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Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksicht nehmen. Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, riskiert er eine Sperrzeit von der ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Gang zur Toilette während der Arbeit steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, der Gang zum Raucherraum nicht. Kommt es dabei zum Unfall, muss der Arbeitnehmer für den Unfallschutz den Toilettengang nachweisen können, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 9. Dezember 2015 (Az.: S 4 U 1189/15).
Damit hat die klagende Monteurin Pech gehabt. Die Frau verließ kurz vor ihrer regulären Pause ihren Arbeitsplatz und achtete nicht auf den Fahrweg. Prompt fuhr ein Gabelstapler über ihren rechten Fuß.
In der Unfallortsmeldung gab sie zunächst an, auf dem Weg zum Raucherraum gewesen zu sein. ... weiter lesen
Bewertungssystem bei Yahoo als Grundlage für Kündigungen wegen angeblicher Minderleistung. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Meldungen von Spiegel online (vom 12.11.2013) zufolge geht der Internet-Konzern Yahoo gegen so genannte Minderleister (Low Performer) mittels eines Bewertungssystems vor. Mithilfe der umstrittenen Bewertung sollen schon 600 Mitarbeiter entlassen worden sein. Andere Unternehmen schaffen solche Bewertungssysteme gerade wieder ab. So will zeitlichen Pressemeldungen zufolge Microsoft künftig auf sein erst 2006 eingeführtes Bewertungssystem wieder verzichten.
Ziel derartiger Bewertungssysteme ist es regelmäßig, sich von ... weiter lesen
Darf ein Arbeitnehmer einfach eine Auszeit nehmen? Kann der Arbeitnehmer dann auf denselben Posten zurückkehren? Als „Sabbatical“ bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. Zunächst gilt: Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer kein Recht auf ein Sabbatical. Wenn ein ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verhandelt am 19.12.2019 über eine weitere Berufung um die Kündigung eines Arbeitnehmers der Daimler AG wegen verbalen Beleidigungen und fremdenfeindlichen Äußerungen in WhatsApp-Nachrichten.
Aus der Medieninformation des LAG BW vom 13.12.2019 ergibt sich:
Der einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Kläger ist seit 1983 bei der Daimler AG beschäftigt. Er hat zuletzt im Werk Untertürkheim als Anlagenwart gearbeitet. Die beklagte Daimler AG hat am 4. und 5. Juni 2018 außerordentliche fristlose Kündigungen ausgesprochen und diese damit begründet, dass der Kläger Herrn K., einen türkischen ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Die Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen genießt besonderen Schutz. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz vergleichbar mit dem Kündigungsschutz von Betriebsratmitgliedern. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Will der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung erfolgreich wehren und gegebenenfalls auch eine Abfindung erstreiten (üblich: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, gegebenenfalls auch deutlich mehr) muss er innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Wann beginnt diese Dreiwochenfrist? Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Zugang der Kündigung. Hier muss man verschiedene Arten des Zugangs unterscheiden. Zugang unter Anwesenden: Dieser ist erfolgt, wenn der Empfänger in der Lage ist, vom Inhalt der Erklärung (Kündigung) ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 09.09.2020 zum Aktenzeichen 4 AZR 195/20 entschieden, dass die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum TV-L (TV-L EntgeltO) erfüllt, da ihre Tätigkeiten lediglich einen Arbeitsvorgang darstellen, innerhalb dessen sie in rechtserheblichem Ausmaß schwierige Tätigkeiten erbringt.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 30/2020 vom 09.09.2020 ergibt sich:
Die Klägerin ist ausgebildete Justizfachangestellte. Ihr ist die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit im Sachgebiet Verkehrsstrafsachen an einem Amtsgericht übertragen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Immer wieder stoße ich in der Praxis noch auf Verständnisschwierigkeiten und Missverständnisse, wenn es um die Frage geht, wann Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung abmahnen müssen und wann nicht. Deshalb sollen hier einmal bewusst die Fallgruppen dargestellt werden, in denen eine Abmahnung entbehrlich ist.
Erstes Beschäftigungshalbjahr
Im ersten halben Jahr der Beschäftigung des Arbeitnehmers müssen Arbeitgeber keine Abmahnung aussprechen, bevor sie kündigen. In dieser Zeit findet das Kündigungsschutzgesetz nämlich noch keine Anwendung, der ... weiter lesen
Vertragliches Wettbewerbsverbot
1. arbeitsvertragliche Nebenpflicht
Aus dem allgemeinen Rechtsgedanken gegenseitiger Rücksichtnahmepflicht ist es dem Arbeitnehmer bereits ohne vertragliche Abrede untersagt, dem Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis Wettbewerb zu machen.
Dazu gehören auch so genannte Nebentätigkeiten , die zwar nicht genehmigt werden müssen (es sei denn, im öffentlichen Dienst), aber anzeigepflichtig sind, wenn Interessen des Arbeitgebers berührt sein können. Ein generelles Verbot, Nebentätigkeiten auszuüben, ist unwirksam.
Der Arbeitgeber kann sich schützen, indem er die Nebentätigkeit von seiner Zustimmung abhängig ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Kündigung wegen Straftat
Eine Straftat des Arbeitnehmers zulasten des Arbeitgebers, wie etwa ein Diebstahl von Büromaterialien, kann, selbst wenn es sich nur um geringwertigen Sachen handelt, Grund für eine Kündigung sein. Wenn der Arbeitnehmer eine solche Kündigung dann aber mittels einer Kündigungsschutzklage angreift und die Vorwürfe bestreitet, ist es am Arbeitgeber, den Kündigungsgrund, also die Begehung der Straftat, zu beweisen.
Straftat mit Videoaufnahmen beweisen
Deshalb würden Arbeitgeber im Prozess gerne, sofern vorhanden, Videoaufnahmen verwenden, mit denen ihnen ... weiter lesen
Grundsätzlich empfiehlt es sich ehrlich zu sein.
So ist auch Arbeitnehmern zu raten dem Arbeitgeber seine Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Was ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Frage stellt, die er gar nicht rechtmäßig stellen darf?
Dann muss der Arbeitnehmer auf eine solche Frage gar nicht antworten oder aber er darf lügen!
Eine Lüge an sich ist noch keine Straftat .
Im Arbeitsrecht ist es so, dass dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Lüge einen Arbeitnehmer eingestellt hat, in die Lage versetzt sein kann, den Arbeitsvertrag anzufechten und den Arbeitsvertrag so aufzulösen.
Dieses Recht ... weiter lesen