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Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirkungen dieses Gesetz hat. Teil 5 dieses Interviews beschäftigt sich mit der Frage, was ein Arbeitgeber im Hinblick auf den gesetzlichen Mindestlohn beachten muss.
Fachanwalt Bredereck: Wir haben ja in den letzten Teilen über Anwendungsbereich und Inhalt des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Durch Einführung von Kurzarbeit versuchen die Unternehmen Personalkosten zu senken, indem die Arbeitszeit der Arbeitnehmer abgesenkt wird. Der Lohn wird entsprechend gekürzt.
Seit Anfang 2009 kann sich Kurzarbeit auch auf einzelne Arbeitnehmer erstrecken.
Die Einführung von Kurzarbeit bedarf einer Rechtsgrundlage.
In Betrieben mit Betriebsrat kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit mit dessen Zustimmung einführen, in Betrieben ohne Betriebsrat nur, wenn dies im Arbeitvertrag (wirksam) vereinbart wurde oder der Arbeitnehmer zustimmt. Nur ausnahmsweise kommt eine Einführung durch Vereinbarung im Tarifvertrag in Betracht. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.03.2012 - 9 Sa 341/11.
Begeht ein Arbeitnehmer Vermögensdelikte (z.B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung) zulasten des Arbeitgebers, stellt das grundsätzlich einen tauglichen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Immer dann, wenn das Vermögen des Arbeitgebers geschädigt wird, droht Arbeitnehmern somit der Jobverlust. Doch nicht alle Fälle, die zunächst offensichtlich erscheinen, sind letztlich so unproblematisch, wie Arbeitgeber sich das oftmals vorstellen. Wer sich bei der Kündigung ... weiter lesen
Einem vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmer kommt grundsätzlich eine nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte Absenkung des versicherungsmathematischen Abschlages durch Änderung der Versorgungsordnung nicht zugute.
Dem Kläger war eine betriebliche Altersversorgung "nach Maßgabe der jeweils geltenden Leistungsordnung des Bochumer Verbandes" zugesagt worden. Er war bis Ende September 1979 bei der Versorgungsschuldnerin beschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt sah die Leistungsordnung einen versicherungsmathematischen Abschlag in Höhe von 0,5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme des Altersruhegeldes vor. Zum 1. Januar 1985 wurde die Leistungsordnung geändert. Der versicherungsmathematische Abschlag wurde auf 0,4 % ... weiter lesen
Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform. Ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag ist danach ebenso unwirksam wie eine mündlich erklärte Kündigung. Es verstößt in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich derjenige, der in einem kontrovers geführten Gespräch eine Kündigung ausgesprochen oder sich mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat, nachträglich darauf beruft, die Schriftform sei nicht eingehalten. Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren (Warnfunktion) und dient außerdem der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und ... weiter lesen
KURZINFO:
Die Klägerin war seit 1997 bei der Beklagten als Vollzeitkraft (40 Wochenstunden) beschäftigt. Als technische Mitarbeiterin hatte sie zwei Arbeitsgebiete zu betreuen, in denen sie dem technischen Leiter einerseits und dem Bauleiter andererseits zuarbeitete. Im November 2001 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2001 und bot der Klägerin zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab 1. Januar 2002 mit reduziertem Arbeitsgebiet, halbierter Stundenzahl (20 Wochenstunden, montags bis freitags vormittags) und entsprechend geringerer Vergütung an. Sie sollte allein noch für die vom technischen Leiter zugewiesene Arbeit zuständig sein. Für das der Klägerin entzogene Arbeitsgebiet (Bauleiter) ... weiter lesen
KURZINFO:
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mitzubestimmen bei Regelungen über den Gesundheitsschutz. Dies umfasst auch die vom Arbeitgeber vorzunehmende Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz und die Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz. Eine Betriebsvereinbarung hierüber kann die Aufstellung des Konzepts nicht dem Arbeitgeber überlassen und die Beteiligung des Betriebsrats auf ein Beratungsrecht beschränken. Vielmehr muss die Betriebsvereinbarung selbst den Gegenstand regeln.
Diesen Anforderungen wurde der Spruch einer Einigungsstelle, die im Betrieb eines deutschen Luftfahrtunternehmens gebildet worden war, nicht gerecht. Der ... weiter lesen
• Häufig sind Kündigungen unwirksam, weil derjenige der die Kündigung ausspricht nicht dazu nicht berechtigt ist. • Wer jeweils berechtigt ist, richtet sich nach der Rechtsform des Arbeitgebers. • In der Einzelfirma ist der Inhaber (und nur dieser) berechtigt. • In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) müssen alle Gesellschafter gemeinsam unterschreiben. Will ein Gesellschafter in Vertretung für einen anderen unterschreiben, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen. • In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss der Geschäftsführer unterschreiben. Bei mehreren Geschäftsführern richtet sich die ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.10.2019 zum Aktenzeichen 4 AZR 66/18 entschieden, dass Arbeitgeber , die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, vom Grundsatz der Gleichstellung („Equal-Pay“) kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung nach § 9 Nummer 2 Halbsatz 3 AÜG a.F. nur dann abweichen können, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeitnehmer überlassung aufgrund dieser Bezugnahme vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist.
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 33/2019 vom 16.10.2019 ergibt sich:
Der Kläger war bei der Beklagten, die ein Zeitarbeitsunternehmen betreibt, als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitsrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist (BAG 15.3.1978). Diese Definition ist ebenso kurz wie unzureichend. Das Bundesarbeitsgericht geht von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus, obwohl dieser Begriff nicht exakt definiert werden kann.
Vertrag als Ausgangspunkt: Für die arbeitsrechtliche Betrachtung ist zunächst der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag entscheidend. Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag vereinbart, ist von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. In diesem Fall erfolgt keine korrigierende ... weiter lesen
Siemens will 3300 Stellen in Deutschland abbauen. Kündigungen sollen dabei vermieden werden. Was Mitarbeiter beachten sollten. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Pressemeldungen zufolge plant Siemens deutschlandweit 3300 Stellen abzubauen. Mit dem Unternehmenskonzept Vision 2020 soll das Unternehmen wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs gebracht werden.
Stellenabbau ohne Kündigung bedeutet in der Regel in erster Linie Aufhebungsverträge. Hier bieten Unternehmen wie Siemens durchaus hohe Abfindungen und sonstige Vorteile für die ausscheidenden Mitarbeiter.
Daneben wird man sicher auch auf Altersteilzeitmodelle ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Arbeitgeber können eine Massenentlassung nicht durch Änderungskündigungen umgehen. Wird nach einer Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, so zählt dies bei der Schwelle zur Massenentlassung mit, urteilte am Mittwoch, 11. November 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-422/14).
Bei Massenentlassungen müssen Arbeitgeber die Arbeitsagentur und frühzeitig auch den Betriebsrat informieren. Der Betriebsrat kann gegebenenfalls Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan verlangen.
Als Massenentlassung gilt in Betrieben mit 21 bis 59 Beschäftigten bereits die Entlassung von ... weiter lesen