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Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 15.04.2021zum Aktenzeichen 8 Ca 7334/20 die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 1/2021 vom 21.04.2021 ergibt sich:
Der Arbeitnehmer befand sich auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamts im Oktober 2020 als Kontaktperson des positiv auf Covid-19 getesteten Bruders seiner Freundin in häuslicher Quarantäne. Hierüber informierte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber , einen kleinen Dachdeckerbetrieb. Der Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wie der Spiegel in seiner Ausgabe vom 5.12.2011 und andere Medien berichten, ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit gegen den Betriebsratschef von Opel, Klaus Franz, wegen Untreue wegen der pauschalen Entlohnung von Betriebsräten. Sind diese pauschalen Summen erlaubt? Warum ist eine zusätzliche Vergütung von Betriebsräten überhaupt problematisch? Im Betriebsverfassungsgesetz (§ 37) steht, dass die Tätigkeit eines Betriebsrats grundsätzlich unentgeltlich und ehrenamtlich ist. Der Betriebsrat wird bei Fortzahlung seines Lohns von der Arbeit freigestellt wenn und insoweit dies ... weiter lesen
Die Beklagte ist eine diakonische Einrichtung in der Rechtsform einer Stiftung mit zuletzt ca. 3.000 Beschäftigten. Der 1955 geborene Kläger ist bei ihr seit 1984 als Angestellter im erzieherischen Dienst tätig. Mit ihm war - wie früher mit allen anderen Arbeitnehmern auch - arbeitsvertraglich die Geltung des BAT vereinbart. Im Jahre 1991 trat die Beklagte dem Verband Kirchlicher und Diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA) bei. Seitdem vereinbart sie mit neu eingestellten Arbeitnehmern die Geltung des Kirchlichen Angestelltentarifvertrages für die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche Nordelbien (KAT-NEK). 1998 schloß der VKDA mit mehreren Gewerkschaften zur Vermeidung von 160 betriebsbedingten Kündigungen einen auf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
In der Regel keine Vorteile für Arbeitnehmer durch Änderungskündigung:
Die Änderungskündigung ist ein Mittel des Arbeitgebers, um zwangsweise durchzusetzen, dass Arbeitsbedingungen verändert werden. Arbeitnehmer sollten sich daher in der Regel keine Vorteile von einer Änderungskündigung versprechen, aus ihrer Sicht werden sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Geht es nämlich darum, die Arbeitsbedingungen (auch nur zum Teil) zu verbessern, können Arbeitgeber immer zum Mittel des Änderungsvertrags greifen. Zur Änderungskündigung werden Arbeitgeber nur dann ... weiter lesen
Auch wenn in Deutschland bei dem Wort "Mindestlohn" jeder an das Mindestlohngesetz denkt, das jedem Arbeitnehmer einen Stundenlohn von EUR 8,50 brutto zuspricht, gab und gibt es noch andere Bereiche, in denen Mindestlöhne zu beachten sind. Dies ist u.a. der Fall bei der Arbeitnehmerentsendung, wenn also Arbeitnehmer eines Unternehmens aus dem Ausland nach Deutschland geschickt werden, um hier Arbeiten auszuführen.
Das Arbeitnehmerentsendegesetz ordnet an, dass der ausländische Arbeitgeber in der Zeit, in der er seine Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze, den bezahlten MIndestjahresurlaub usw. ... weiter lesen
Die nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Austrittsfristen stellen keine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer dar - Urteil des BAG vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB vor, dass sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Sie beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert schrittweise auf bis zu sieben Monate nach mehr als zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Abweichende Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen sind möglich, wobei in Arbeitsverträgen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Die weiter in ... weiter lesen
Ein aktueller Bericht im Spiegel (Heft Nr. 29 vom 18.7.2011) trägt ein arbeitsrechtliches Dilemma an eine breite Öffentlichkeit. Einerseits gilt die Loyalität zum Arbeitgeber. Es ist die Kehrseite der Fürsorgepflicht, die der Arbeitgeber für den Mitarbeiter hat. Auf der anderen Seite ist der Arbeitnehmer auch Staatsbürger und ist seinem ethischen oder moralischen Prinzipiengerüst verpflichtet. Zudem gilt für den Arbeitnehmer das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Sollte der Arbeitnehmer von Missständen oder von strafbarem Verhalten in der Firma erfahren, gerät er nicht selten in die Zwickmühle. In dem vom Spiegel berichteten Fall hatte eine Altenpflegerin eine Strafanzeige gegen ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
Darmstadt (jur). Wer beim Weg zur Arbeit sein Hof- oder Garagentor schließt, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies sei letztlich Teil des Arbeitsweges oder allenfalls eine versicherungsunschädliche geringfügige Unterbrechung, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 26. April 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 3 U 108/15).
Es gab damit einem Schulhausmeister aus Hanau recht. An einem vereisten Tag im Januar 2013 machte er morgens gegen 6.15 Uhr das Hoftor seines Grundstücks auf, um zur Arbeit zu fahren. Er fuhr sein Auto aus dem Hof und stieg dann aus, um das Hoftor wieder zu schließen. Dabei rutschte er auf dem ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Krefeld hat im Kammertermin vom 17.09.2020 zum Aktenzeichen 1 Ca 1111/20 in dem Rechtsstreit über ausstehende Gehaltszahlungen zwischen Kevin Großkreutz und der KFC Uerdingen Fußball GmbH einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Krefeld vom 17.09.2020 ergibt sich:
Die Parteien streiten über zwei Gehaltsreduzierungen. Zunächst ist streitig, ob der Kläger im Juli 2019 für die Saison 2019/20 auf einen Betrag von 14.000,- Euro brutto monatlich rechtswirksam verzichtet hat. Das Gericht wies darauf hin, dass bei einer Fortsetzung des Rechtsstreits hierüber Beweis zu erheben sei.
Sodann bestehen zwischen den Parteien ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.1.2004, 2 AZR 237/03
Kündigungsschutz
Leitsätze
Bei der Berechnung des Schwellenwerts nach § 23 Abs 1 Satz 2 KSchG ist der gekündigte Arbeitnehmer auch dann mit zu berücksichtigen, wenn Kündigungsgrund die unternehmerische Entscheidung ist, den betreffenden Arbeitsplatz nicht mehr neu zu besetzen.
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. November 2002 - 11 Sa 342/02 - aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten ... weiter lesen
KURZINFO:
Nach § 2 Abs.2 Satz 1 Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Nach Satz 2 Nr. 2 dieser Norm gehören dazu sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und sichtbare Anbringen pornographischer Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden. Durch eine solche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer nach § 2 Abs.3 BSchG seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Deshalb kann die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch ... weiter lesen