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Mit Beschluss vom 04.12.2014 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass Arbeitnehmer bei Ladenschluss um 24 Uhr vor Sonn- und Feiertagen am darauffolgenden Tag nicht beschäftigt werden dürfen (AZ.: 8 B 66.14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Der Beschluss betrifft also vor allem eine Beschäftigung am Sonn- und Feiertag im Hinblick auf etwaige noch anwesende Kunden sowie etwaige Aufräum-und Abschlussarbeiten, so das BVerwG. Der Sonn- und Feiertagsschutz ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung).
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Nach § 78 a Abs. 2 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied eines der in § 78 a Abs. 1 BetrVG genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung schriftlich verlangt hat. Die Vorschrift findet auch auf Personen Anwendung, die nach § 19 BBiG eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 BBiG befinden, soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist. ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Die Urlaubssaison ist langsam absehbar, viele Arbeitnehmer werden sich schon auf ihren Urlaub freuen. Umso ärgerlicher für den, der dann teilweise oder gar die ganze Urlaubszeit über krank ist. Was kann man denn in diesem Fall als Arbeitnehmer machen?
Fachanwalt Bredereck: Ich erlebe vielfach, dass Arbeitnehmer meinen, sie könnten gar nichts machen und hätten einfach Pech gehabt. Das stimmt nicht! Ich muss zugeben, ich habe mich, als ich noch Arbeitnehmer war, auch nicht darum gekümmert, meinen Urlaub nachzuholen. Man hat als ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 08 .01.2021 zum Aktenzeichen 12 Sa 1859 /19 entschieden, dass die Regelung in einer Betriebsvereinbarung , die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der Beschäftigten kumuliert, indem sie den nach verpflichtender Aufsuchung der Betriebsstätte zurückzulegenden Weg zu wechselnden auswärtigen Einsatzorten bis zu arbeitstäglich eineinviertel Stunden vergütungsfrei stellt, unverhältnismäßig in das arbeitsvertragliche Synallagma eingreift und daher unwirksam ist.
Die Regelung in einer Betriebsvereinbarung , die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der Beschäftigten kumuliert, indem sie den nach verpflichtender Aufsuchung der ... weiter lesen
• Meistens kann der Arbeitnehmer zu Beginn des Jahres seinen Urlaubswunsch in eine vom Arbeitgeber erstellte Urlaubsliste eintragen, oder einen Urlaubsantrag stellen. Der Arbeitgeber hat in der Regel den Urlaub daraufhin zu gewähren, es sei denn, dem Urlaubswunsch stehen dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegen. • Kollidieren die Urlaubswünsche mehrerer Arbeitnehmer, und ist es dem Arbeitgeber nicht möglich alle zur gleichen Zeit zu beurlauben, so muss abgewogen werden, welchem Urlaubswunsch stattgegeben wird. Hierbei wird unter anderem die Urlaubsmöglichkeiten des Partners und des Kindes, die Lage des bisher gewährten Erholungsurlaubs, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Eine Verdachtskündigung stellt eine Kündigung dar, die durch den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen werden kann. Diese kann jedoch nur erfolgen, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung begangen hat. Das BAG war in dem vorliegenden Fall damit konfrontiert, dass ein Arbeitnehmer gegen ein Bundesland als seinen Arbeitgeber klagte. Dieser sei durch seinen Arbeitgeber zunächst suspendiert worden, als diesem bekannt wurde, dass gegen den Arbeitnehmer ... weiter lesen
Einführung von Mitarbeitergesprächen - nach einem formalisierten Beurteilungskatalog hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Ein Beitrag zum Urteil des Hessisches Landesarbeitsgerichts vom 06. Februar 2012 (16 Sa 1134/11 –, juris) von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Wenn ein Arbeitgeber regelmäßige Mitarbeitergespräche einführen will, kommt grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Betracht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei solchen Maßnahmen mitzubestimmen, die das ... weiter lesen
Arbeitet der Ehegatte oder Lebenspartner im Betrieb mit, ist die versicherungsrechtliche Beurteilung dieser Tätigkeit oft nicht ganz einfach. Die Arbeitsleistung wird nämlich häufig anders erbracht, als wenn Fremde beschäftigt werden. Familiäre Rücksichtnahme überdeckt den für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis typischen Gegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Vor diesem Hintergrund muss genau unterschieden werden, ob wirklich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, oder ob die Leistung des Ehegatten oder Lebenspartners auf mitunternehmerischer Grundlage oder auf der Basis familiärer Mithilfe erfolgt.
Einzelfallprüfung an Hand ... weiter lesen
Vorschuss auf Provision: Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein einen Provisionsvorschuss zurückzuzahlen, wenn die Forderung auf die der Vorschuss gezahlt wurde später nicht entsteht (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. November 2012 – 8 Sa 230/12 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
In Arbeitsverträgen, in denen Provisionen vereinbart werden, wird daneben häufig auch eine entsprechende Vorschusszahlung auf die zu erwartende Provision geregelt. Hintergrund ist, dass die Provisionen häufig erst lange Zeit nach der Leistung des Arbeitnehmers fällig ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
Der Arbeitgeber könnte gegen den Arbeitnehmer wegen der Entwendung des Wertgegenstandes einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB haben.
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht zunächst ein wirksamer Arbeitsvertrag .
Des Weiteren müsste der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben.
Eine unmittelbare Anwendung von § 667 BGB scheidet aus, da zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein Auftrag, sondern ein Arbeitsvertrag besteht.
Der Arbeitnehmer könnte aber analog aus § 667 Alt. 2 BGB verpflichtet sein, den gestohlenen Wertgegenstand herauszugeben und diese Pflicht ist dem Arbeitnehmer durch die Veräußerung ... weiter lesen
• Ein Arbeitsverhältnis kann einseitig dadurch beendet werden, dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen. Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, können Sie einen Aufhebungsvertrag schließen. • In dem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, ggf. gegen Zahlung einer Abfindung. Außerdem werden häufig weitere Ansprüche der Parteien gegeneinander geklärt (restliches Arbeitsentgelt, Urlaub, Urlaubsabgeltung, widerrufliche/unwiderrufliche Freistellung, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis usw.). • Für ... weiter lesen