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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Wer sich als Arbeitnehmer einer Diskriminierung durch den Arbeitgeber aus rassistischen Gründen, oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ausgesetzt sieht, kann Ansprüche auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in verschiedenen Urteilen zu den Voraussetzungen einer Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geäußert. So auch zu den Anforderungen an die Bewerbung eines ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Zugang von Teilzeitbeschäftigten zu Mehrarbeitszuschlägen erleichtert. Regelungen, wonach sie die Zuschläge erst ab der gleichen Gesamtstundenzahl wie Vollzeitbeschäftigte erhalten, sind in der Regel unzulässig, entschied der EuGH in einem am Donnerstag, 19. Oktober 2023, in Luxemburg verkündeten Urteil (Az.: C-660/20). Das Argument, die Zuschläge sollten eine „besondere Arbeitsbelastung“ ausgleichen, die erst ab einer bestimmten Stundenzahl bestehe, greift danach wohl nicht. Im Ergebnis ähnlich hatte der EuGH bereits am 27. Mai 2004 entschieden (Az.: C-285/02). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt war dem mit einem Urteil vom 19. Dezember 2018 gefolgt (Az.: 10 ... weiter lesen
Manch ein Arbeitgeber beschäftigt Hochschulabsolventen in akademischen Berufen (Ärzte, Architekten etc.) und zahlt nur ein mageres Praktikantengehalt von bis zu 400 €/Monat. In der Presse (Spiegel vom 1.8.2011) wird derzeit von ausländischen Ärzten berichtet, die in deutschen Krankenhäusern die Arbeit eines Arztes machen und dabei lediglich als Praktikanten angestellt sind und für ihre Tätigkeit nur 400 €/Monat erhalten. Welche Rechte haben Praktikanten? Müssen Hochschulabsolventen eine derart niedrige Bezahlung hinnehmen? Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat hierzu einige Leitlinien entwickelt. Die Arbeitsgerichte prüfen, ob das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund ist, ... weiter lesen
Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt nur für die Befristungsvereinbarung und nicht für den ihr zugrundeliegenden sachlichen Grund. Dieser muss auch nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sein. Der Sachgrund ist nur objektive Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung. Diese Grundsätze gelten auch für die Befristung zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG. So war die Klage eines beim Arbeitsamt Duisburg beschäftigten Arbeitnehmers erfolglos. Er war zunächst in der Zeit vom 1. Juni 2001 bis zum 30. September 2001 als Bearbeiter tätig. Er erhielt Vergütung aus der Vergütungsgruppe VII der Vergütungsordnung Anlage 1 zum ... weiter lesen
Mit Urteil vom 12.06.2014 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg, dass der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) von sich aus erfüllen muss (AZ.: 21 Sa 221/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Dies ergibt sich nach der Auffassung des LAG daraus, dass der Urlaub dem Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers dient und damit arbeitsschutzrechtlichen Charakter hat. Dem Arbeitnehmer soll es ermöglicht werden, sich zu erholen und Zeit zur freien Verfügung zu haben. Zudem meint das LAG, dass sich daraus, dass der Urlaubsanspruch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 22. März 2016 – 5 Ca 2806/15 –, juris. Wer als Arbeitnehmer scheinbar ganz privat im Internet unterwegs ist, kann im Fall einer Straftat trotzdem eine Kündigung erhalten, wie ein aktueller Fall zeigt, den das Arbeitsgericht Herne entschieden hat. Was ist passiert? Der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall hatte in seinem Facebook-Account (mit seinem regulären Namen) seinen Arbeitgeber namentlich angegeben, der an oberster Stelle in seinem Profil zu sehen war. In der Folge kommentierte der Betroffenen dann einen Beitrag des Fernsehsenders n-tv auf Facebook, in ... weiter lesen
Maredo Restaurants Holding GmbH ist eine 1973 gegründete Restaurantkette mit Sitz in Düsseldorf, die auf Steaks spezialisiert ist. Seit März 2020 ist das Unternehmen insolvent. Maredo ist nach Zahl der betriebenen Restaurants die zweitgrößte Kette im Steakhaus-Segment in Deutschland. Insgesamt hat das Unternehmen 35 Standorte in Deutschland . Da Maredo nun keine finanziellen Mittel mehr hat werden alle Arbeitnehmer aus den Restaurants gekündigt. Nur die Verwaltungsmitarbeiter werden (vorerst) weiterbeschäftigt und sollen insolvenzspezifische Arbeiten verrichten. Bereits im Jahr 2020 wurden 15 von 35 Restaurants geschlossen und in diesem Zuge 950 Arbeitnehmer ... weiter lesen
Mainz/Berlin (DAV). Der Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter nicht benachteiligen, weil dieser seine Rechte wahrnimmt. Im konkreten Fall muss allerdings der Arbeitnehmer die Benachteiligung beweisen können. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. April 2015 (AZ: 4 Sa 577/14). Der Arbeitgeber des Mannes vermietete Ferienappartements. Anfang 2014 wurde dem Mitarbeiter gekündigt. Er erhob Kündigungsschutzklage und argumentierte, die Kündigung beruhe auf willkürlichen und sachfremden Motiven. Das sei bereits daran zu erkennen, dass sein Arbeitgeber zeitgleich mit seiner ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 11.09.2018 zum Aktenzeichen X-68/17 entschieden, dass die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen kann. Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheine nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, worüber im vorliegenden Fall jedoch das deutsche BAG zu befinden habe, so der EuGH. Der Chefarzt Q. der Abteilung „Innere Medizin“ eines ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 – 2 AZR 989/11 –). Ausgangslage: Arbeitnehmer, die von ihren Vorgesetzten heimlich, bzw. unter vier Augen, gemobbt werden, geraten häufig in Beweisnot. Der Vorgesetzte ist regelmäßig Zeuge, der Arbeitnehmer kann vor Gericht nur auf einer Parteivernehmung bestehen. Fazit: Er kann regelmäßig die Vorwürfe nicht beweisen. Hier liegt es nahe die moderne Technik zu nutzen und heimlich Ton-/Bildmitschnitte der Vorgänge anzufertigen. Ein nicht ungefährliches Vorgehen, kann ein solches Verhalten doch die fristlose ... weiter lesen
Fortbildungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bilden häufig die Grundlage für eine berufliche Weiterbildung des Arbeitnehmers. Sie enthalten regelmäßig eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei vorzeitigem Verlassen des Betriebes, soweit der Arbeitgeber die Kosten zumindest anteilig übernommen hat. Zu den Voraussetzungen und Grenzen einer solchen ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. In Anbetracht des von (auch internationaler) Konkurrenz geprägten Arbeitsmarktes hat eine Vielzahl von Arbeitnehmern heutzutage ein großes Interesse an der eigenen Fort- und Weiterbildung. Man verspricht sich davon Erhalt, ... weiter lesen
Nach § 53 Abs. 3 des im vorliegenden Fall noch anwendbaren Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) sind Angestellte nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des vierzigsten Lebensjahres, ordentlich unkündbar. Die Arbeitsverhältnisse dieser Angestellten können auch bei Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes nur unter sehr erschwerten Bedingungen durch außerordentliche Kündigung (mit Auslauffrist) beendet werden. Möglich ist dagegen nach § 55 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT, solchen Arbeitnehmern durch außerordentliche Änderungskündigung eine niedriger eingestufte Tätigkeit zu übertragen und die Vergütung auf die nächstniedrige Vergütungsgruppe abzusenken. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber dann ... weiter lesen