ARBEITSRECHT
Karstadt-Tochter Perfetto: Stellenabbau geplant – wichtige Hinweise für Arbeitnehmer
Autor: Rechtsanwalt Alexander Bredereck - Rechtsanwalt
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Medienberichten zufolge (Handelsblatt vom 15.7.2015) steht bei der Karstadt-Tochter Perfetto ein Stellenabbau an. Wie viele der insgesamt 2000 Jobs gestrichen werden, ist noch unklar. Dem Bericht zufolge müssen wohl aber zahlreiche Mitarbeiter von Perfetto damit rechnen, dass ihre Stelle wegfällt. Bei Perfetto handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen von Karstadt und REWE. In einem Brief ließ das Managements verlauten, dass Perfetto „anhaltend defizitär“ sei und das Geschäftsmodell, angelegt auf den Vertrieb von Luxuslebensmitteln, demnach gescheitert.
Welche Bedeutung hat der Stellenabbau bei Perfetto für die Angestellten?
Arbeitgeber haben es bei einem größeren Unternehmen durchaus schwer, eine wirksame Kündigung auszusprechen, unabhängig davon, ob etwa genereller tarifvertraglicher Kündigungsschutz besteht oder nicht. Bei Perfetto gibt es nun wohl auch die Überlegung, eine „Tarifpause“ einzulegen, um für diese Zeit kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu zahlen.
Kommt es in Fällen des Stellenabbaus bei einem Unternehmen zu betriebsbedingten Kündigungen, sollten die betroffenen Arbeitnehmer unbedingt die Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beachten. Wird diese Frist nicht eingehalten, gibt es kaum noch eine Möglichkeit, gegen die Kündigung vorzugehen.
Bei betriebsbedingten Kündigungen passieren Fehler immer wieder bei der notwendigen Sozialauswahl. Hier kann ein Ansatzpunkt für Arbeitnehmer bestehen. Betroffen Mitarbeiter sollten daher ihre Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, um die Chancen einer Angreifbarkeit einschätzen zu lassen.
Das Vorgehen gegen eine Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage lohnt sich für Arbeitnehmer fast immer. Das gilt auch dann, wenn ein Sozialplan besteht, der bereits eine Abfindung regelt. Denn durch Erhebung einer Klage kann diese oftmals noch erhöht, ein Titel geschafft und etwa der Inhalt eines Zeugnisses geklärt werden.
Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer:
Speziell bei größeren Unternehmen bereitet eine wirksame Kündigung durchaus Schwierigkeiten für den Arbeitgeber. Für den Fall, dass der Arbeitgeber beginnt, Kündigungen vorzubereiten, sollten betroffene Arbeitnehmer anwaltlichen Rat suchen. Oftmals lässt sich durch das Vorgehen gegen eine Kündigung zumindest eine Abfindung erzielen bzw. erhöhen.
18.7.2015
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