1. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub . Deshalb haben z.B. auch Teilzeitbeschäftige, geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobber", „400-Euro-Jobber"), befristet angestellte Arbeitnehmer, Aushilfen, Aushilfskräfte, in Ferienarbeit oder in Nebentätigkeit Beschäftigte, Praktikanten und Volontäre grundsätzlich Anspruch auf bezahlten (!) Urlaub.
2. Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer während des Urlaubs das Gehalt weiterzuzahlen. Die während des Urlaubs gezahlte Vergütung wird als Urlaubsentgelt bezeichnet. Die Höhe ... weiter lesen