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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist. In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein Spaziergang ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Krankschreibung nach einer Kündigung weit verbreitet: Haben sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten, lassen sich viele Arbeitnehmer krankschreiben. Eine solche Krankschreibung ist in aller Regel völlig unproblematisch. Der Arzt hat angesichts des oftmals sehr einschneidenden Erlebnisses durch eine Kündigung hinreichend Gründe für eine Krankschreibung.
Ist Arbeitnehmern Krankschreibung zu empfehlen? In erster Linie gilt es natürlich auf die Gesundheit zu achten. Im Falle einer Krankheit, gerade nach einer Kündigung und in der entsprechend belastenden Situation, sollte man nicht arbeiten. ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 25. Januar 2024 zum Aktenzeichen 9 Ca 9122/23 entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers durch den TÜV Nord während der Probezeit wirksam ist und keine Entschädigung wegen einer behaupteten Diskriminierung zu zahlen ist.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 25.01.2024 ergibt sich:
Der Kläger, der nichtdeutscher Herkunft und Muslim ist, war seit Beginn des Jahres 2023 bei dem beklagten TÜV Nord angestellt. Dort sollte der Kläger, der über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügt, auch zum Kfz-Prüfingenieur ausgebildet werden. Im Mai 2023 erklärte die Beklagte nach Anhörung des Betriebsrats die Kündigung des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Abgrenzungskatalog: Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich immer zunächst ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 22.10.2020 zum Aktenzeichen 11 Ca 2950/20 entschieden, dass eine fristlose Änderungskündigung mit dem Ziel, eine Einführung von Kurzarbeit zu ermöglichen, im Einzelfall als betriebsbedingte Änderungskündigung nach § 626 BGB gerechtfertigt sein kann.
Die als fristlose Änderungskündigung ausgesprochene Kündigung zur Einführung von Kurzarbeit in der hiesigen Form ist rechtswirksam, da ein wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB besteht.
Die außerordentliche Änderungskündigung zur Möglichkeit der Einführung von Kurzarbeit ist gemäß § 626 Abs. 1 BGB gerechtfertigt. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Die Adam Opel AG und die IG Metall haben den Sozialtarifvertrag über die Schließung der Fahrzeugproduktion am Standort Bochum geschlossen. Im heutigen Teil geht es die Regelungen für die so genannten Partnerbetriebe und ihre Bedeutung für die dort beschäftigten Mitarbeiter.
Partnerbetriebe: AFG Bochum, TÜV NORD, Neovia, Arinso
Gemäß den Vereinbarungen im Sozialtarifvertrag gelten als Partnerbetriebe im Sinne der Sozialtarifvertrages folgende Firmen: AFG Bochum, TÜV NORD, Neovia und Arinso. Den Mitarbeitern dieser Betriebe wird unter bestimmten Voraussetzungen und Modifikationen, die ... weiter lesen
Der Kläger war im Elektrofachhandel der Beklagten seit 1997 als Kundendienstmonteur beschäftigt. Seine Vergütung betrug zuletzt 5.500,00 DM brutto zuzüglich 500,00 DM Fahrkostenpauschale. Die Beklagte beschäftigt neben dem 1945 geborenen Kläger nur noch drei Mitarbeiter, die Ende 1999/Anfang 2000 eingestellt wurden, deutlich jünger als der Kläger sind und erheblich weniger verdienen. Einer der Mitarbeiter ist als Lagerarbeiter, einer als Auslieferungsfahrer und einer als Monteur und Verkäufer beschäftigt. Am 30. Juni 2000 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2000 und führte betriebliche Gründe an. Der Kläger hat geltend gemacht, die Kündigung verstoße gegen Treu und Glauben, weil die Beklagte ihre Entscheidung, ihm ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Laut der Zeit hat eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion ergeben, dass Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2016 etwa 1,7 Milliarden Überstunden geleistet haben. Mehr als die Hälfte davon, fast eine Milliarde, soll demnach auf unbezahlte Überstunden entfallen. Wie erklärt sich das und wie ist das arbeitsrechtlich zu beurteilen?
Regelungen im Arbeitsvertrag: Zunächst befinden sich in vielen Arbeitsverträgen Regelungen, wonach eine gewisse Zahl von Überstunden bereits durch die „normale“ Vergütung abgegolten sein soll. Eine ... weiter lesen
Wenn ein Arbeitnehmer die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erhält, ist es wichtig, dass er über seine Rechte und Pflichten informiert ist. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Aspekte des deutschen Arbeitsrechts in Bezug auf Kündigungen behandelt.
Rechte des Arbeitnehmers bei einer Kündigung
Wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erhält, hat er grundsätzlich das Recht auf eine angemessene Kündigungsfrist . Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats, kann aber je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses variieren. Die Kündigungsfrist verlängert sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses . ... weiter lesen
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln eine Weihnachtsgratifikation als freiwillige Leistung, ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Dieser Grundsatz ist nicht nur bei einer willkürlichen Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer verletzt. Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz auch eine sachfremde Gruppenbildung. Die Gruppenbildung entspricht sachlichen Kriterien, wenn sich der Grund für die Differenzierung aus dem Leistungszweck ergibt. Zahlt der Arbeitgeber den Angestellten einen höheren Anteil ihrer Monatsvergütung als Weihnachtsgratifikation als den Arbeitern, ... weiter lesen
Leipzig (jur). Flugbegleiter und Fluggastabfertiger sammeln keine Erfahrungen, die sie später auch als Richter besonders gut gebrauchen können. Diese Tätigkeit ist Richtern daher nicht als einkommensteigernde Vortätigkeit anzurechnen, urteilte am Donnerstag, 22. September 2016, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 29.15).
Es wies damit einen Berliner Richter ab. Er hatte vor seiner Einstellung bei einem Amtsgericht als Flugbegleiter und Fluggastabfertiger gearbeitet. Mit seiner Klage verlangte er, dies als Vortätigkeiten anzuerkennen, was zu einer höheren Vergütung führen würde.
Wie bei Richtern und Beamten bundesweit üblich, richtet sich auch in Berlin die ... weiter lesen
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat am 06.10.2020 in der Rechtssache C-580/19 die Auffassung vertreten, dass Art. 2 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass für die Einstufung der Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit oder Ruhezeit der entscheidende Faktor die Intensität der Einschränkungen ist, die sich aus der Unterwerfung des Arbeitnehmers unter die Weisungen des Arbeitgebers ergeben, insbesondere die Reaktionszeit auf den Ruf des Arbeitgebers.
Für den Fall, dass die Reaktionszeit auf den Ruf des Arbeitgebers kurz, aber nicht so kurz ist, dass die freie Wahl des Ortes, an dem der Arbeitnehmer die Zeit der Rufbereitschaft verbringt, völlig verhindert wird, ... weiter lesen