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Die seit 1991 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin teilte dieser mit Schreiben vom 9. Juni 2000 mit, sie sei schwanger. Wegen des Vorwurfs falscher Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit beantragte die Beklagte am 17. Juli 2000 beim zuständigen Landesamt für Soziales und Familie, die außerordentliche Kündigung für zulässig zu erklären. Das Landesamt erteilte mit Bescheid vom 11. August 2000 die Zustimmung mit der Maßgabe, daß die Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2000 ausgesprochen werden könne. Die Klägerin legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Ihre dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt. Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 18. August 2000 das Arbeitsverhältnis zum ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen, im Interview mit Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. In einer Reihe von Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ging es um die Begründung von Arbeitsverhältnissen „gegen den Willen” der Parteien. Im Urteil vom 08.09.2015, Az.: 15 Sa 90/14 , hat sich das Gericht um eine allgemeine Klärung bemüht. Fachanwalt Bredereck: Heute geht es um die Frage, wie ein Arbeitsverhältnis unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben auch gegen den Willen der Parteien begründet werden kann - ein kompliziertes Thema. Wie relevant ist diese Frage denn eigentlich in der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 24.01.2013 (Az.: 2 AZR 140/12) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) wohl, dass eingesetzte Leiharbeiter für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes relevant sein können, wenn diese für das Unternehmen arbeiten, weil sie einen "in der Regel" bestehenden Personalbedarf abdecken. Demnach mache es bei der Berechnung der Betriebsgröße im Sinne des § 23 KSchG keinen Unterschied, ob der Arbeitnehmer ein eigener Arbeitnehmer des Betriebes oder ein entliehener Arbeitnehmer ... weiter lesen
Seit über 80 Jahren galt in Deutschland die in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB enthaltene Regelung, dass zur Ermittlung der Kündigungsfrist die Berechnung der Betriebszugehörigkeit von Arbeitnehmern erst ab deren 25. Lebensjahr begann. Dies hatte zur Folge, dass jemand, der unmittelbar nach seinem Schulabschluss mit 16 Jahren eine Lehre begonnen hat und von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen wurde, auch nach zehn Jahren, also mit 26 bei Berechnung der Kündigungsfristen lediglich eine Betriebszugehörigkeit von einem Jahr vorzuweisen hatte und somit - bei Anwendung der gesetzlichen Kündigungsvorschriften - mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden konnte. Ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Air Berlin – Kündigungen sind unwirksam Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.02.2020 zum Aktenzeichen 6 AZR 146/19 die Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige als unwirksam zurückgewiesen. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 7/20 vom 13.02.2020 ergibt sich: Nach § 17 Abs. 1 KSchG muss der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine sog. Massenentlassungsanzeige erstatten, bevor er in einem Betrieb eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt. Damit hat der deutsche Gesetzgeber die unionsrechtliche Verpflichtung aus Art. 3 der Richtlinie 98/59/EG (Massenentlassungsrichtlinie - ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Nach § 43 Abs. 3 BetrVG kommt eine außerordentliche Betriebsversammlung entweder auf Veranlassung des Betriebsrats oder auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens 1/4 der wahlberechtigten Arbeitnehmer eines Betriebes zustande. Die außerordentliche Betriebsversammlung findet gemäß § 44 BetrVG im Gegensatz zur ordentlichen, die vierteljährig einberufen wird, grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit statt, es sei denn sie wurde auf Wunsch des Arbeitgebers einberufen. Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit – Unterlassungsanspruch: Bei der Einberufung und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Nutzung des Internets im Alltag von überall und zu jeder Zeit ist selbstverständlich geworden. Das Surfen zu privaten Zwecken kann aber für das Arbeitsverhältnis zu einer echten Gefahr werden, zumindest wenn der Chef einen Arbeitnehmer gerne loswerden würde. De Entscheidungen der Arbeitsgerichte in diesem Zusammenhang sind sehr arbeitgeberfreundlich. Daher hier in paar Hinweise für Arbeitnehmer zu einer Internetnutzung, durch die das Arbeitsverhältnis nicht gefährdet wird. Keine private Nutzung des Firmenrechners: Selbst wenn die private Nutzung erlaubt ist, sollte der Firmenrechner ... weiter lesen
• Man unterscheidet hier zwischen der örtlichen (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Arbeitsgericht Potsdam) und der sachlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Landgericht Berlin). • Sachlich sind die Arbeitsgerichte unter anderem dann zuständig, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis handelt. • Örtlich können mehrere Arbeitsgerichte zuständig sein, der Arbeitnehmer kann dann wählen. • Zuständig sind das Arbeitsgericht am Geschäftssitz des Arbeitsgebers und auch das Arbeitsgericht, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbracht hat. Arbeitet z.B. ein Arbeitnehmer ... weiter lesen
Dies geht aus einer neuen Entscheidung des LAG Hessen vom 28.01.2013; (Az. 16 Sa 593/12) hervor. Im Streitgegenständlichen Fall hatte ein Rohrleitungsmonteur seit August 3000 für seinen Arbeitgeber Rohre geprüft und montiert. Im August 2007 führte er bei einer Kundin eine Inspektion ihrer Rohrleitungen durch und wechselte diese später aus. Dafür verlangte er von der Kundin einen Betrag in Höhe von 900 Euro, den er für sich behielt und für den er auch keine Quittung ausstellte. Das Ganze flog erst im Jahre 2011 auf, als die Kundin wegen einer mangelhaften Montage die Nachbesserung verlangte. Das LAG Hessen sah dieses Verhalten als einen so schwerwiegenden Loyalitätsverstoß an, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Damit bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Nach dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Art. v. 16.09.2011, Az. 6 Sa 909/11) könne ein Ausbildungsverhältnis auch vor Beginn der Probezeit gekündigt werden. Hintergrund des zu entscheidenden Falles des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf sei ein zuvor geschlossener schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen der Klägerin und der beklagten Bank. Noch vor Beginn der Ausbildungszeit sei der Beklagten im Rahmen einer ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt auf dem Frankfurter Flughafen mehrere Einzelhandelsgeschäfte. Sie beauftragte ein Sicherheitsunternehmen, durch Einsatz von Testkäufern u. a. das Verhalten der Mitarbeiter gegenüber Kunden sowie die Einhaltung von Kassenvorschriften und eines Rauchverbots zu überwachen. Dabei wurde der Betriebsrat nicht beteiligt. Er hält den Einsatz der Testkäufer für eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Der Betriebsrat hat deshalb von der Arbeitgeberin verlangt, den Einsatz der Testkäufer zu unterlassen. Die Vorinstanzen haben den Antrag abgewiesen. Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte keinen Erfolg. Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG verneint. Eine ... weiter lesen