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Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur für Arbeitnehmer, die auch in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Das sind diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate bestanden hat und die in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Sind diese beiden Kriterien nicht erfüllt, genießt ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht den Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes.
Dennoch steht ein Arbeitnehmer auch in diesen Fällen einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht schutzlos gegenüber. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, kann eine Kündigung unwirksam sein. Eine Kündigung ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag und ein Abwicklungsvertrag sind zwei unterschiedliche Vereinbarungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer , die darauf abzielen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Obwohl sie beide zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses dienen, gibt es einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Verträgen, die in Bezug auf ihre Inhalte, rechtlichen Auswirkungen und den Zeitpunkt des Abschlusses berücksichtigt werden sollten.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der die Parteien einvernehmlich beschließen, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden . In einem Aufhebungsvertrag werden die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt, wie z.B. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Abgrenzungskatalog
Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich, immer ... weiter lesen
Selbst wenn in einem Unternehmen die private Internetnutzung grundsätzlich gestattet ist, sollten Arbeitnehmer hiervon nur in begrenztem Umfang und nur in den Pausen Gebrauch machen. Das gilt sowohl für privaten E-Mail-Verkehr, wie auch für die Nutzung sozialer Netzwerke (Facebook, Linkedin, Xing). Es gilt auch für das Führen privater Telefongespräche.
Mit Urteil vom 31.5.2010 hat Landesarbeitsgericht Niedersachsen (AZ: 12 Sa 875/09) die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis bereits seit 32 Jahren bestand, für rechtens erklärt. Der Arbeitnehmer hatte während der Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum ... weiter lesen
Der bekannte Getränkehersteller Coca-Cola streicht das Wasser Apollinaris aus dem Einzelhandel.
Neben der gleichnamigen Coca-Cola werden auch Fanta, Sprite, Mezzo-Mix, Vio (Wasser) und weitere Getränke hergestellt.
Das Mineralwasser Apollinaris verschwindet nun aus dem klassischen Einzelhandel.
Doch die Wassermarke Apollinaris von Coca-Cola wird nicht gänzlich verschwinden.
Im rheinland-pfälzischen Bad Neuenahr wird die Marke auf Gastronomie-Produkte beschränkt, dort werden 80 Mitarbeiter gehen müssen.
Coca-Cola beschäftigt in Deutschlands ca. 7.500 Mitarbeitern; auch einzelne Standorte werden geschlossen oder verkleinert.
Im kommenden Jahr soll dann das ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2014 – 2 AZR 651/13 – .
Ausgangslage:
Straftaten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bringen den Täter immer in die Gefahr einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Das gilt bei Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers, aber auch bei Taten zum Nachteil von Arbeitskollegen. Regelmäßig ist vor einer solchen Kündigung nicht einmal eine Abmahnung erforderlich. Es gibt aber auch Ausnahmen wie der aktuell entschiedene Fall des Bundesarbeitsgerichts zeigt.
Die Entscheidung des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2015, Aktenzeichen 7 Sa 1619/14.
Ausgangslage:
Im Betriebsverfassungsrecht gilt ein Gleichbehandlungsgrundsatz, § 75 Abs. 1 BetrVG. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer ... weiter lesen
Der Kläger ist als Maschinenführer bei der Beklagten beschäftigt. Er arbeitet im Dreischichtbetrieb. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Rheinland-Pfalz (MRP) anzuwenden.
Bei der Berechnung des tariflichen Urlaubsentgelts berücksichtigte die Beklagte früher die in den letzten drei Monaten geleisteten Schichten einschließlich der bezahlten Arbeitspausen. Seit 1998 weigert sich die Beklagte, in die Bemessung des tariflichen Urlaubsentgelts die Pausenvergütung einzubeziehen.
Die hiergegen gerichtete Klage haben das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat Erfolg.
Nach Nr. 43 MRP wird ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In Deutschland hat es ein Arbeitnehmer, der Missstände in einem Unternehmen bei der Polizei zur Anzeige bringt, nicht leicht. Auf der einen Seite hat er doch das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Das garantiert ihm das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Unter Umständen ist er sogar verpflichtet, eine Strafanzeige zu stellen. Andererseits trägt er aufgrund des Arbeitsverhältnisses eine Fürsorgepflicht und Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung aufgrund einer Strafanzeige gegen den ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin erfaßt die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer elektronisch. Der Betriebsrat hat Zugriff auf das Zeiterfassungssystem. Nachdem es bei einzelnen Arbeitnehmern zu Überschreitungen der zulässigen Höchstarbeitszeit gekommen war, wandte sich der Betriebsrat an das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. Dieses stimmte mit der Arbeitgeberin Maßnahmen zur künftigen Vermeidung von Verstößen ab. In der Folgezeit schaltete der Betriebsrat das Amt erneut ein und übermittelte ihm Ausdrucke aus der elektronischen Zeiterfassung. Diese enthielten Namen und tatsächlich geleistete Arbeitszeiten der einzelnen Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberin sah die Weitergabe als unzulässig an.
Der Betriebsrat hat daraufhin beantragt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Abfindung das Ziel nach Kündigung: Oftmals ist es so, dass Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung kein Interesse mehr daran haben, in ihren Betrieb zurückzukehren bzw. weiter zu arbeiten. Es geht dann vor allem darum, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.
Durch Kündigungsschutzklage an die Abfindung: Voraussetzung dafür, an eine Abfindung zu kommen, ist allerdings in der Regel, dass man sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Je schlechtere ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.10.2020 zum Aktenzeichen 42 Ga 13034/20 entschieden, dass eine Arbeitnehmerin bei ihrer Arbeit als Flugsicherheitsassistentin am Flughafen nicht statt eines Mund-Nasen-Schutzes einen Gesichtsschutzschirm tragen darf.
Aus Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2020 vom 18.12.2020 ergibt sich:
Das ArbG Berlin hat die Klage im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes abgewiesen und die Pflicht zum Tragen eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Mund-Nasen-Schutzes bestätigt.
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts trifft den Arbeitgeber die Pflicht, die Beschäftigten und das Publikum am Flughafen vor Infektionen zu schützen. Ein ... weiter lesen