Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Scheeßel zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) werden die Rechte der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit gestärkt. Auch wenn ein Arbeitnehmer ein gesamtes Jahr lang seiner Arbeitstätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub demnach bestehen. Der Urlaubsanspruch soll bei einer langjährigen Krankheit erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, verfallen. Darüber hinaus geht aus dem Urteil ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 17.07.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 500/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer , der das Arbeitsverhältnis mit längerer Kündigungsfrist kündigte, nicht deshalb vom Arbeitgeber mit kürzerer Frist gekündigt werden kann. Die Richter stellten fest, dass der in der Mitarbeiterkündigung liegende Abkehrwille vom Arbeitgeber nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist ausreicht.
Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 08.08.2019 ergibt sich:
Der Kläger war bei der Beklagten seit 2016 als Teamleiter beschäftigt. Der Kläger informierte seinen ... weiter lesen
Wird die Kündigung durch einen Bevollmächtigten, in diesem Fall einen Rechtsanwalt, ausgesprochen, muss eine Originalvollmacht beigefügt werden. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2013 – 10 Sa 518/12 –.
Ausgangslage:
Arbeitgeber beauftragen vor Ausspruch einer Kündigung häufig einen Rechtsanwalt. Das ist sinnvoll. Aus meiner Sicht weniger sinnvoll ist es, wenn die Kündigung durch den Rechtsanwälte selbst oder sonstige Dritte ausgesprochen wird. Hierdurch entstehen zusätzliche (vermeidbarer) Risiken im formalen Bereich. Davon gibt es für den ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert C. Mudter aus Frankfurt wird häufig gefragt, ob es sich denn lohnen würde, gegen eine Kündigung vorzugehen. Um eine solche Frage tatsächlich beantworten zu können ist es in der Regel notwendig, die genauen Hintergründe zu kennen. Hierzu gehören natürlich auch die Kenntnis des Arbeitsvertrages, der genauen Tätigkeit, des Zuschnitts des Unternehmens und viele andere Faktoren.
Unabhängig von den Hintergründen im Einzelfall, wie etwa Lebenslauf oder Lebensalter, lassen sich jedoch einige Punkte identifizieren, die immer wieder in diesem Rahmen zu prüfen sind.
Zuerst einmal ist eine der wichtigsten ... weiter lesen
Kündigung des Chefarztes eines kirchlichen Krankenhauses wegen erneuter Heirat ohne kirchenrechtliche Annullierung der ersten Ehe kann wirksam sein. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 – 2 BvR 661/12 –, juris.
Ausgangslage:
Kirchen und die von ihnen betriebenen Einrichtungen genießen arbeitsrechtlich gesehen einen Sonderstatus. De facto bedeutet das unter anderem, dass Mitarbeitern mit Begründungen gekündigt werden darf, die im Falle eines nicht kirchlichen Arbeitsverhältnisses eindeutig nicht ausreichend wären, eine Kündigung zu ... weiter lesen
• Leistet der Arbeitnehmer über die gesetzliche Arbeitszeit bzw. über die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinaus zusätzlich Arbeit (Mehrarbeit/Überstunden), ist diese grundsätzlich zu vergüten. Es kann jedoch auch ein Freizeitausgleich vertraglich vereinbart werden.
• Angeordnet werden können Mehrarbeit/Überstunden nur, wenn diese im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag positiv geregelt ist. Ist nichts Derartiges vereinbart, ist der Arbeitnehmer nicht zur Mehrarbeit/Überstunden verpflichtet. Die Ausnahme sind Not- oder Katastrophenfälle.
• Der Arbeitnehmer schuldet Mehrarbeit/Überstunden nur dann - ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Nach der Privatisierung eines öffentlichen Krankenhauses kann sich der Erwerber nur schwer von den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes lösen. Mit einem am Donnerstag, 27. April 2017, verkündeten Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Ergebnis die deutschen Regelungen, wonach dies nur durch neue Arbeitsverträge oder durch Änderungskündigungen möglich ist (Az.: C-680/15 und C-681/15). Damit zerstreuen sich auch für andere Branchen Arbeitgeber-Hoffnungen, unliebsame Alt-Tarife sogar durch konzerninterne Verkäufe loswerden zu können.
Im konkreten Fall geht es um die Kliniken Langen-Seligenstadt im Landkreis ... weiter lesen
Eine Urteilsbesprechung von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen. Das Arbeitsgericht Essen entschied am 30.6.2011 (Aktenzeichen 3 BV 29/11), dass ein Betriebsrat das Recht hat, an einer Schulung „burn-out im Unternehmen“ teilzunehmen, wenn es einen entsprechenden Beratungsbedarf im Unternehmen gibt. Das Arbeitsgericht Essen wies in der Entscheidung darauf hin, dass eine Schulung zum Burn-Out im Unternehmen Fachwissen in einem Bereich vermittelt, der zum Aufgabengebiet eines örtlichen Betriebsrates gehört. Aufgrund der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich Gesundheitsschutz und im Bereich Verhütung von ... weiter lesen
Auf den Telekommunikationszulieferer Nokia Siemens rollt einem Spiegel-Bericht zufolge eine Entlassungswelle zu. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 28.11.2011 über einen Brandbrief des Nokia Siemens Networks-Chefs, in dem Nokia Siemens Verluste eingesteht und eine „viel zu niedrige Profitabilität“ des Unternehmens bemängelt. Laut dem Spiegel-Bericht soll Nokia Siemens die wirtschaftlichen Probleme durch Abbau von weltweit 17.000 Stellen – 3000 davon in Deutschland – abfedern. Bei Massenentlassungen fragen sich die betroffenen Arbeitnehmer, ob und unter welchen Umständen es sinnvoll ist, gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht mit einer ... weiter lesen
(Stuttgart) Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.04.2015 zu seinem Urteil vom 17.04.2015 – 28 Ca 2405/15.
Der Arbeitnehmer wurde als Hausmeister mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden bei einer Vergütung von monatlich 315,00 EUR beschäftigt, was einen Stundenlohn von 5,19 EUR ergab. ... weiter lesen
Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt nur für die Befristungsvereinbarung und nicht für den ihr zugrundeliegenden sachlichen Grund. Dieser muss auch nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sein. Der Sachgrund ist nur objektive Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung. Diese Grundsätze gelten auch für die Befristung zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG.
So war die Klage eines beim Arbeitsamt Duisburg beschäftigten Arbeitnehmers erfolglos. Er war zunächst in der Zeit vom 1. Juni 2001 bis zum 30. September 2001 als Bearbeiter tätig. Er erhielt Vergütung aus der Vergütungsgruppe VII der Vergütungsordnung Anlage 1 zum ... weiter lesen
1. Soweit nicht ausnahmsweise eine Befristung ohne Sachgrund zulässig ist, bedarf die Befristung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich eines sachlichen Grundes, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorliegen muss.
2. Auch bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen ist ein Sachgrund erforderlich. Als Sachgründe sind von der Rechtsprechung anerkannt: a. Vorübergehender Arbeitskraftbedarf, b. Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, c. Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (zum Beispiel bei Elternzeit), d. Eigenart der Arbeitsleistungen, e. Erprobung, Gründe in der Person des Arbeitnehmers (Aufenthaltserlaubnis, Aus- und Weiterbildung, Studium, ... weiter lesen