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Kündigung eines gewerkschaftlichen Vertrauensmanns wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber im gewerkschaftseigenen Intranet
Der Kläger war seit 1995 bei der Beklagten als Entsorger beschäftigt. Er war gewählter Vertrauensmann der IG Metall. Im Jahr 2000 kam es im Betrieb zu einer Diskussion wegen des hohen Krankenstands. In einer betriebsintern vertriebenen Zeitschrift wurde ein Zwischenbericht zu diesem Thema veröffentlicht, in dem der hohe Krankenstand türkischer Mitarbeiter ua. mit dem Hinweis "auf Grund Landeskultur und/oder Qualifikation?" versehen wurde. Nachdem es deswegen zu Kritik gekommen war, nahm die Beklagte in einem klarstellenden Aushang vom 7. Dezember 2000 den Begriff "Landeskultur" ausdrücklich zurück. ... weiter lesen
Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist. Allerdings muss der Arbeitgeber den dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens im Kündigungsschutzprozess nachvollziehbar darstellen. Dazu reicht bei einer Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig der Hinweis des Verleihers nicht aus, der bisherige Auftrag, in dessen Rahmen der Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sei, sei beendet und es lägen keine Anschlussaufträge vor. Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Betriebsrentner haben keinen Anspruch auf eine tarifliche Corona-Sonderzulage. Jedenfalls nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) seien diese auf aktive Arbeitnehmer beschränkt, urteilte am 7. Juni 2023 das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf ( Az.: 12 Sa 297/23 ). Anderes kann sich danach auch nicht aus dem Zusammenspiel mit Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge ergeben.
Der Kläger war bis Mitte 2016 bei der Ärztekammer Nordrhein beschäftigt, die den TV-L anwendet. Die betriebliche Altersversorgung ist über ein Versorgungswerk geregelt. Nach deren Bestimmungen werden die Versorgungsbezüge entsprechend der Tarifentwicklung angepasst, „als versorgungsfähig bezeichnete ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 07.05.2020 zum Aktenzeichen 2 AZR 619/19 dazu ausgeführt, wann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen verspäteter Krankmeldung kündigen darf.
In der Betriebsordnung der Beklagten heißt es auszugsweise:
„10.2 Erkrankung/Arbeitsausfall/Arbeitsverhinderung Können Sie wegen Erkrankung oder aus einem anderen unvorhergesehenen Grund die Arbeit nicht aufnehmen, verständigen Sie bitte unverzüglich – am ersten Arbeitstag zum Beispiel telefonisch mit Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer – Ihren Vorgesetzten. Die Meldung an die Krankenkasse gilt nicht als Entschuldigung. …“
In einem an den ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Wir haben hierzu ja mehrfach schon Interviews und auch Artikelreihen gemacht. Mittlerweile liegen die ersten Urteile rund um den Mindestlohn auch im Volltext vor. Was gibt es denn da Interessantes? Natürlich - das zur Klarstellung - erhebt diese Revue nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Fachanwalt Dineiger: Eines der ersten Urteile hier aus unserem Bereich ist ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin mit der Zentralaussage: „Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Verhaltensbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwierig
Hat der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt, kommt für Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Die gestaltet sich in der Praxis aber oft schwierig. Häufig sind verhaltensbedingte Kündigungen unwirksam mit der Folge, dass der Arbeitnehmer zwar oftmals doch geht, aber nur gegen eine entsprechend hohe Abfindung.
Beweisschwierigkeiten und unüberlegtes Vorgehen
Ein klassisches Problem in der Praxis ist die Beweisbarkeit ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999.
Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Anspruch auf Elternzeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Der Anspruch Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Um die Elternzeit zu beanspruchen, muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit ein entsprechender schriftlicher Antrag gestellt werden. Bis zu drei Jahre Elternzeit kann man pro Kind nehmen. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf es dafür nicht. ... weiter lesen
Erfurt (jur). Erweist sich eine fristlose Kündigung als unwirksam, muss der Arbeitgeber nicht nur den Lohn nachzahlen, sondern auch noch offenen Urlaub abgelten. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für diesen Fall hilfsweise von der Arbeit freigestellt hat, urteilte am Dienstag, 10. Februar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 445/13). Es gab damit seine frühere Rechtsprechung auf.
Steht bei einer ordentlichen Kündigung noch Urlaub aus, ist eine Feistellung mit Urlaub üblich. Der Arbeitnehmer erhält damit auch seinen Urlaubslohn. Bei einer fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung ist dies ausgeschlossen. Der Arbeitgeber muss daher noch offene ... weiter lesen
Scheinselbstständigkeit im Bordell
Medienberichten zufolge haben Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Zoll am 13.4.2016 ein Berliner Groß-Bordell durchsucht. An der Aktion seien insgesamt rund 900 Beamte beteiligt gewesen. Einer dieser Vorwürfe war wohl die Beschäftigung angeblich selbstständiger, aber tatsächlich scheinselbständiger Prostituierter. Mit anderen Worten die Frauen waren eigentlich im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses beschäftigt, also Arbeitnehmerinnen. Dadurch, dass der Arbeitgeber diese aber als selbstständig ansah, wurden keine Sozialversicherungsbeiträge für die Frauen abgeführt. Dadurch sei ... weiter lesen
Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag eines Bundesliga-Fußballtrainers
Der Kläger war auf Grund eines bis zum 30. Juni 2002 befristeten Arbeitsvertrags als Cheftrainer und sportlicher Direktor der Fußball-Bundesligamannschaft der Beklagten beschäftigt. In der Saison 1999/2000, die am 30. Juni 2000 endete, gelang der Mannschaft zwar sportlich der Klassenerhalt in der zweiten Bundesliga. Da aber die Lizenz für die folgende Saison wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nicht erteilt wurde, spielt die Mannschaft seither in der Regionalliga. Die Beklagten sahen den Arbeitsvertrag mit dem Kläger als beendet an, weil darin vereinbart war, daß der Vertrag für die Teilnahme der Mannschaft am Spielbetrieb der ersten und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB leisten deutschlandweit viele Beschäftigte regelmäßig unbezahlte Überstunden. Ein Viertel aller befragten Beschäftigten gab der Umfrage zufolge an, hin und wieder Überstunden zu leisten, um mit dem Arbeitspensum fertig zu werden. Gerade der Bereich Erziehung und Unterricht sei besonders betroffen. Die Umfrage deckt sich mit meinen Erfahrungen in der Beratungspraxis. Im laufenden Arbeitsverhältnis machen Arbeitnehmer die Ansprüche regelmäßig nicht geltend. Die damit verbundene Belastung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen