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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Dazu kann grundsätzlich auch die Krankheit des Arbeitnehmers zählen. Allerdings ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall nie zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Er muss immer ordentlich kündigen, sich also an die Kündigungsfristen halten.
Abwarten des Ablaufs der Kündigungsfrist immer zumutbar
Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn dem Arbeitgeber das weitere Abwarten der ... weiter lesen
Fristlose Kündigung: Der Diebstahl von Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers kann auch nach länger bestehendem Arbeitsverhältnis eine Kündigung rechtfertigen. Das gilt unter Umständen auch dann, wenn der Arbeitgeber unter Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz per Video überwacht hat. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.6.2012 – 2 AZR 153/11. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangsfall:
Eine Mitarbeiterin hatte Zigaretten aus dem Bestand des Arbeitgebers gestohlen. Der Arbeitgeber hatte dies entdeckt, weil er mit Zustimmung des Betriebsrates Videokameras in den Verkaufsräumen hatte installieren lassen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Ausgangslage: Ausländische Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland arbeiten, aber kein Deutsch sprechen, werden einen Arbeitsvertrag, der ihnen auf Deutsch vorgelegt wird, nicht verstehen können. Da stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag in solchen Fällen übersetzen lassen muss. Zu dieser Problematik hat sich auch das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 19.03.2014 bereits geäußert.
Fall: In dem entsprechenden Fall ging es um einen portugiesischen Kraftfahrer, der für eine Spedition mit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig.
Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Mai 2013 - 9 AZR 760/11-. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin
Ausgangslage:
Der Arbeitnehmer hat seinen Erholungsurlaub im Urlaubsjahr zu beantragen, der Arbeitgeber hat diesen Urlaub auch im Urlaubsjahr zu gewähren. Ist zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Streit oder ist das Arbeitsverhältnis insgesamt gestört, gibt es häufig auch Schwierigkeiten mit der Gewährung des Urlaubs. So auch im entschiedenen Fall. Arbeitnehmer und Arbeitgeber stritten lange um den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer hatte den Urlaub geltend gemacht, der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, das ist den allermeisten Arbeitgebern auch klar. Wenn der Arbeitnehmer in der Folge Kündigungsschutzklage erhebt, muss der Arbeitgeber vor Gericht nicht nur das Vorliegen von hinreichenden Kündigungsgründen beweisen, sondern auch, dass er dem Arbeitnehmer überhaupt eine formwirksame Kündigung hat zukommen lassen. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitgeber auf eine nachweisbare Zustellung achten.
Zustellung per Einschreiben: Man liest immer wieder von einer Zustellung der Kündigung per Einschreiben. Wirklich sicher ist diese Variante aber nicht. Beweisen ... weiter lesen
Hinweis- und Aufklärungspflichten bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages
Der im Jahre 1937 geborene Kläger war von 1986 bis zum 31.Dezember 1995, zuletzt als Handlungsbevollmächtigter, bei der Beklagten beschäftigt. Sie hatte ihm eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Der Pensionsvertrag sah bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Vollendung des 63. Lebensjahres und bei Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes nach Vollendung des 60. Lebensjahres Minderungen des Versorgungsanspruchs vor. Mitte 1995 äußerte der Kläger den Wunsch, nach den tarifvertraglichen Regelungen in Vorruhestand zu treten. Die Voraussetzungen zum Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung waren jedoch nicht erfüllt. Daraufhin ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Warenhaus Karstadt mit Hauptsitz in Essen ist eines der traditionsreichen deutschen Großunternehmen. Bereits vor 2 Jahren war der Konzern jedoch wegen finanzieller Probleme in die Schlagzeilen geraten. Nachdem der Konzern Insolvenz anmelden musste, hatte ein Investor die Warenhauskette gekauft. Fortan ruhte die ganze Hoffnung auf ihm. Die schon damals zu befürchtende Entlassung vieler Angestellter schien damit erst einmal nicht mehr notwendig zu sein. Die Mitarbeiter des Konzerns sollen zur Unterstützung der Sanierung des Unternehmens auf Teile ... weiter lesen
• Die Krankheit als solche ist kein Kündigungsgrund. Sie wird kündigungsrechtlich erst dann bedeutsam, wenn von ihr störende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ausgehen. Die Kündigung wegen Krankheit ist eine personenbedingte Kündigung. • Krankheit wird arbeitsrechtlich erst dann relevant, wenn hierdurch die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann, also Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Der Kündigungsgrund ergibt sich durch die Belastungen, die durch den Ausfall der Arbeitskraft oder das Freihalten des Arbeitsplatzes für den Arbeitgeber entstehen. • Eine Störung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers extrem gefährlich: In der Praxis ist es immer wieder zu erleben, dass Arbeitgeber bei unliebsamen Mitarbeitern nach Gründen für eine Kündigung suchen. Als Arbeitnehmer sollte man deshalb unbedingt auf der Hut davor sein, dem Arbeitgeber einen solchen Grund zu liefern. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers.
Gefahrenpotential wird unterschätzt: Vielfach ist Arbeitnehmer nicht klar, wie gefährlich zum Beispiel ein Arbeitszeitbetrug ... weiter lesen
Nach § 78 a Abs. 2 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied eines der in § 78 a Abs. 1 BetrVG genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung schriftlich verlangt hat. Die Vorschrift findet auch auf Personen Anwendung, die nach § 19 BBiG eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 BBiG befinden, soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist. ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen?
Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungschutzklage einreichen.
Wie hoch ist die Abfindung?
Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, um so mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen