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• Bei einer ordentlichen Kündigung ist immer die nach Arbeitsvertrag, Gesetz (§ 622 BGB) oder Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstigste (also längste) Kündigungsfrist zu beachten. • Nach § 622 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. • Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen o zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, o fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, o acht Jahre ... weiter lesen
Ein Beitrag von Toni Ivanov und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 20. Mai 2014 - 2 Sa 17/14.
Ausgangslage:
Verstößt eine Partei gegen die durch das Arbeitsverhältnis begründeten Pflichten, könnte dies einen Grund für eine Kündigung darstellen. Davor muss aber normalerweise eine Abmahnung erteilt werden, die der schuldigen Partei die Möglichkeit einräumt, das abgemahnte Verhalten zu unterlassen. Will der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen, so muss er das abzumahnende Verhalten möglichst genau beschreiben, es als Vertragsverstoß bewerten und klar machen, dass der abgemahnte ... weiter lesen
Berlin (jur). Ärztinnen und Ärzte haben beim behördlich angeordneten Ruhen der Approbation keinen Anspruch auf eine Vergütung. Ist ein Klinikarzt trotz Ruhens seiner Approbation an über 1.000 Operationen beteiligt gewesen, muss er die in dieser Zeit erhaltene Vergütung an den Krankenhausträger zurückzahlen, entschied das Arbeitsgericht Berlin in einem am Dienstag, 8. August 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22). Dass der Arzt wegen eines Wohnungsumzugs nichts von der Ruhensanordnung gewusst haben will, sei unbeachtlich.
Der Kläger war seit 2016 befristet bis Ende Juni 2022 als Arzt in einem großen Berliner Krankenhaus angestellt. Als das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und ... weiter lesen
Für Kündigungen des Arbeitsverhältnisses gilt ein strenges Schriftformerfordernis. Doch wie muss die Unterschrift beschaffen sein, um diesen Anforderungen zu genügen? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Problem:
Mündliche Kündigungen, Kündigungen per Fax oder E-Mail oder SMS sind unwirksam! Doch häufig passieren auch Fehler, wenn der Arbeitgeber tatsächlich schriftlich kündigen will. Hier kommt es manchmal auf die Art und Weise der Unterschrift an.
Die Rechtsprechung:
Regelmäßig kommt es nicht darauf an, dass aus der Unterschrift allein auf die Person des Unterzeichners geschlossen werden kann. Erforderlich ist nur, dass ... weiter lesen
Öffentlicher Dienst - Kein Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Grundlage landesgesetzlicher Regelung ( ArbG Dresden, Urteil vom 03. März 2010, 4 Ca 2850/08 - nicht rechtskräftig)
Der Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin ist bei dem Beklagten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern beim Regierungspräsidium D. als Referentin beschäftigt.
Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestimmt sich nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-0) vom 10.12.1990 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in ... weiter lesen
• Arbeitnehmer haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Meldung persönlich erfolgt und die Anwartschaftszeit erfüllt ist. • Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Arbeitnehmer mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten drei Jahre in einem Versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. • Droht Arbeitslosigkeit, so unterscheidet das dritte Sozialgesetzbuch zwei unterschiedliche Arten von Meldung, die bei der Agentur für Arbeit getätigt werden müssen. • Die Arbeitssuchendmeldung ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit bei der Suche nach Arbeit dem Gekündigten helfen kann. Sie muss ... weiter lesen
Besteht Sonderkündigungsschutz auch schon, wenn nur der Antrag auf Gleichstellung gestellt ist?
Grundsätzlich ist die Kündigung eines schwer behinderten Arbeitnehmers unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt, § 85 SGB IX. Schwerbehindert im Sinne der §§ 68 ff. SGB IX sind Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % vorliegt. Ist der Arbeitnehmer bereits als schwerbehindert anerkannt, § 69 Abs. 1,2 SGB IX, so bedarf die Kündigung der Zustimmung des Integrationsamtes. Dies gilt auch, wenn seine Schwerbehinderung trotz fehlender Anerkennung offenkundig ist. Auch wenn der Schwerbehinderte nach § 2 III SGB IX einem Schwerbehinderten ... weiter lesen
Ausgangslage
Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder aus Anlass von dessen Beendigung stellt sich für den Arbeitgeber oftmals die Frage, ob an einem wirksam vereinbarten Wettbewerbsverbot festgehalten werden soll oder ob nicht im konkreten Fall darauf verzichtet werden kann. Dies ist häufig dann der Fall, wenn der finanzielle Nachteil auf Seiten des Arbeitgebers durch Zahlung der Karenzentschädigung das Sicherungsbedürfnis wegen drohender Konkurrenztätigkeit deutlich überwiegt.
Handlungsalternativen
1. während des laufenden Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitgeber kann sich durch schriftliche Erklärung vom Wettbewerbsverbot lossagen mit der Folge, ... weiter lesen
Die Klägerin war bei der Beklagten als Arzthelferin beschäftigt. Mitte Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. Februar 1998. Zugleich gewährte sie der Klägerin zehn Tage Urlaub und stellte sie im übrigen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich für Überstunden von der Arbeit frei. Hiergegen wandte sich die Klägerin nicht.
Am 21. Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos. Die hiergegen gerichtete Klage nahm die Klägerin zurück, nachdem die Beklagte erklärt hatte, sie leite aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte (mehr) her. Bereits vorher hatte sie der Klägerin Entgelt für Urlaub und für Überstunden bezahlt.
Die Klägerin hat das für nicht ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 733/16 entschieden, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig ist, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte.
Der Kläger war vom 19. März 2004 bis zum 30. September 2005 als gewerblicher Mitarbeiter bei der Beklagten tätig. Mit Wirkung zum 19. August 2013 stellte die Beklagte den Kläger erneut sachgrundlos befristet für die Zeit bis zum 28. Februar 2014 als Facharbeiter ein. Die ... weiter lesen
Gerade im Rahmen von „harten“ Verhandlungen hat der Fachanwalt für Arbeitsrecht , Robert Mudter, die Erfahrung gemacht, dass Arbeitnehmer ankündigen „bestimmte Vorfälle an die Öffentlichkeit zu bringen“. Das LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.5.2014 (5 Sa 60/14) hatte über einen entsprechenden Fall zu entscheiden. Auch in späteren Fällen verschiedener Arbeitsgerichte, in welche der Autor verwickelt war - oder von denen er Kenntnis hatte - kam es häufig zu der Fragestellung ob eine Veröffentlichung Sinn macht.
Die klare Empfehlung: Reden ist silber, Schweigen ist gold . Gerade bei Aufhebungsverhandlungen gibt es bessere Strategien.
Die Drohung mit der ... weiter lesen
Die Supermarktkette Real ist derzeit im Umbruch.
Fast jeder Dritte der noch vorhandenen 34.000 Arbeitsplätze bei der Metro-Tochter ist gefährdet.
Der Gesamtbetriebsrat rechnet mit etwa 10.000 Arbeitslosen .
Folgende 7 REAL-Filialen sind bereits geschlossen:
Bamberg,
Deggendorf,
Bad Sobernheim,
Papenburg,
Augsburg,
Rheine
Wildau bei Berlin
Folgende 8 REAL-Filialen schließen nun:
Berlin-Spandau,
Duisburg-Süd,
Herten-Westerholt,
Leißling-Weißenfels,
Mönchengladbach-Rheydt,
Bitterfeld-Wolfen,
Frankenthal,
Goslar
Real wird nun schnellstmöglich mit den zuständigen Betriebsräten ... weiter lesen