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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Man unterscheidet hier zwischen der örtlichen (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Arbeitsgericht Potsdam) und der sachlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Landgericht Berlin). • Sachlich sind die Arbeitsgerichte unter anderem dann zuständig, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis handelt. • Örtlich können mehrere Arbeitsgerichte zuständig sein, der Arbeitnehmer kann dann wählen. • Zuständig sind das Arbeitsgericht am Geschäftssitz des Arbeitsgebers und auch das Arbeitsgericht, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbracht hat. Arbeitet z.B. ein Arbeitnehmer ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Hat man als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, muss man innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Wird diese Frist verpasst, hat man keine Chance mehr, eine Abfindung zu erzielen.
Die Klage können Arbeitnehmer auch selbst einreichen, wenn sie sich aus finanziellen Gründen einen Anwalt nicht leiten können. Das birgt aber das nicht unerhebliche Risiko, dass Fehler passieren (z.B. bei der Bezeichnung des Arbeitgebers), für die dann niemand haftet. Außerdem steht man spätestens im folgenden Gütetermin ohne Anwalt etwas ... weiter lesen
Ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers kann für einen Arbeitgeber zu einer schwierigen Situation führen. Es stellt sich die Frage, ob eine Abmahnung ausreichend ist oder ob eine verhaltensbedingte Kündigung angemessen wäre. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen, wann eine Abmahnung und wann eine Kündigung die richtige Maßnahme ist.
Wann ist eine Abmahnung angemessen?
Eine Abmahnung sollte in erster Linie dazu dienen, dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten bewusst zu machen und ihn zur Änderung seines Verhaltens aufzufordern . Eine Abmahnung ist somit in der Regel der erste Schritt, um auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers aufmerksam zu machen ... weiter lesen
Aktuell wird von einem Fußballprofi berichtet, der in einer fernen Liga solange gefoltert wurde, bis er einen Aufhebungsvertrag und einen Gehaltsverzicht unterschrieb. Ein derartiger Vertrag ist selbstverständlich anfechtbar. Solange der Sportler nachweisen kann, dass er unter Qualen zum Vertragsabschluss genötigt wurde, kann niemand aus einem derartigen „Vertrag" Rechte herleiten.
Doch auch hierzulande wird mitunter Zwang angewendet, um einen widerspenstigen Arbeitnehmer zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu bewegen. Wie im Film geht es dabei eher selten zu. Es werden subtile Methoden angewendet. Manch ein Arbeitgeber droht, den Arbeitnehmer in der Branche madig zu machen. Ein anderer droht, seine ... weiter lesen
Corona-Update: Wegen Kurzarbeit weniger Urlaub? Rückgabe von bereits genehmigtem Urlaub?
Viele Arbeitnehmer stellen sich in diesen Tagen die Frage, ob sie dieses Jahr wegen Kurzarbeit weniger Urlaubstage haben und ob sie einen bereits vor dem Corona-Ausbruch genehmigten Urlaub verschieben können, da Urlaubsreisen ins Ausland dieses Jahr wohl nicht möglich sind.
„Rückgabe“ eines bereits genehmigten Urlaubs:
Gerade in größeren Betrieben muss der Urlaub meist schon zu Beginn eines Jahres beantragt werden. Viele buchen zudem ihren Jahresurlaub bewusst früh, um sich begehrte Reiseziele und die Wunschunterkunft zu sichern bzw. einen hohen Frühbucher-Rabatt ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers (zunächst) für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Auch wenn die Kündigung von Emmely in letzter Instanz vom Bundesarbeitsgericht als unwirksam angesehen wurde: Arbeitnehmer die sich Gegenstände aus dem Eigentum des Arbeitgebers aneignen riskieren ihr Arbeitsverhältnis auch dann, wenn es sich um sehr geringwertige Dinge handelt. Grundsätzlich gilt, dass ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Die Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen genießt besonderen Schutz. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz vergleichbar mit dem Kündigungsschutz von Betriebsratmitgliedern. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Verhaltensbedingte Kündigung, wenn Arbeitnehmer Pflichten verletzt: Bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten Kündigung greifen. In der Regel muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber vorher abgemahnt haben, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Eine Abmahnung kann jedoch entbehrlich sein, wenn es sich um eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers handelt. Ein solcher Fall kann etwa bei Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber, wie z.B. Diebstahl oder Betrug, gegeben sein. Sind die Verstöße dagegen nur von geringfügiger Natur, ... weiter lesen
Ein Vergleich bietet im Rahmen einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer große Vorteile , weil oft kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht und der Arbeitnehmer bei der Abweisung der Kündigungsschutzklage durch das Arbeitsgericht leer ausgeht , nämlich dann, wenn die Kündigung des Arbeitgebers rechtmäßig war.
Für den Arbeitgeber ist ein Vergleich mit dem Arbeitnehmer im Rahmen der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ebenfalls häufig sinnvoll, weil bei einem langwierigen Kündigungsschutzverfahren der Arbeitgeber Gefahr läuft erheblichen Lohnforderungen des gekündigten Arbeitnehmers ausgesetzt ... weiter lesen
• Beachten: Klagefrist 3 Wochen
• Die Kündigungsschutzklage ist eine Feststellungsklage. Der Antrag lautet z.B. es soll festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber durch die Kündigung vom ... nicht aufgelöst worden ist. Auch wenn es dem Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung regelmäßig auf eine Abfindung ankommt, muss zunächst Kündigungsschutzklage erhoben werden.
• Gute Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage bestehen regelmäßig für diejenigen Arbeitnehmer, für die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist.
• Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Nun werden die betroffenen Schlecker-Mitarbeiter Kündigungen erhalten. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
In den nächsten Tagen werden viele Schlecker-Mitarbeiter eine Kündigung vom Insolvenzverwalter erhalten, da Pressemeldung zufolge die Einrichtung einer Transfergesellschaft gescheitert ist. Was müssen die betroffenen Arbeitnehmer beachten? Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet:
Ist es empfehlenswert gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen?
Unbedingt. Andernfalls wird die Kündigung wirksam.
Aber hat das denn überhaupt Sinn?
Aus meiner ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Natürlich ist niemand gezwungen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sind sich aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben werden soll, gilt es, bestimmte Formvorschriften einzuhalten.
Schriftform bei Beendigung des Arbeitsverhältnis:
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, damit sie wirksam ist. Das ergibt sich aus § 623 BGB: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. ... weiter lesen