ARBEITSRECHT
Kündigung durch Arbeitgeber oder Aufhebungsvertrag? Was ist für den Arbeitnehmer besser?
Autor: Tanja Fuß - Rechtsanwältin
Kündigung durch Arbeitgeber oder Aufhebungsvertrag? Was ist für den Arbeitnehmer besser?
Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Kündigung in Aussicht stellt, steht oft die Frage im Raum, ob man die Kündigung abwarten und gegebenenfalls dagegen klagen soll oder ob es besser ist, einen Aufhebungsvertrag anzustreben. Zwar hängt dies vom jeweiligen Einzelfall aber, aber generell kann man sagen, dass ein Aufhebungsvertrag folgende Vorteile bietet:
- Regelung offener Ansprüche (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämie)
- Vereinbarung einer Abfindung
- Vereinbarung eines guten Zeugnisses (zumindest Note festlegen, evtl. auch ausformuliert als Anlage beifügen)
- Vereinbarung einer bezahlten Freistellung für die Suche nach einem neuen Job
Auf der anderen Seite muss man durch entsprechende Formulierung des Aufhebungsvertrages verhindern, dass es zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld-I-Anspruch durch die Arbeitsagentur oder einer Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld kommt.
Gerne berate und unterstütze ich Sie hier und formuliere einen entsprechenden Aufhebungsvertrag samt Zeugnis.