Jeder Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung eines gewissen Grundgehalts. Neben dem in der Regel monatlich ausgezahlten Grundgehalt erhalten viele Arbeitnehmer aber auch noch weitere Leistungen vom Arbeitgeber, z.B. Zulagen und Zuschläge für Überstunden sowie für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit, übertarifliche Zulagen, Prämien oder Provisionen. Neben diesen in der Regel monatlich ausgezahlten zusätzlichen Leistungen erhalten viele Arbeitnehmer auch noch Leistungen, die nur einmal im Jahr oder noch seltener ausgezahlt werden, z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ein 13. Monatsgehalt, Erfolgs- bzw. Gewinnbeteiligungen, Bonuszahlungen und Jubiläumszuwendungen. ... weiter lesen