen den Arbeitergeber davon überzeugen, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer unterzeichnen voreilig, in einer Drucksituation, auf Zwang des Arbeitgebers , überrumpelt oder unüberlegt einen Aufhebungsvertrag . Nicht selten fragen sich Arbeitnehmer dann, was sie unternehmen können, wenn sie den Aufhebungsvertrag doch nicht unterzeichnen wollten. Geisteszustand Ein Aufhebungsvertrag kann deswegen unwirksam sein, wenn ein Arbeitnehmer die Annahme des entsprechenden Vertragsangebots in einem Zustand vorübergehender Störung ihrer Geistestätigkeit im Sinne von. § 105 Abs. 2 Alt. 2 BGB erklärt hat und die Willenserklärung deshalb nichtig ist. Hier ist die Messlatte sehr hochgesteckt, denn der ... weiter lesen