Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Schöppenstedt zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Erfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat erstmals entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der Unternehmensmitbestimmung mitberücksichtigt werden müssen. So kann die Zahl der Leiharbeiter auf Stammarbeitsplätzen die Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder beeinflussen, welche die Arbeitnehmerseite stellt, entschieden die Erfurter Richter am Mittwoch, 4. November 2015 (Az.: 7 ABR 42/13).
Konkret ging es um den gesetzlichen Schwellenwert von 8.000 Beschäftigten in einem Unternehmen und das damit zusammenhängende Wahlverfahren. Der BAG-Beschluss könnte aber auch Auswirkungen auf den mitbestimmungsrechtlichen Status vieler Unternehmen zugunsten der Arbeitnehmer haben. Die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Rechtsanwälte müssen ab Anfang 2018 ein elektronisches Postfach vorhalten und dort auch regelmäßig hineinschauen. Eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Freitag, 22. Dezember 2017, veröffentlichten Beschluss ab; der Beschwerdeführer habe eine Verletzung seiner Berufsfreiheit nicht darlegen können (Az.: 1 BvR 2233/17).
Mit einer Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung hat der Gesetzgeber Rechtsanwälte verpflichtet, ein „besonderes elektronische Anwaltspostfach“ vorzuhalten und dort eingehende Mitteilungen auch zur Kenntnis zu nehmen. Das elektronische Postfach dient der Kommunikation mit ... weiter lesen
(Stuttgart) Jahr für Jahr beginnt kurz vor der Ferienzeit in vielen Betrieben wieder der Streit darüber, ob, wann und wie Betriebsangehörige ihren Jahresurlaub nehmen können.
So manche Auseinandersetzung wird von den Beteiligten allerdings völlig unnötig geführt, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, aus der Kanzlei Dr. Gaupp & Coll., da die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern im Bundesurlaubsgesetz genauestens geregelt sind.
Danach, so Henn, habe jeder Arbeitnehmer zunächst einmal einen gesetzlich verankerten Mindestanspruch von 24 Werktagen Erholungsurlaub in jedem Kalenderjahr, wobei Sonn- und gesetzliche Feiertage bei der Berechnung nicht ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die konkreten Verdachtsmoments darlegen und ihm die Gelegenheit geben einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und sich innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu Verdacht zu äußern. Andernfalls ist die Kündigung jedenfalls als Verdachtskündigung unwirksam (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. November 2009 – 6 Sa 1121/09 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Ein unumstrittenes Instrument des Arbeitgebers, auf schwerwiegende Vertragsverletzungen des Arbeitnehmers zu reagieren, ist die von der Rechtsprechung erfundene so genannte Verdachtskündigung. Problem: Der Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Das berühmt-berüchtigte Werk von Adolf Hitler, „Mein Kampf“, durfte viele Jahre in Deutschland nicht nachgedruckt werden. Davon unabhängig dürften sich noch zahlreiche Originalausgaben im Umlauf befinden. Eine solche Ausgabe mit eingeprägtem Hakenkreuz hatte ein Mitarbeiter des Berliner Ordnungsamtes während der Arbeitszeit im Pausenraum seines Dienstgebäudes gelesen. Infolge dessen erhielt er die ordentliche Kündigung – zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Befristete Arbeitsverhältnisse erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Von vielen Arbeitgebern wird der Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse als risikoärmer empfunden; häufig wird als Argument auch angeführt, dass dies eine Flexibilisierung in der Personalpolitik bedeutet.
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Befristung mit Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz und der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG.
Eine sachgrundlose Befristung ist nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG nur bis zur Dauer von zwei Jahren ... weiter lesen
Kirchliche Arbeitsbedingungen nach Betriebsübergang
Der Kirchenkreis betrieb einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst wurde 1999 auf die zu diesem Zweck gegründete Beklagte, eine dem Diakonischen Werk von Westfalen angehörende gemeinnützige GmbH übertragen. Die Klägerin war seit 1991 bei dem Kirchenkreis als Pflegekraft angestellt; kraft Vereinbarung im Arbeitsvertrag war auf das Arbeitsverhältnis der BAT-KF in der für den Arbeitgeber jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Der BAT-KF wurde und wird von der hierfür zuständigen "Arbeitsrechtlichen Kommission" auf gliedkirchlicher Ebene als kirchliche Arbeitsrechtsregelung nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen (gleichlautend für die ... weiter lesen
Kurzarbeit wurde eingeführt, um in Unternehmen die Personalkosten zu senken. Dabei wird die Arbeitszeit der Arbeitnehmer abgesenkt und der Lohn entsprechend gekürzt wird.
Auf einzelne Arbeitnehmer kann sich die Kurzarbeit schon seit Anfang 2009 erstrecken.
Um Kurzarbeit einzuführen bedarf es einer Rechtsgrundlage. Wenn in einem Betrieb ein Betriebsrat existiert, kann der Arbeitgeber nur mit dessen Zustimmung Kurzarbeit einführen – ohne Betriebsrat nur, wenn dies (wirksam!) im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder der Arbeitnehmer zustimmt. Nur in Ausnahmen kommt Kurzarbeit durch Vereinbarung im Tarifvertrag in Betracht.
Wenn es keine Rechtsgrundlage für die Kurzarbeit gibt und sich der ... weiter lesen
Der Kläger ist Drucker mit einem Stundenlohn von 36,78 DM. Er war am 14. Juni 2001, in Bayern gesetzlicher Feiertag (Fronleichnam), arbeitsunfähig krank. An diesem Tag hätte er nach Maßgabe des Arbeitsplans zehn Stunden arbeiten müssen. Der Kläger hat zusätzlich zu der vom Arbeitgeber geleisteten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für zehn Stunden (490,28 DM einschl. Nachtarbeitszuschlägen) weitere Entgeltfortzahlung verlangt, nämlich 367,80 DM als Feiertagsbezahlung sowie den 170 %igen tariflichen Feiertagszuschlag (625,26 DM).
Die Klage war insgesamt erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht hat auch den in der Revision allein noch rechtshängigen Feiertagszuschlag zugesprochen. Zwar hat der maßgebliche Tarifvertrag für die ... weiter lesen
Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen Ungunsten, das Ausschließen von Vergünstigungen und das Umgehen von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden. Der Datenschutzbeauftragte ... weiter lesen
Urlaub ist des Deutschen liebste Zeit. Doch immer mehr Menschen verbringen ihn teilweise mit Arbeit. Viele Arbeitgeber verlangen die Erreichbarkeit des Mitarbeiters auch während des Urlaubs. Einer Studie der Firma lastminute.de zufolge werden über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer im Urlaub von ihren Vorgesetzten und/oder Kollegen kontaktiert. Experten meinen, dass dadurch der Erholungszweck vereitelt wird. Wie ist die Rechtslage? Danach darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gar nicht im Urlaub anrufen. Der Arbeitnehmer muss auch nicht erreichbar sein. Nur in Ausnahmefällen, das Bundesarbeitsgerichts (NZA 2001, 100, 101) spricht von „zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht ... weiter lesen
Ausgangslage
Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder aus Anlass von dessen Beendigung stellt sich für den Arbeitgeber oftmals die Frage, ob an einem wirksam vereinbarten Wettbewerbsverbot festgehalten werden soll oder ob nicht im konkreten Fall darauf verzichtet werden kann. Dies ist häufig dann der Fall, wenn der finanzielle Nachteil auf Seiten des Arbeitgebers durch Zahlung der Karenzentschädigung das Sicherungsbedürfnis wegen drohender Konkurrenztätigkeit deutlich überwiegt.
Handlungsalternativen
1. während des laufenden Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitgeber kann sich durch schriftliche Erklärung vom Wettbewerbsverbot lossagen mit der Folge, ... weiter lesen