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Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auch solche Arbeitsplätze anbieten, die dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sind. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06. März 2012 – 19 Sa 1342/11 –, juris)
Ausgangslage:
Bevor ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen kann, muss er ihm zunächst im Betrieb vorhandene freie Arbeitsplätze anbieten. Dies gilt jedenfalls insoweit, als der Arbeitnehmer die vorhandene Arbeit aufgrund seiner Qualifikation leisten kann. Auch wenn der Arbeitnehmer zunächst eine gewisse ... weiter lesen
Leider ist ein Klassiker der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung das Zeugnis. Selbst in Aufhebungsvereinbarungen wird es oft stiefmütterlich behandelt, obwohl es doch, gerade für Führungskräfte , mehr als zwingend ist.
Immer wieder werden über die Nicht- oder Schlechterteilung von Arbeitszeugnissen Auseinandersetzungen geführt. Die verschiedensten Konstellationen beschäftigen daher auch immer wieder die Arbeitsgerichte. Mal sind es Falschangaben im Zeugnis oder Lebenslauf die den Arbeitgeber zur Kündigung oder Anfechtung des Arbeitsverhältnisses berechtigen (http://www.kanzlei-mudter.de/falschangaben-in-lebenslauf-und-zeugnis.html). Mal ist es der fehlende Anspruch auf die ... weiter lesen
Der Kläger war von 1991 bis zum 30. April 1999 bei der Beklagten als Kapitän in der Seeschiffahrt beschäftigt. Er ist seit Februar 1999 dauerhaft seedienstuntauglich. Die bei der Beklagten beschäftigten Kapitäne werden bei Bedarf auch zur Beaufsichtigung im Schiffsneubau eingesetzt. Hierzu war der Kläger zwar gesundheitlich in der Lage, die Beklagte setzte ihn aber nicht für diese Aufgabe ein. Er verlangt die Bezahlung der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehenden Resturlaubsansprüche.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben.
Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg.
§ 60 SeemG verbietet die Abgeltung des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Keylogger zur Überprüfung von Arbeitnehmern
Bei einem Keylogger handelt es sich um eine Software, mit der die Eingaben des Benutzers auf der Tastatur protokolliert und z. B. Screenshots angefertigt werden können. Die so gewonnenen Aufzeichnungen können dann ausgewertet werden. In einem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte sich nun die Arbeitgeberin einer solchen Software bedient und den Arbeitnehmern mitgeteilt, dass ihre Systeme mitgeloggt würden.
Kündigung wegen Privatnutzung des Dienstrechners
Aus der Auswertung der so gewonnenen Daten folgerte die Arbeitgeberin im Fall ... weiter lesen
Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst steht derselbe Kündigungsschutz zu, wie „normalen“ Arbeitnehmern.
Kündigungsfristen
Besonders sind die Kündigungsfristen von Angestellten im öffentlichen Dienst unter Anwendung des TVÖD bzw. TV-L zu erwähnen.
Unter Anwendung des TVÖD oder TV-L kann Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst das Arbeitsverhältnis zum Beispiel vom Arbeitgeber nur zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. des Jahres zum sogenannten Quartalsende gekündigt werden.
So ergibt sich für unbefristete Arbeitsverhältnisse aus § 34 TVÖD / § 34 TV-L
Beschäftigungszeit ... weiter lesen
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Uns hat vor kurzem mal wieder eine Nachfrage eines YouTube-Zuschauers erreicht, der wissen wollte, welche Informationen der Arbeitgeber eigentlich über ihn als Arbeitnehmer sammeln darf. Wie sieht es denn nun aus?
Fachanwalt Bredereck: Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt eine sog. Personalakte über den Arbeitnehmer zu führen. Das kann er in Papierform oder auch elektronisch tun. In dieser Personalakte darf er dann alle solchen Daten und Unterlagen aufbewahren, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind.
Maximilian Renger: Welche ... weiter lesen
KURZINFO:
Der Kläger war von Dezember 2000 bis August 2001 bei dem beklagten Zeitarbeitsunternehmen als Lager- und Versandarbeiter/Hilfskraft in Berlin beschäftigt. Der arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenlohn betrug zunächst 11,99 DM und dann ab 1. Mai 2001 12,38 DM. Der Kläger meint, der vereinbarte Lohn sei sittenwidrig, weil er in einem auffälligen Missverhältnis zu dem vom Statistischen Landesamt mitgeteilten Durchschnittslohn für ungelernte Arbeiter im produzierenden Gewerbe in Berlin in Höhe von 23,35 DM stehe. Mit seiner Klage verlangt er die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Stundenlohn und dem seiner Meinung nach ortsüblichen Lohn in Höhe von 23,35 DM.
Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2014 – 5 Sa 518/14 –, Rn. 26, juris.
Ausgangslage:
Insbesondere vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber regelmäßig ein so genanntes betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Unterlässt er dies, kann die Kündigung allein deswegen unwirksam sein. Da das betriebliche Eingliederungsmanagement also häufig im Vorfeld einer Kündigung stattfindet, haben Arbeitnehmer durchaus ein Interesse daran, hierbei rechtlich beraten zu werden. Dies ist auch sinnvoll, da ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
Ursprünglich war beim französischen Atomkonzern Areva noch ein Stellenabbau von 1300 Jobs in Deutschland geplant, wie das Handelsblatt am 19.11.11 berichtete. Mit diesen Sparplänen reagierte der Konzern auf den Beschluss der Bundesregierung, aus der Atomenergie auszusteigen. Neuen Berichten des Handelsblatts zufolge soll sich die Lage des Konzerns nun aber geändert haben. Areva steht kurz davor den Zuschlag für zwei Windkraftprojekte in Deutschland zu bekommen. Mit der geändert Auftragslage steigt auch der Bedarf an Mitarbeitern.
Sollte es dennoch zu Kündigungen kommen, folgen hier ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 17.06.2021 zum Aktenzeichen 12 Ca 450/21 die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hat.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 3/2021 vom 30.06.2021 ergibt sich:
Der Kläger war bei der beklagten Arbeitgeberin als Servicetechniker im Außendienst beschäftigt. Aufgrund der Pandemiesituation erteilte die Beklagte allen Servicetechnikern die Anweisung, bei der Arbeit bei Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Anfang Dezember 2020 weigerte sich der Kläger, einen Serviceauftrag ... weiter lesen
Die Abmahnung – Serie Teil 7: Erforderlichkeit einer Abmahnung bei einer Verdachtskündigung. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Regel: Im Falle einer Verdachtskündigung ist eine Abmahnung regelmäßig nicht nicht erforderlich. Eine Verdachtskündigung konnte man dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung mit dem Verdacht einer (letztlich nicht bewiesenen) strafbaren Handlung, bzw. eines sonstigen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers begründet. Erforderlich ist, dass dieser Verdacht das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen in den Arbeitnehmer zerstört hat. Ein solcher Verdacht kann durch ein ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Altersgrenze von 63 Jahren bei vorgezogener Altersrente
Der am 28. Juni 1937 geborene Kläger war bei der Beklagten seit 1965 beschäftigt. Am 29. Juni 1998 vereinbarten die Parteien die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2000. Die Vereinbarung enthielt den Hinweis, daß der Kläger ab diesem Zeitpunkt wegen Vollendung des 63. Lebensjahrs Altersrente beziehen werde. Mit seiner im Januar 2000 erhobenen Klage machte der Kläger geltend, sein Arbeitsverhältnis ende nicht mit der Vollendung seines 63. Lebensjahrs, sondern bestehe gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2 SGB VI (jetzt: § 41 Satz 2 SBG VI) bis zur Vollendung seines 65. Lebensjahrs und damit bis Juni 2002 fort.
Wie bereits in den Vorinstanzen hatte ... weiter lesen