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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher nach geltendem Recht auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers nicht als Arbeitnehmerüberlassung, sondern als Werkvertrag bezeichnet worden ist (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung).
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.07.2016 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 9 AZR 352/15. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 22.05.2013 (Az.: 26 BV 31/12) entschied das Arbeitsgericht Hamburg, dass der dringende Verdacht der privaten Nutzung von unternehmenszugehörigen Gutschriften eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könne. In dem zu entscheidenden Fall, hatte eine Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung eingereicht. Diesen begründete sie damit, dass der Arbeitnehmer unter dem Verdacht gestanden habe, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Bewerbung wegen Kopftuchs abgelehnt: Eigentlich werden in Berlin händeringend Lehrerinnen und Lehrer gesucht. Trotzdem wurde vor kurzem wieder eine Bewerberin abgelehnt, weil sie in Aussicht stellte, ihr muslimisches Kopftuch aus religiösen Gründen auch im Unterricht tragen zu wollen. Es folgt die Ablehnung, woraufhin die Betroffene vom Land Berlin eine Entschädigung wegen Diskriminierung verlangt. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg auch zu Recht.
Berliner Neutralitätsgesetz als Grundlage für Ablehnung: Das Land Berlin hatte sich bei der Ablehnung auf das Berliner ... weiter lesen
Oft kommt es vor, dass junge Mütter oder Väter während der Elternzeit nach einigen Monaten wieder stundenweise arbeiten möchten. § 15 Abs. 5 des Bundeselterngeld und -elternzeitgesetzes (BEEG) gibt den Arbeitnehmern unter bestimmten Umständen einen Anspruch gegen den jeweiligen Arbeitgeber auf „Verringerung der Arbeitszeit“. Dies ist zwar etwas missverständlich, da es ja in Regel faktisch um eine Erhöhung der Arbeitszeit von null Stunden auf die gewünschte Stundenzahl geht. Das Gesetz geht jedoch an dieser Stelle von der Arbeitszeit vor dem Antritt der Elternzeit bzw. der Mutterschutzfrist vor der Geburt des Kindes aus. § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG ermöglicht eine solche ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.10.2020 zum Aktenzeichen 3 AZR 246/20 entschieden, dass dem Anspruch eines Versorgungsempfängers auf richtige Berechnung seiner Ausgangsrente auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung – und damit die Überprüfung der Wirksamkeit einer Ablösung einer früheren, günstigeren Versorgungsordnung – der Einwand der Verwirkung aus § 242 BGB nicht entgegengehalten werden kann.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 36/2020 vom 13.10.2020 ergibt sich:
Der Kläger war seit 1955 bei der Beklagten beschäftigt. Die betriebliche Altersversorgung bei der Beklagten war seit dem Jahr 1979 durch eine Betriebsvereinbarung (BV 1979) geregelt. Die BV 1979 ... weiter lesen
Aufgrund der aktuellen Coronakrise steigt der arbeitsrechtliche Beratungsbedarf, sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Immer wieder werden wir dabei mit der Fragestellung konfrontiert, ob eine Corona Kündigung wirksam sei.
Viele Arbeitgeber scheinen dem Glauben zu unterliegen, dass aufgrund der Coronakrise die arbeitsrechtlichen Spielregeln keine Geltung mehr haben. Sie kündigen pauschal wegen Corona. Dem ist jedoch nicht so. Die Coronakrise selbst ist schlicht kein Kündigungsgrund. Im deutschen Arbeitsrecht benötigt der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund, wenn Kündigungsschutz gegeben ist. Kündigungsschutz wiederum ist gegeben, wenn in einem Betrieb rechnerisch mehr ... weiter lesen
• Am Anfang eines Mobbing-Prozesses steht regelmäßig ein ungelöster Konflikt. Kümmert sich niemand um die Bearbeitung des Konflikts, kann dieser zu Mobbing führen. • Der Betroffene wird zur Zielscheibe der Handlung der übrigen Beteiligten. Häufige Begleiterscheinungen sind die Einstellung der Kommunikation mit dem Mobbing-Opfer, die Erschwerung der Arbeit durch Kollegen, Vorgesetzte etc. und das Verbreiten von Gerüchten. • Im weiteren Mobbing-Prozess finden gravierende Änderungen statt. Das Mobbing-Opfer wird zum Außenseiter, das sozial gemieden wird. Das Mobbing-Opfer selbst verändert sich häufig (unbewusst) ebenfalls. • Am ... weiter lesen
Als Arbeitnehmer kann es passieren, dass man unerwartet vom Arbeitgeber die Kündigung erhält. In einer solchen Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und sich darüber im Klaren zu sein, welche Schritte als Erstes unternommen werden müssen. Hier sind einige wichtige Schritte, die ein Arbeitnehmer in Deutschland nach Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber beachten sollte:
Ruhe bewahren: Zunächst einmal ist es wichtig, ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu geraten. Der Erhalt einer Kündigung ist zwar eine unangenehme Situation, jedoch ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht vorschnell zu handeln.
Kündigung prüfen: Als Erstes sollte der Arbeitnehmer die Kündigung aufmerksam ... weiter lesen
E in Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Immer wieder liest man von Umfragen, nach denen die Mehrzahl der Arbeitnehmer auch in ihrer Freizeit oder über Feiertage wie aktuell zu Weihnachten für ihren Arbeitgeber erreichbar ist. Viele Mitarbeiter zeigen sich demnach bereit, ans Telefon zu gehen, wenn der Chef anruft, oder auch E-Mails, SMS etc. zu beantworten. Aber müssen sie das eigentlich?
Klare Trennung von Arbeitszeit und Ruhezeit: Im Arbeitsrecht wird klar zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit differenziert. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in diesem Zusammenhang, wie lange Arbeitnehmer am Stück arbeiten dürfen und wie lang entsprechende ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Fordern gemobbte Arbeitnehmer erst nach fast zwei Jahren von ihrem Chef Schmerzensgeld, können sie leer ausgehen. Denn nach so einem langen Zeitraum muss der Arbeitgeber nicht mehr mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mobbings rechnen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 25. Juli 2013 (Az.: 5 Sa 525/11). Derart späte Forderungen verstießen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und könnten daher auch vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren verwirkt sein.
Im konkreten Fall war der Kläger in einem Unternehmen seit 1990 als „Personalfachberater/Fachberater ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirkungen dieses Gesetz hat. Teil 6 dieses Interviews beschäftigt sich mit der Frage möglicher Verrechnungen.
Fachanwalt Bredereck: Wir haben ja in den letzten Teilen über Anwendungsbereich und Inhalt des Gesetzes gesprochen. Heiß diskutiert wird im ... weiter lesen
Nach § 78 a Abs. 2 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied eines der in § 78 a Abs. 1 BetrVG genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung schriftlich verlangt hat. Die Vorschrift findet auch auf Personen Anwendung, die nach § 19 BBiG eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 BBiG befinden, soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist. ... weiter lesen