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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
1. Dauer der Elternzeit
Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden.
2. Kündigungsschutz
Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist.
Dann ist jede ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger , Berlin und Essen.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg beschäftigt sich in einem aktuellen Urteil (11.09.2015, 1 Sa 5/15) mit befristeten Arbeitsverträgen von angestellten Ärzten auf dem Weg zum Facharzt. Entwickelt sich ein Sonderrecht in Medizinbetrieben oder passt die Rechtsprechung in die allgemeinen Regelungen des Befristungsrechts?
Fachanwalt Bredereck: In einem aktuellen Urteil des LAG Baden-Württemberg geht es um Befristung für Ärzte in der Weiterbildung. Ein interessantes Gebiet, mit dem wir ja auch in der Beratung ... weiter lesen
In sozialen Netzwerken nehmen viele User kein Blatt vor den Mund und lassen ihren Gefühlen auch mal freien Lauf. Wenn dabei Beleidigungen fallen, kann das durchaus ernste Konsequenzen haben. Das musste kürzlich ein Auszubildender am eigenen Leib erfahren, er hatte seinen Arbeitgeber auf Facebook als „Menschenschinder und Ausbeuter“ bezeichnet. Der Chef bekam Wind von dem Eintrag – an dieser Stelle sei auf die Möglichkeiten der Privatsphäreeinstellungen verwiesen – und setzte den Azubi vor die Tür. Dieser klagte gegen die fristlose Kündigung und bekam in erster Instanz Recht. Die Richter des Arbeitsgerichts Bochum stuften die Äußerungen zwar als beleidigend ein, verwiesen ... weiter lesen
• Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. • Ein Anspruch kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. • Weiter kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung bestehen. • Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld mehrfach zahlt ohne den ausdrücklichen Vorbehalt, dass durch die Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers für die Zukunft entstehen soll. • Ungleichbehandlungen beim Weihnachtsgeld dürfen nur aus sachlichen Gründen erfolgen. • Sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung sind unter anderem o Dauer der ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2022 zum Aktenzeichen 9 AZR 266/20 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub der gesetzlichen Verjährung unterliegt. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 48/22 vom 20.12.2022 ergibt sich:
Der Beklagte beschäftigte die Klägerin vom 1. November 1996 bis zum 31. Juli 2017 als Steuerfachangestellte und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Heute unter anderem mit folgenden Themen:
Daimler-Betriebsrat: Verfahren zur Amtsenthebung wegen „privater“ Äußerungen auf Facebook
Pressemeldungen zufolge hat ein Mitglied des Betriebsrates von Daimler folgendes Zitat auf seiner Facebook- Seite veröffentlicht: „Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die einen früher, die anderen später … Fuck Charlie Hebdo“. Nun droht diesem ein Amtsenthebungsverfahren, welches sowohl der Betriebsrat, die Gewerkschaft IG Metall und Daimler als Arbeitgeber einleiten wollen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen
Bei unbedachten Äußerungen droht Kündigung
Bei einer Besprechung gibt es Streit. Der Chef maßregelt den Arbeitnehmer, kritisiert seine Arbeitsleistung, bis ins Detail. Der Arbeitnehmer hält dagegen, wehrt sich, fühlt sich ungerecht behandelt, lässt endlich mal Dampf ab, und dann fällt es, das Wort „Arschloch“. Wenige Tage später erhält der Arbeitnehmer dafür die fristlose Kündigung, wegen Beleidigung seines Vorgesetzten. Einen solchen Fall entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 24.01.2017 zugunsten des Arbeitgebers, den der fristlos ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.07.2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 719/19 und 1 BvR 720/19 zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte über die Zulässigkeit von Streikmaßnahmen auf dem Betriebsparkplatz direkt vor dem Haupteingang zum Betrieb richteten.
Aus der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 67/2020 vom 05.08.2020 ergibt sich:
Seit 2014/2015 kommt es bei den beiden beschwerdeführenden großen, nicht tarifgebundenen Handelsunternehmen zu gewerkschaftlich initiierten Streiks. Die Gewerkschaft zielt auf Anerkennungstarifverträge dieser Arbeitgeber für die einschlägigen Tarifverträge des Einzel- und ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.11.2020 zum Aktenzeichen 10 AZR 185/20 (A) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, da tarifvertragliche Bestimmungen, die eine zusätzliche Vergütung davon abhängig machen, dass dieselbe Zahl von Arbeitsstunden überschritten wird, ohne zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten zu unterscheiden, Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht aufwerfen.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 40/2020 vom 11.11.2020 ergibt sich:
Die Beklagte ist ein Luftfahrtunternehmen. Der Kläger ist bei ihr als Flugzeugführer und Erster Offizier in Teilzeit beschäftigt. Seine Arbeitszeit ist auf 90% der Vollarbeitszeit verringert. Er erhält eine um 10% ... weiter lesen
Erfurt (jur). Unternehmen können die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten nur dann verlangen, wenn der Arbeitnehmer die Höhe und damit sein finanzielles Risiko vorab einschätzen konnte. Daher müssen schon in der Ausbildungsvereinbarung die entsprechenden Posten inhaltlich und soweit möglich auch der Höhe nach benannt sein, heißt es in einem am Mittwoch, 31. Oktober 2012, schriftlich veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 698/10). Eine allgemein gehaltene Rückzahlungsklausel ist danach unwirksam. Damit unterlag ein Ingenieurbüro, das Ingenieure zu Kfz-Prüfern ausbildet. Laut „Fortbildungsvereinbahrung" mussten die ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.05.2020 zum Aktenzeichen 6 AZR 235/19 entschieden, dass die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.01.2018 wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG i.V.m. § 134 BGB unwirksam sind.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 15/2020 vom 14.05.2020 ergibt sich:
Die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer seien jedoch nicht auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbh (LGW) übergegangen, so das BAG.
Die Klägerin war bei Air Berlin als Flugbegleiterin mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis wurde wegen Stilllegung des Flugbetriebs mit ... weiter lesen
KURZINFO:
Ein Arbeitnehmer kann sich wirksam zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist endet. Die Kostenerstattung muss ihm allerdings bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben zumutbar sein. Sie muss einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arbeitgebers entsprechen. Daran fehlt es in der Regel, wenn die Rückzahlungspflicht auch bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung vereinbart ist. Wird einem Arbeitnehmer vorzeitig aus einem Grund gekündigt, auf den er keinen Einfluss hat, liegt es nicht an ihm, dass sich die Bildungsinvestition des Arbeitgebers nicht amortisiert. Eine Rückzahlung ist dem Arbeitnehmer dann nicht zumutbar. ... weiter lesen